Hat ein ehemaliger Deza-Vizedirektor in Madagaskar ein Bordell betrieben und dafür Entwicklungshilfegelder verwendet?

ShortId
17.5654
Id
20175654
Updated
28.07.2023 04:10
Language
de
Title
Hat ein ehemaliger Deza-Vizedirektor in Madagaskar ein Bordell betrieben und dafür Entwicklungshilfegelder verwendet?
AdditionalIndexing
08;24;04;1216
1
Texts
  • <p>Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) des EDA hat Kenntnis davon, dass die madagassische Ehefrau eines früheren Vizedirektors der Deza in Madagaskar eine bescheidene Herberge führte. Das EDA hat dagegen weder Hinweise darauf, dass Finanzmittel des Bundes für diese Herberge verwendet beziehungsweise veruntreut wurden, noch, dass in dieser Herberge unlautere oder illegale Aktivitäten stattfanden. Die Deza hat auch keine Hinweise darauf, dass zwischen diesen Vorwürfen und dem Tod von Herrn Walter Arnold im Jahr 1996 ein Zusammenhang bestünde. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Januar 1997 wegen der Tötung von Herrn Arnold ein Strafverfahren gegen unbekannt eröffnet wegen Verdachts auf Mord (Art. 112 des Strafgesetzbuches, StGB) sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB). Fünf Jahre Ermittlungen, mehrere Untersuchungen vor Ort und eine schwierige Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden brachten keine Ergebnisse, welche zur Identifikation der Täter führten. Dies hat die BA bewogen, das Verfahren im Jahr 2002 zu sistieren. Im März 2017 hat die BA aufgrund von neuen, von der Familie des Verstorbenen eingebrachten Elementen das Verfahren wieder aufgenommen und gleichzeitig ein Rechtshilfeersuchen an Madagaskar gestellt. Weitere Angaben kann die BA zurzeit nicht machen. Seitens des EDA laufen keine internen Untersuchungen in diesem Zusammenhang. Was die Frage nach "Fehlverhalten" anbelangt, ist dies kein präziser juristischer Begriff. Es gibt keine umfassenden Vergleichsdaten, welche eine diesbezügliche Einreihung von Bundesstellen erlauben würden. Das EDA verfügt jedoch über ein Compliance Office im Generalsekretariat, welches Verdachtsmeldungen in Bezug auf Missbrauch und Unregelmässigkeiten genauestens prüft. Die etablierten Prozesse sehen vor, dass alle für die Klärung der Sachverhalte wesentlichen Stellen einbezogen werden, insbesondere die interne Revision und der Rechtsdienst des EDA oder die Eidgenössische Finanzkontrolle. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Es gibt keine Hinweise, dass es in der Deza mehr Auffälligkeiten gibt als bei anderen Einheiten des EDA.</p>
  • <p>Gemäss aktuellen Medienberichten soll ein ehemaliger Deza-Vizedirektor in Madagaskar ein Bordell mit Entwicklungshilfegeldern finanziert haben. In diesem Zusammenhang habe es auch einen Mord am "hochrangigen Schweizer Entwicklungshelfer" Walter Arnold gegeben. Der Fall werde von der Bundesanwaltschaft neu aufgerollt.</p><p>- Was ist an dieser Geschichte dran?</p><p>- Laufen interne Untersuchungen?</p><p>- Gibt es in der Deza mehr Fälle von Fehlverhalten als bei anderen Bundesstellen?</p>
  • Hat ein ehemaliger Deza-Vizedirektor in Madagaskar ein Bordell betrieben und dafür Entwicklungshilfegelder verwendet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) des EDA hat Kenntnis davon, dass die madagassische Ehefrau eines früheren Vizedirektors der Deza in Madagaskar eine bescheidene Herberge führte. Das EDA hat dagegen weder Hinweise darauf, dass Finanzmittel des Bundes für diese Herberge verwendet beziehungsweise veruntreut wurden, noch, dass in dieser Herberge unlautere oder illegale Aktivitäten stattfanden. Die Deza hat auch keine Hinweise darauf, dass zwischen diesen Vorwürfen und dem Tod von Herrn Walter Arnold im Jahr 1996 ein Zusammenhang bestünde. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Januar 1997 wegen der Tötung von Herrn Arnold ein Strafverfahren gegen unbekannt eröffnet wegen Verdachts auf Mord (Art. 112 des Strafgesetzbuches, StGB) sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB). Fünf Jahre Ermittlungen, mehrere Untersuchungen vor Ort und eine schwierige Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden brachten keine Ergebnisse, welche zur Identifikation der Täter führten. Dies hat die BA bewogen, das Verfahren im Jahr 2002 zu sistieren. Im März 2017 hat die BA aufgrund von neuen, von der Familie des Verstorbenen eingebrachten Elementen das Verfahren wieder aufgenommen und gleichzeitig ein Rechtshilfeersuchen an Madagaskar gestellt. Weitere Angaben kann die BA zurzeit nicht machen. Seitens des EDA laufen keine internen Untersuchungen in diesem Zusammenhang. Was die Frage nach "Fehlverhalten" anbelangt, ist dies kein präziser juristischer Begriff. Es gibt keine umfassenden Vergleichsdaten, welche eine diesbezügliche Einreihung von Bundesstellen erlauben würden. Das EDA verfügt jedoch über ein Compliance Office im Generalsekretariat, welches Verdachtsmeldungen in Bezug auf Missbrauch und Unregelmässigkeiten genauestens prüft. Die etablierten Prozesse sehen vor, dass alle für die Klärung der Sachverhalte wesentlichen Stellen einbezogen werden, insbesondere die interne Revision und der Rechtsdienst des EDA oder die Eidgenössische Finanzkontrolle. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Es gibt keine Hinweise, dass es in der Deza mehr Auffälligkeiten gibt als bei anderen Einheiten des EDA.</p>
    • <p>Gemäss aktuellen Medienberichten soll ein ehemaliger Deza-Vizedirektor in Madagaskar ein Bordell mit Entwicklungshilfegeldern finanziert haben. In diesem Zusammenhang habe es auch einen Mord am "hochrangigen Schweizer Entwicklungshelfer" Walter Arnold gegeben. Der Fall werde von der Bundesanwaltschaft neu aufgerollt.</p><p>- Was ist an dieser Geschichte dran?</p><p>- Laufen interne Untersuchungen?</p><p>- Gibt es in der Deza mehr Fälle von Fehlverhalten als bei anderen Bundesstellen?</p>
    • Hat ein ehemaliger Deza-Vizedirektor in Madagaskar ein Bordell betrieben und dafür Entwicklungshilfegelder verwendet?

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