Hasspropaganda und strafrechtliche Verantwortlichkeit der Internetprovider

ShortId
17.5596
Id
20175596
Updated
28.07.2023 04:06
Language
de
Title
Hasspropaganda und strafrechtliche Verantwortlichkeit der Internetprovider
AdditionalIndexing
34;1216
1
Texts
  • <p>Es ist nun bald zehn Jahre her, dass der Bundesrat am 28. Februar 2008 aus dem Ergebnis einer Vernehmlassung den Schluss zog, es sei darauf zu verzichten, eine ausdrückliche Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Internetprovider auszuarbeiten und neue Ermittlungskompetenzen des Bundes festzulegen.</p><p>Prüft er heute eine Regelung analog dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem Deutschland Plattformbetreiber verpflichtet, "offensichtlich strafbare Inhalte" innerhalb von 24 Stunden zu löschen?</p>
  • Hasspropaganda und strafrechtliche Verantwortlichkeit der Internetprovider
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist nun bald zehn Jahre her, dass der Bundesrat am 28. Februar 2008 aus dem Ergebnis einer Vernehmlassung den Schluss zog, es sei darauf zu verzichten, eine ausdrückliche Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Internetprovider auszuarbeiten und neue Ermittlungskompetenzen des Bundes festzulegen.</p><p>Prüft er heute eine Regelung analog dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem Deutschland Plattformbetreiber verpflichtet, "offensichtlich strafbare Inhalte" innerhalb von 24 Stunden zu löschen?</p>
    • Hasspropaganda und strafrechtliche Verantwortlichkeit der Internetprovider

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