Zweite Etappe der Vernehmlassung zum Sachplan geologische Tiefenlager. Warum wird die Teilnahme eingeschränkt?

ShortId
17.5577
Id
20175577
Updated
28.07.2023 04:10
Language
de
Title
Zweite Etappe der Vernehmlassung zum Sachplan geologische Tiefenlager. Warum wird die Teilnahme eingeschränkt?
AdditionalIndexing
04;66;52;2846
1
Texts
  • <p>Regionalkonferenzen haben im Sachplanverfahren die Aufgabe, die Interessen und Anliegen der lokalen und regionalen Bevölkerung einzubringen. Dazu gehört die Erarbeitung von Stellungnahmen und von Empfehlungen zuhanden der Gemeinden der Standortregionen. Die Stellungnahmen der Regionalkonferenzen flossen zusammen mit allen anderen für die zweite Etappe relevanten Berichten in die Gesamtbeurteilung des Bundesrates ein. Sie sind ausserdem Teil der Vernehmlassung und liegen öffentlich auf. Entsprechend ist im Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager eine erneute Stellungnahme der Regionalkonferenzen in der Vernehmlassung nicht vorgesehen.</p>
  • <p>Gemäss Gesetz darf sich jede Person und jede Organisation an einer Vernehmlassung beteiligen. Entgegen dieser Vorgabe lehnt das Bundesamt für Energie ab, dass sich die Regionalkonferenzen im Rahmen der Vernehmlassung zur zweiten Etappe des Sachplans geologische Tiefenlager äussern. Dies, obwohl das Paket Berichte enthält, zu denen sich die Regionalkonferenzen im Vorfeld noch nicht äussern konnten. Die Regionalkonferenzen sollen ein Sprachrohr der betroffenen Bevölkerung sein.</p><p>Weshalb verhindert der Bund den Wissensträgern in den Regionen eine direkte Stellungnahme?</p>
  • Zweite Etappe der Vernehmlassung zum Sachplan geologische Tiefenlager. Warum wird die Teilnahme eingeschränkt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Regionalkonferenzen haben im Sachplanverfahren die Aufgabe, die Interessen und Anliegen der lokalen und regionalen Bevölkerung einzubringen. Dazu gehört die Erarbeitung von Stellungnahmen und von Empfehlungen zuhanden der Gemeinden der Standortregionen. Die Stellungnahmen der Regionalkonferenzen flossen zusammen mit allen anderen für die zweite Etappe relevanten Berichten in die Gesamtbeurteilung des Bundesrates ein. Sie sind ausserdem Teil der Vernehmlassung und liegen öffentlich auf. Entsprechend ist im Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager eine erneute Stellungnahme der Regionalkonferenzen in der Vernehmlassung nicht vorgesehen.</p>
    • <p>Gemäss Gesetz darf sich jede Person und jede Organisation an einer Vernehmlassung beteiligen. Entgegen dieser Vorgabe lehnt das Bundesamt für Energie ab, dass sich die Regionalkonferenzen im Rahmen der Vernehmlassung zur zweiten Etappe des Sachplans geologische Tiefenlager äussern. Dies, obwohl das Paket Berichte enthält, zu denen sich die Regionalkonferenzen im Vorfeld noch nicht äussern konnten. Die Regionalkonferenzen sollen ein Sprachrohr der betroffenen Bevölkerung sein.</p><p>Weshalb verhindert der Bund den Wissensträgern in den Regionen eine direkte Stellungnahme?</p>
    • Zweite Etappe der Vernehmlassung zum Sachplan geologische Tiefenlager. Warum wird die Teilnahme eingeschränkt?

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