Zweite Etappe der Vernehmlassung zum Sachplan geologische Tiefenlager. Die minimale Frist wird der umfangreichen und komplexen Materie nicht gerecht

ShortId
17.5578
Id
20175578
Updated
28.07.2023 04:10
Language
de
Title
Zweite Etappe der Vernehmlassung zum Sachplan geologische Tiefenlager. Die minimale Frist wird der umfangreichen und komplexen Materie nicht gerecht
AdditionalIndexing
66;52;2846;04
1
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 7 Absatz 3 des Vernehmlassungsgesetzes (VlG; SR 172.061) beträgt die Vernehmlassungsfrist mindestens drei Monate. Weil die Vernehmlassung in die Zeit von Weihnachten und Neujahr fällt, wird die Vernehmlassung der zweiten Etappe des Sachplans geologische Tiefenlager um zwei Wochen verlängert (Art. 7 Abs. 3 Bst. b VlG). Diese hat am 22. November 2017 gestartet und dauert bis zum 9. März 2018. Die betroffenen Regionen, Kantone und das angrenzende deutsche Ausland wurden sehr früh über Zeitpunkt und Dauer der Vernehmlassung informiert. Das BFE hat ausserdem alle Berichte, Studien, Gutachten und Stellungnahmen seit Start der zweiten Etappe (2011) laufend publiziert. Bei zahlreichen Unterlagen, die im Rahmen der Vernehmlassung vorliegen, waren die Betroffenen sogar unmittelbar an der Erarbeitung beteiligt oder wurden konsultiert. Inhaltlich hat seit dem Jahr 2011 in den betroffenen Regionen durch die Regionalkonferenzen eine breite Auseinandersetzung mit den Unterlagen stattgefunden. Der mit dem Start der Vernehmlassung publizierte Ergebnisbericht mit den Objektblättern zur zweiten Etappe fasst im Sinne einer behördlichen Gesamtbeurteilung die bereits vorher bekannten Ergebnisse der zweiten Etappe zusammen. Eine Fristerstreckung ist daher nicht vorgesehen.</p>
  • <p>Das Paket zur Vernehmlassung der zweiten Etappe des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager ist komplex und umfangreich. Der Bund hat für die Vernehmlassung die minimale Frist festgelegt. Damit verstösst er gegen das Gesetz, das bei der Fristfestlegung die Berücksichtigung von Inhalt und Umfang verlangt. Er verhindert damit eine integrale Prüfung des Dossiers, das auch erst jüngst abgeschlossene Berichte umfasst.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Frist bis mindestens Ende April 2018 zu verlängern?</p>
  • Zweite Etappe der Vernehmlassung zum Sachplan geologische Tiefenlager. Die minimale Frist wird der umfangreichen und komplexen Materie nicht gerecht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 7 Absatz 3 des Vernehmlassungsgesetzes (VlG; SR 172.061) beträgt die Vernehmlassungsfrist mindestens drei Monate. Weil die Vernehmlassung in die Zeit von Weihnachten und Neujahr fällt, wird die Vernehmlassung der zweiten Etappe des Sachplans geologische Tiefenlager um zwei Wochen verlängert (Art. 7 Abs. 3 Bst. b VlG). Diese hat am 22. November 2017 gestartet und dauert bis zum 9. März 2018. Die betroffenen Regionen, Kantone und das angrenzende deutsche Ausland wurden sehr früh über Zeitpunkt und Dauer der Vernehmlassung informiert. Das BFE hat ausserdem alle Berichte, Studien, Gutachten und Stellungnahmen seit Start der zweiten Etappe (2011) laufend publiziert. Bei zahlreichen Unterlagen, die im Rahmen der Vernehmlassung vorliegen, waren die Betroffenen sogar unmittelbar an der Erarbeitung beteiligt oder wurden konsultiert. Inhaltlich hat seit dem Jahr 2011 in den betroffenen Regionen durch die Regionalkonferenzen eine breite Auseinandersetzung mit den Unterlagen stattgefunden. Der mit dem Start der Vernehmlassung publizierte Ergebnisbericht mit den Objektblättern zur zweiten Etappe fasst im Sinne einer behördlichen Gesamtbeurteilung die bereits vorher bekannten Ergebnisse der zweiten Etappe zusammen. Eine Fristerstreckung ist daher nicht vorgesehen.</p>
    • <p>Das Paket zur Vernehmlassung der zweiten Etappe des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager ist komplex und umfangreich. Der Bund hat für die Vernehmlassung die minimale Frist festgelegt. Damit verstösst er gegen das Gesetz, das bei der Fristfestlegung die Berücksichtigung von Inhalt und Umfang verlangt. Er verhindert damit eine integrale Prüfung des Dossiers, das auch erst jüngst abgeschlossene Berichte umfasst.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Frist bis mindestens Ende April 2018 zu verlängern?</p>
    • Zweite Etappe der Vernehmlassung zum Sachplan geologische Tiefenlager. Die minimale Frist wird der umfangreichen und komplexen Materie nicht gerecht

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