Das Asylgesetz von 2016 als Rechtsgrundlage für Tributzahlungen an die EU
- ShortId
-
17.5505
- Id
-
20175505
- Updated
-
28.07.2023 04:07
- Language
-
de
- Title
-
Das Asylgesetz von 2016 als Rechtsgrundlage für Tributzahlungen an die EU
- AdditionalIndexing
-
24;2811;10
- 1
-
- Texts
-
- <p>Die Asylgesetzrevision von 2016 hat keine Rechtsgrundlage für Zahlungen an die EU geschaffen. Der Artikel betreffend Rückkehrhilfe und Prävention irregulärer Migration des Asylgesetzes (Art. 93 AsylG) ist seit 2006 in Kraft. Der Artikel betreffend internationale Kooperation (Art. 113 AsylG) besteht bereits seit den Neunzigerjahren.</p>
- <p>- Warum wurde im Abstimmungskampf um das Asylgesetz 2016 die Möglichkeit und die Absicht, dieses als Rechtsgrundlage für Kohäsionszahlungen an die EU heranzuziehen, nie erwähnt?</p><p>- Wie verträgt sich diese Unterlassung mit der "Informationspflicht" des Bundesrates sowie mit dem Grundsatz von Treu und Glauben, also nach dem Vorbild anständiger Menschen?</p><p>- Warum gelten bereits jetzt die "Zahlungsbestimmungen", während wir auf die raschen Verfahren zur Beseitigung des Asylchaos noch immer warten?</p>
- Das Asylgesetz von 2016 als Rechtsgrundlage für Tributzahlungen an die EU
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Asylgesetzrevision von 2016 hat keine Rechtsgrundlage für Zahlungen an die EU geschaffen. Der Artikel betreffend Rückkehrhilfe und Prävention irregulärer Migration des Asylgesetzes (Art. 93 AsylG) ist seit 2006 in Kraft. Der Artikel betreffend internationale Kooperation (Art. 113 AsylG) besteht bereits seit den Neunzigerjahren.</p>
- <p>- Warum wurde im Abstimmungskampf um das Asylgesetz 2016 die Möglichkeit und die Absicht, dieses als Rechtsgrundlage für Kohäsionszahlungen an die EU heranzuziehen, nie erwähnt?</p><p>- Wie verträgt sich diese Unterlassung mit der "Informationspflicht" des Bundesrates sowie mit dem Grundsatz von Treu und Glauben, also nach dem Vorbild anständiger Menschen?</p><p>- Warum gelten bereits jetzt die "Zahlungsbestimmungen", während wir auf die raschen Verfahren zur Beseitigung des Asylchaos noch immer warten?</p>
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