Regelung bei der Frühpensionierung von Bundesangestellten
- ShortId
-
17.5552
- Id
-
20175552
- Updated
-
28.07.2023 04:09
- Language
-
de
- Title
-
Regelung bei der Frühpensionierung von Bundesangestellten
- AdditionalIndexing
-
04;2836
- 1
-
- Texts
-
- <p>Die Wiederaufnahme einer einkommenswirksamen Beschäftigung oder eines Mandats nach der Frühpensionierung hat keinen Einfluss auf die laufende Rente, da das Vorsorgekapital Versicherte (Altersguthaben) im Zeitpunkt der Pensionierung in das Vorsorgekapital Rentenbeziehende (Rentendeckungskapital) umgewandelt wird. Eine Rückumwandlung ist nicht möglich. Somit kann der Rentenbezug nicht eingestellt werden.</p>
- <p>Welchen Einfluss hat eine neue, einkommenswirksame Beschäftigung oder ein neues Mandat nach der Frühpensionierung eines Bundesangestellten auf dessen Rente?</p>
- Regelung bei der Frühpensionierung von Bundesangestellten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Wiederaufnahme einer einkommenswirksamen Beschäftigung oder eines Mandats nach der Frühpensionierung hat keinen Einfluss auf die laufende Rente, da das Vorsorgekapital Versicherte (Altersguthaben) im Zeitpunkt der Pensionierung in das Vorsorgekapital Rentenbeziehende (Rentendeckungskapital) umgewandelt wird. Eine Rückumwandlung ist nicht möglich. Somit kann der Rentenbezug nicht eingestellt werden.</p>
- <p>Welchen Einfluss hat eine neue, einkommenswirksame Beschäftigung oder ein neues Mandat nach der Frühpensionierung eines Bundesangestellten auf dessen Rente?</p>
- Regelung bei der Frühpensionierung von Bundesangestellten
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