Die Tausendernote unbeschränkt gültig. Wurden die Gefahren evaluiert?

ShortId
17.5599
Id
20175599
Updated
28.07.2023 04:04
Language
de
Title
Die Tausendernote unbeschränkt gültig. Wurden die Gefahren evaluiert?
AdditionalIndexing
24;2446
1
Texts
  • <p>Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel soll die Umtauschfrist ab der sechsten Serie aufgehoben werden. Die Öffentlichkeit hat so die Sicherheit, dass zurückgerufene Banknoten jederzeit bei der Nationalbank umgetauscht werden können. Damit wird eine Angleichung an die Umtauschregimes der bedeutenden Währungen erreicht. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass die Aufhebung der Umtauschfrist eine Zunahme von kriminellen Tätigkeiten zur Folge haben wird. Zurückgerufene Banknoten sind bereits sechs Monate nach ihrem Rückruf keine gesetzlichen Zahlungsmittel mehr. Diese Regel bleibt in der geplanten Revision unverändert. Die Besitzer dieser Banknoten können diese also nicht mehr als Zahlungsmittel verwenden, sondern müssen sie an einem Schalter der Schweizerischen Nationalbank umtauschen. Die Nationalbank analysiert dabei ihre Authentizität und Herkunft. Es ist aus diesen Gründen nicht erkennbar, weshalb die Aufhebung der Umtauschfrist die Anreize für eine mit kriminellen Aktivitäten in Zusammenhang stehende Bargeldhaltung erhöhen sollte.</p>
  • <p>Die Tausendernote ist die Banknote mit dem weltweit höchsten Nennwert. 2016 gab die Schweizerische Nationalbank 62 Prozent des Geldes in solchen Noten aus. Mit der Teilrevision von Ende November 2017 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel wird vorgeschlagen, dass die Umtauschfrist von heute zwanzig Jahren aufgehoben wird.</p><p>Ich frage den Bundesrat: Transparency International Schweiz verlangt einen Verzicht auf diese Änderung, weil sie Korruption, Steuerflucht und auch das Halten illegaler Vermögen begünstige. Wie beurteilt der Bundesrat diese Stellungnahme?</p>
  • Die Tausendernote unbeschränkt gültig. Wurden die Gefahren evaluiert?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel soll die Umtauschfrist ab der sechsten Serie aufgehoben werden. Die Öffentlichkeit hat so die Sicherheit, dass zurückgerufene Banknoten jederzeit bei der Nationalbank umgetauscht werden können. Damit wird eine Angleichung an die Umtauschregimes der bedeutenden Währungen erreicht. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass die Aufhebung der Umtauschfrist eine Zunahme von kriminellen Tätigkeiten zur Folge haben wird. Zurückgerufene Banknoten sind bereits sechs Monate nach ihrem Rückruf keine gesetzlichen Zahlungsmittel mehr. Diese Regel bleibt in der geplanten Revision unverändert. Die Besitzer dieser Banknoten können diese also nicht mehr als Zahlungsmittel verwenden, sondern müssen sie an einem Schalter der Schweizerischen Nationalbank umtauschen. Die Nationalbank analysiert dabei ihre Authentizität und Herkunft. Es ist aus diesen Gründen nicht erkennbar, weshalb die Aufhebung der Umtauschfrist die Anreize für eine mit kriminellen Aktivitäten in Zusammenhang stehende Bargeldhaltung erhöhen sollte.</p>
    • <p>Die Tausendernote ist die Banknote mit dem weltweit höchsten Nennwert. 2016 gab die Schweizerische Nationalbank 62 Prozent des Geldes in solchen Noten aus. Mit der Teilrevision von Ende November 2017 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel wird vorgeschlagen, dass die Umtauschfrist von heute zwanzig Jahren aufgehoben wird.</p><p>Ich frage den Bundesrat: Transparency International Schweiz verlangt einen Verzicht auf diese Änderung, weil sie Korruption, Steuerflucht und auch das Halten illegaler Vermögen begünstige. Wie beurteilt der Bundesrat diese Stellungnahme?</p>
    • Die Tausendernote unbeschränkt gültig. Wurden die Gefahren evaluiert?

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