Informationszentrum zur Prüfung der Identität von Bankkunden

ShortId
17.5652
Id
20175652
Updated
28.07.2023 04:10
Language
de
Title
Informationszentrum zur Prüfung der Identität von Bankkunden
AdditionalIndexing
24;34
1
Texts
  • <p>Die Errichtung eines zentralen Kundeninformationszentrums zur Prüfung der Identität von Anlegern und Anlegerinnen ist Teil der privatwirtschaftlichen Leistungserbringung. Entsprechend haben die involvierten Marktakteure darüber zu entscheiden. Derzeit prüft der Bundesrat keine Unterstützung dieses spezifischen Projekts. Der Bundesrat will aber klare Regeln für einen digitalen Identitätsnachweis erlassen, der staatlich anerkannt, überprüfbar und eindeutig ist. Entsprechend hat er an seiner Sitzung vom 15. November 2017 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Kenntnisnahme der Resultate der Vernehmlassung beauftragt, bis im Sommer 2018 einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Bei der Bekämpfung der Geldwäscherei gelten für die Banken weltweit ähnliche Regelungen zur Identifizierung der Kundinnen und Kunden und zur Verifizierung ihrer Identität aufgrund nationaler Gesetzgebungen, die die massgebenden Standards der Financial Action Task Force umsetzen. Die Banken nehmen diese Anforderungen sehr ernst. Der heutige Wettbewerb dürfte sich deshalb nicht negativ auf die Qualität der Identitätsprüfungen auswirken.</p>
  • <p>Laut Medienberichten prüfen Banken und SIX die Errichtung eines zentralen Kundeninformationszentrums. Alle Institute sollen Zugriff erhalten, um bei der Kundenakquisition die Identität eines Anlegers zu überprüfen.</p><p>- Prüft der Bundesrat, den Aufbau eines solchen Zentrums zu unterstützen?</p><p>- Wirkt sich der heutige Wettbewerb negativ auf die Qualität der Identitätsprüfungen aus, indem Institute annehmen müssen, dass aus regulatorischen Gründen abgelehnte Kunden bei der Konkurrenz unterkommen?</p>
  • Informationszentrum zur Prüfung der Identität von Bankkunden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Errichtung eines zentralen Kundeninformationszentrums zur Prüfung der Identität von Anlegern und Anlegerinnen ist Teil der privatwirtschaftlichen Leistungserbringung. Entsprechend haben die involvierten Marktakteure darüber zu entscheiden. Derzeit prüft der Bundesrat keine Unterstützung dieses spezifischen Projekts. Der Bundesrat will aber klare Regeln für einen digitalen Identitätsnachweis erlassen, der staatlich anerkannt, überprüfbar und eindeutig ist. Entsprechend hat er an seiner Sitzung vom 15. November 2017 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Kenntnisnahme der Resultate der Vernehmlassung beauftragt, bis im Sommer 2018 einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Bei der Bekämpfung der Geldwäscherei gelten für die Banken weltweit ähnliche Regelungen zur Identifizierung der Kundinnen und Kunden und zur Verifizierung ihrer Identität aufgrund nationaler Gesetzgebungen, die die massgebenden Standards der Financial Action Task Force umsetzen. Die Banken nehmen diese Anforderungen sehr ernst. Der heutige Wettbewerb dürfte sich deshalb nicht negativ auf die Qualität der Identitätsprüfungen auswirken.</p>
    • <p>Laut Medienberichten prüfen Banken und SIX die Errichtung eines zentralen Kundeninformationszentrums. Alle Institute sollen Zugriff erhalten, um bei der Kundenakquisition die Identität eines Anlegers zu überprüfen.</p><p>- Prüft der Bundesrat, den Aufbau eines solchen Zentrums zu unterstützen?</p><p>- Wirkt sich der heutige Wettbewerb negativ auf die Qualität der Identitätsprüfungen aus, indem Institute annehmen müssen, dass aus regulatorischen Gründen abgelehnte Kunden bei der Konkurrenz unterkommen?</p>
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