Gebietsplanung Bassersdorf, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen. Was gilt die Unterschrift der Bundesämter?

ShortId
17.5637
Id
20175637
Updated
28.07.2023 04:17
Language
de
Title
Gebietsplanung Bassersdorf, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen. Was gilt die Unterschrift der Bundesämter?
AdditionalIndexing
2846;48
1
Texts
  • <p>1. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die SBB beauftragt, im Rahmen des Vorprojekts Brüttener Tunnel die Basis-Variante "Überwerfung" in Dietlikon Süd zu projektieren. Für die Auslösung der Option "Unterwerfung" gilt es vorab einen Kostenteiler für die Projektierung sowie eine Mitfinanzierung der Mehrkosten von rund 60 Millionen Franken zu vereinbaren. </p><p>2. Ja, der Bund hält sich an das abgemachte Vorgehen. Mit dem Letter of Intent vom 13. Juli 2017 hat sich der Bund verpflichtet, die Ergebnisse der Gebietsplanung in seiner Projektierung zu berücksichtigen. Im Letter of Intent erklärten sich Gemeinden und Kanton Zürich bereit, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und gemäss ihren Interessen und Zuständigkeiten an der Finanzierung der Massnahmen zu beteiligen. Erst wenn der Kostenteiler für die Projektierung geklärt ist, werden die SBB den Projektierungsauftrag für die Option "Unterwerfung" erhalten. </p><p>3. Auf Ebene der Gebietsplanung wurde ein Gremium mit Vertretung des Bundes, des Kantons Zürich und der Gemeinden gebildet. Dieses Gremium sichert den Einbezug der Gemeinden auf der strategischen Ebene. Das BAV stimmt sich in der Planungsregion Zürich mit dem Kanton ab. Dieser stellt den Einbezug der Gemeinden sicher. Auf Projektierungsebene werden die Gemeinden von den SBB direkt einbezogen.</p>
  • <p>Am 13. Juli 2017 unterzeichneten die Vertreter der betroffenen Gemeinden, des Kantons Zürich und des Bundes (Astra, BAV) das Schlussdokument zur Gebietsplanung mit den Anschlussbauwerken für den Brüttener Tunnel bzw. die Glatttalautobahn. Für den Bahnanschluss wurde eine Unterwerfung als Bestvariante evaluiert.</p><p>1. Hat das BAV die SBB mit der Planung einer Überwerfung beauftragt? Wieso?</p><p>2. Hält sich der Bund an partizipativ erarbeitete Ergebnisse?</p><p>3. Wie wird den Interessen der Gemeinden Folge geleistet?</p>
  • Gebietsplanung Bassersdorf, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen. Was gilt die Unterschrift der Bundesämter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die SBB beauftragt, im Rahmen des Vorprojekts Brüttener Tunnel die Basis-Variante "Überwerfung" in Dietlikon Süd zu projektieren. Für die Auslösung der Option "Unterwerfung" gilt es vorab einen Kostenteiler für die Projektierung sowie eine Mitfinanzierung der Mehrkosten von rund 60 Millionen Franken zu vereinbaren. </p><p>2. Ja, der Bund hält sich an das abgemachte Vorgehen. Mit dem Letter of Intent vom 13. Juli 2017 hat sich der Bund verpflichtet, die Ergebnisse der Gebietsplanung in seiner Projektierung zu berücksichtigen. Im Letter of Intent erklärten sich Gemeinden und Kanton Zürich bereit, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und gemäss ihren Interessen und Zuständigkeiten an der Finanzierung der Massnahmen zu beteiligen. Erst wenn der Kostenteiler für die Projektierung geklärt ist, werden die SBB den Projektierungsauftrag für die Option "Unterwerfung" erhalten. </p><p>3. Auf Ebene der Gebietsplanung wurde ein Gremium mit Vertretung des Bundes, des Kantons Zürich und der Gemeinden gebildet. Dieses Gremium sichert den Einbezug der Gemeinden auf der strategischen Ebene. Das BAV stimmt sich in der Planungsregion Zürich mit dem Kanton ab. Dieser stellt den Einbezug der Gemeinden sicher. Auf Projektierungsebene werden die Gemeinden von den SBB direkt einbezogen.</p>
    • <p>Am 13. Juli 2017 unterzeichneten die Vertreter der betroffenen Gemeinden, des Kantons Zürich und des Bundes (Astra, BAV) das Schlussdokument zur Gebietsplanung mit den Anschlussbauwerken für den Brüttener Tunnel bzw. die Glatttalautobahn. Für den Bahnanschluss wurde eine Unterwerfung als Bestvariante evaluiert.</p><p>1. Hat das BAV die SBB mit der Planung einer Überwerfung beauftragt? Wieso?</p><p>2. Hält sich der Bund an partizipativ erarbeitete Ergebnisse?</p><p>3. Wie wird den Interessen der Gemeinden Folge geleistet?</p>
    • Gebietsplanung Bassersdorf, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen. Was gilt die Unterschrift der Bundesämter?

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