Äthiopien. Entwicklungshilfe trotz Weigerung, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen

ShortId
17.5617
Id
20175617
Updated
28.07.2023 04:18
Language
de
Title
Äthiopien. Entwicklungshilfe trotz Weigerung, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen
AdditionalIndexing
2811;24;08
1
Texts
  • <p>Die Schweiz engagiert sich in Äthiopien im Rahmen ihrer Kooperationsstrategie für das Horn von Afrika (Somalia, Äthiopien und Kenia), hingegen ist Äthiopien kein Schwerpunktland der Deza. Die als öffentliche Entwicklungshilfe (APD) anrechenbaren Aktivitäten des EDA, EJPD und WBF beliefen sich im Durchschnitt von 2007 bis 2016 auf knapp 9 Millionen Franken pro Jahr, total 88 Millionen Franken. Dieses Geld fliesst nicht direkt an die äthiopische Regierung. Es kommt vielmehr der von Armut betroffenen Bevölkerung zugute, hauptsächlich über Projekte der Uno und internationaler Nichtregierungsorganisationen. Dazu gehört insbesondere der Zugang der Bevölkerung und von Nutztieren zu Nahrung, Wasser und Gesundheitsversorgung. Die Schweiz unterstützt zudem die Unterbringung, Identifizierung sowie Arbeitsintegration von Flüchtlingen und ermöglicht Flüchtlingskindern eine Grundbildung. Äthiopien ist sowohl ein Herkunftsland als auch Transit- und Zielland für Flüchtlinge sowie für Migrantinnen und Migranten. Als eines der ärmsten Länder der Welt beherbergt es über 880 000 Flüchtlinge - in ganz Afrika nach Uganda am zweitmeisten. Dazu kommen rund zwei Millionen intern Vertriebene. Derzeit verfügt weder die Schweiz noch ein Mitgliedstaat der EU über ein Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien. Diese Situation ist in der Tat unbefriedigend. Die Schweiz strebt mit möglichst vielen Herkunftsländern von Migrantinnen und Migranten den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens an. Immerhin konnten die bilateralen Beziehungen der Schweiz mit Äthiopien in den letzten Jahren erheblich intensiviert werden. Dabei wird das Interesse der Schweiz an einem Rückübernahmeabkommen im Dialog mit Nachdruck vertreten. Den Ärmsten die Unterstützung zu versagen, weil die Regierung nicht kooperiert, wäre hingegen falsch. Die Zahl der ausreisepflichtigen äthiopischen Staatsangehörigen beläuft sich derzeit auf rund 290 Personen. Der Umstand, dass abgewiesene äthiopische Asylsuchende nicht zwangsweise nach Äthiopien zurückgeführt werden können, führt gemäss Gesetz und Schweizer Rechtsprechung nicht zu einer vorläufigen Aufnahme.</p>
  • <p>Der Imam der An-Nur-Moschee hat mit seiner Verurteilung auch seine Aufenthaltsbewilligung verloren. Er kann aber illegal in der Schweiz bleiben, weil kein Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien besteht.</p><p>- Wie viel Entwicklungshilfe haben wir in den letzten zehn Jahren an Äthiopien bezahlt?</p><p>- Für welche Projekte? </p><p>- Wie viel direkt an den Staat?</p><p>- Warum zahlt die Schweiz, obwohl das Land nicht kooperiert?</p><p>- Wie viele Äthiopier haben eine vorläufige Aufnahme, weil sie nicht zurückgeschafft werden können?</p>
  • Äthiopien. Entwicklungshilfe trotz Weigerung, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz engagiert sich in Äthiopien im Rahmen ihrer Kooperationsstrategie für das Horn von Afrika (Somalia, Äthiopien und Kenia), hingegen ist Äthiopien kein Schwerpunktland der Deza. Die als öffentliche Entwicklungshilfe (APD) anrechenbaren Aktivitäten des EDA, EJPD und WBF beliefen sich im Durchschnitt von 2007 bis 2016 auf knapp 9 Millionen Franken pro Jahr, total 88 Millionen Franken. Dieses Geld fliesst nicht direkt an die äthiopische Regierung. Es kommt vielmehr der von Armut betroffenen Bevölkerung zugute, hauptsächlich über Projekte der Uno und internationaler Nichtregierungsorganisationen. Dazu gehört insbesondere der Zugang der Bevölkerung und von Nutztieren zu Nahrung, Wasser und Gesundheitsversorgung. Die Schweiz unterstützt zudem die Unterbringung, Identifizierung sowie Arbeitsintegration von Flüchtlingen und ermöglicht Flüchtlingskindern eine Grundbildung. Äthiopien ist sowohl ein Herkunftsland als auch Transit- und Zielland für Flüchtlinge sowie für Migrantinnen und Migranten. Als eines der ärmsten Länder der Welt beherbergt es über 880 000 Flüchtlinge - in ganz Afrika nach Uganda am zweitmeisten. Dazu kommen rund zwei Millionen intern Vertriebene. Derzeit verfügt weder die Schweiz noch ein Mitgliedstaat der EU über ein Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien. Diese Situation ist in der Tat unbefriedigend. Die Schweiz strebt mit möglichst vielen Herkunftsländern von Migrantinnen und Migranten den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens an. Immerhin konnten die bilateralen Beziehungen der Schweiz mit Äthiopien in den letzten Jahren erheblich intensiviert werden. Dabei wird das Interesse der Schweiz an einem Rückübernahmeabkommen im Dialog mit Nachdruck vertreten. Den Ärmsten die Unterstützung zu versagen, weil die Regierung nicht kooperiert, wäre hingegen falsch. Die Zahl der ausreisepflichtigen äthiopischen Staatsangehörigen beläuft sich derzeit auf rund 290 Personen. Der Umstand, dass abgewiesene äthiopische Asylsuchende nicht zwangsweise nach Äthiopien zurückgeführt werden können, führt gemäss Gesetz und Schweizer Rechtsprechung nicht zu einer vorläufigen Aufnahme.</p>
    • <p>Der Imam der An-Nur-Moschee hat mit seiner Verurteilung auch seine Aufenthaltsbewilligung verloren. Er kann aber illegal in der Schweiz bleiben, weil kein Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien besteht.</p><p>- Wie viel Entwicklungshilfe haben wir in den letzten zehn Jahren an Äthiopien bezahlt?</p><p>- Für welche Projekte? </p><p>- Wie viel direkt an den Staat?</p><p>- Warum zahlt die Schweiz, obwohl das Land nicht kooperiert?</p><p>- Wie viele Äthiopier haben eine vorläufige Aufnahme, weil sie nicht zurückgeschafft werden können?</p>
    • Äthiopien. Entwicklungshilfe trotz Weigerung, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen

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