Die Streichung von Artikel 57 der Zivilstandsverordnung ist nicht nachvollziehbar
- ShortId
-
17.5479
- Id
-
20175479
- Updated
-
28.07.2023 04:19
- Language
-
de
- Title
-
Die Streichung von Artikel 57 der Zivilstandsverordnung ist nicht nachvollziehbar
- AdditionalIndexing
-
1211;28
- 1
-
- Texts
-
- <p>1. Wieso wurde Artikel 57 der Zivilstandsverordnung gestrichen, wenn ja schon vorher eine Einsprache im Einzelfall möglich war?</p><p>2. Wie kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die amtliche Bekanntmachung von Zivilstandsereignissen nicht von grossem öffentlichen Interesse ist? Bestehen Umfragen dazu?</p><p>3. Wie sinnvoll ist es, wenn alle Kantone eine eigene Rechtsgrundlage schaffen müssen?</p><p>4. Wenn die Publikation gestützt auf kantonales Recht zulässig ist, müsste dann das auf bundesrechtlicher Ebene nicht auch gelten?</p>
- Die Streichung von Artikel 57 der Zivilstandsverordnung ist nicht nachvollziehbar
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Wieso wurde Artikel 57 der Zivilstandsverordnung gestrichen, wenn ja schon vorher eine Einsprache im Einzelfall möglich war?</p><p>2. Wie kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die amtliche Bekanntmachung von Zivilstandsereignissen nicht von grossem öffentlichen Interesse ist? Bestehen Umfragen dazu?</p><p>3. Wie sinnvoll ist es, wenn alle Kantone eine eigene Rechtsgrundlage schaffen müssen?</p><p>4. Wenn die Publikation gestützt auf kantonales Recht zulässig ist, müsste dann das auf bundesrechtlicher Ebene nicht auch gelten?</p>
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