Strategische Zielvorgabe des Mehrheitseigentümers Bund an der Swisscom für 2018-2021. Versorgung aller Gemeinden mit Glasfasertechnologie

ShortId
17.5587
Id
20175587
Updated
28.07.2023 04:08
Language
de
Title
Strategische Zielvorgabe des Mehrheitseigentümers Bund an der Swisscom für 2018-2021. Versorgung aller Gemeinden mit Glasfasertechnologie
AdditionalIndexing
34;2846
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 22. November 2017 die strategischen Ziele für die Swisscom AG für die Periode 2018-2021 festgelegt. Die Versorgung aller Gemeinden mit Glasfasertechnologie ist nicht Bestandteil dieser strategischen Ziele. Was die Weiterentwicklung der Netzinfrastruktur in der Schweiz betrifft, hat der Bundesrat folgende Ziele formuliert:</p><p>"Swisscom entwickelt, produziert und vermarktet erfolgreich Netzinfrastrukturen und darauf basierende Dienste in den konvergierenden Märkten Telekommunikation, Informationstechnologie, Rundfunk, Medien und Unterhaltung und leistet damit einen Beitrag zur Digitalisierung aller Regionen in der Schweiz." (Ziel 1.1)</p><p>"Netz und Informatik: Ausbau und Betrieb einer zukunftsgerichteten Netz- und Informatikinfrastruktur unter Berücksichtigung der Marktbedürfnisse, der technologischen Entwicklung und der Sicherheit (insbesondere Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes)." (Ziel 1.2, Bst. c)</p><p>Es ist Sache von Swisscom, im Rahmen ihrer unternehmerischen Freiheit zu entscheiden, wie sie diese Ziele umsetzt. Swisscom selbst verfolgt den Plan, bis Ende 2021 jede Schweizer Gemeinde an das Hochbreitbandnetz anzuschliessen, wobei je nach den konkreten Umständen verschiedene Ausprägungen der Glasfasertechnologie (Fibre to the Home, Fibre to the Building, Fibre to the Street, Fibre to the Curb) zur Anwendung kommen. Bis Ende 2021 sollen so rund 90 Prozent aller Wohnungen und Geschäfte in der Schweiz über eine Mindestbandbreite von 80 Megabit pro Sekunde verfügen, 85 Prozent sogar über mehr als 100 Megabit pro Sekunde.</p><p>Der Ausbau des Hochbreitbandnetzes erfolgt in enger Absprache mit den Gemeinden.</p><p>Zu den Konditionen dieses Ausbaus kann sich der Bundesrat nicht äussern.</p>
  • <p>1. Versteht der Bundesrat unter dieser Zielvorgabe nur die Zuleitung an die Gemeinden oder auch die Versorgung der Liegenschaften innerhalb dieser Gemeinden?</p><p>2. Hat Glasfaser auch die "letzte Meile" bis zum Hausanschluss abzudecken, oder ist weiterhin Vectoring (Kupferkabel mit Auswirkungen auf die Gesundheit) zugelassen?</p><p>3. Nach welchen örtlichen Prioritäten hat die Swisscom die Strategievorgabe umzusetzen?</p><p>4. Haben Gemeinden oder Quartiere die Möglichkeit, durch Vorfinanzierung die Versorgung zu beschleunigen?</p>
  • Strategische Zielvorgabe des Mehrheitseigentümers Bund an der Swisscom für 2018-2021. Versorgung aller Gemeinden mit Glasfasertechnologie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 22. November 2017 die strategischen Ziele für die Swisscom AG für die Periode 2018-2021 festgelegt. Die Versorgung aller Gemeinden mit Glasfasertechnologie ist nicht Bestandteil dieser strategischen Ziele. Was die Weiterentwicklung der Netzinfrastruktur in der Schweiz betrifft, hat der Bundesrat folgende Ziele formuliert:</p><p>"Swisscom entwickelt, produziert und vermarktet erfolgreich Netzinfrastrukturen und darauf basierende Dienste in den konvergierenden Märkten Telekommunikation, Informationstechnologie, Rundfunk, Medien und Unterhaltung und leistet damit einen Beitrag zur Digitalisierung aller Regionen in der Schweiz." (Ziel 1.1)</p><p>"Netz und Informatik: Ausbau und Betrieb einer zukunftsgerichteten Netz- und Informatikinfrastruktur unter Berücksichtigung der Marktbedürfnisse, der technologischen Entwicklung und der Sicherheit (insbesondere Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes)." (Ziel 1.2, Bst. c)</p><p>Es ist Sache von Swisscom, im Rahmen ihrer unternehmerischen Freiheit zu entscheiden, wie sie diese Ziele umsetzt. Swisscom selbst verfolgt den Plan, bis Ende 2021 jede Schweizer Gemeinde an das Hochbreitbandnetz anzuschliessen, wobei je nach den konkreten Umständen verschiedene Ausprägungen der Glasfasertechnologie (Fibre to the Home, Fibre to the Building, Fibre to the Street, Fibre to the Curb) zur Anwendung kommen. Bis Ende 2021 sollen so rund 90 Prozent aller Wohnungen und Geschäfte in der Schweiz über eine Mindestbandbreite von 80 Megabit pro Sekunde verfügen, 85 Prozent sogar über mehr als 100 Megabit pro Sekunde.</p><p>Der Ausbau des Hochbreitbandnetzes erfolgt in enger Absprache mit den Gemeinden.</p><p>Zu den Konditionen dieses Ausbaus kann sich der Bundesrat nicht äussern.</p>
    • <p>1. Versteht der Bundesrat unter dieser Zielvorgabe nur die Zuleitung an die Gemeinden oder auch die Versorgung der Liegenschaften innerhalb dieser Gemeinden?</p><p>2. Hat Glasfaser auch die "letzte Meile" bis zum Hausanschluss abzudecken, oder ist weiterhin Vectoring (Kupferkabel mit Auswirkungen auf die Gesundheit) zugelassen?</p><p>3. Nach welchen örtlichen Prioritäten hat die Swisscom die Strategievorgabe umzusetzen?</p><p>4. Haben Gemeinden oder Quartiere die Möglichkeit, durch Vorfinanzierung die Versorgung zu beschleunigen?</p>
    • Strategische Zielvorgabe des Mehrheitseigentümers Bund an der Swisscom für 2018-2021. Versorgung aller Gemeinden mit Glasfasertechnologie

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