Die Streichung von Artikel 57 der Zivilstandsverordnung ist nicht nachvollziehbar

ShortId
17.5479
Id
20175479
Updated
28.07.2023 04:19
Language
de
Title
Die Streichung von Artikel 57 der Zivilstandsverordnung ist nicht nachvollziehbar
AdditionalIndexing
1211;28
1
Texts
  • <p>1. Wieso wurde Artikel 57 der Zivilstandsverordnung gestrichen, wenn ja schon vorher eine Einsprache im Einzelfall möglich war?</p><p>2. Wie kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die amtliche Bekanntmachung von Zivilstandsereignissen nicht von grossem öffentlichen Interesse ist? Bestehen Umfragen dazu?</p><p>3. Wie sinnvoll ist es, wenn alle Kantone eine eigene Rechtsgrundlage schaffen müssen?</p><p>4. Wenn die Publikation gestützt auf kantonales Recht zulässig ist, müsste dann das auf bundesrechtlicher Ebene nicht auch gelten?</p>
  • Die Streichung von Artikel 57 der Zivilstandsverordnung ist nicht nachvollziehbar
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wieso wurde Artikel 57 der Zivilstandsverordnung gestrichen, wenn ja schon vorher eine Einsprache im Einzelfall möglich war?</p><p>2. Wie kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die amtliche Bekanntmachung von Zivilstandsereignissen nicht von grossem öffentlichen Interesse ist? Bestehen Umfragen dazu?</p><p>3. Wie sinnvoll ist es, wenn alle Kantone eine eigene Rechtsgrundlage schaffen müssen?</p><p>4. Wenn die Publikation gestützt auf kantonales Recht zulässig ist, müsste dann das auf bundesrechtlicher Ebene nicht auch gelten?</p>
    • Die Streichung von Artikel 57 der Zivilstandsverordnung ist nicht nachvollziehbar

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