Mehr Selbstbewusstsein, auch gegenüber China!

ShortId
17.5659
Id
20175659
Updated
28.07.2023 04:10
Language
de
Title
Mehr Selbstbewusstsein, auch gegenüber China!
AdditionalIndexing
15
1
Texts
  • <p>1. Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China enthält im Kapitel zum Dienstleistungshandel gewisse, an das WTO/Gats-Abkommen angelehnte Verpflichtungen beider Parteien zur Dienstleistungserbringung durch Niederlassungen im Ausland. Das Kapitel zur Investitionsförderung beschränkt sich auf die Förderung der Investitionen durch Transparenz und Informationsaustausch. Diese Verpflichtungen werden durch die bestehenden Investitionsbeschränkungen Chinas nicht verletzt. </p><p>2. Wie in seiner Antwort auf die Interpellation Vogt 17.3671 festgehalten, ist dem Bundesrat kein Staat bekannt, der Prüfungsmechanismen für Investoren aus bestimmten Herkunftsländern vorsieht. In verschiedenen Industriestaaten gibt es jedoch allgemeine, länderunspezifische Prüfungsmechanismen für ausländische Investitionen, wobei sich diese Prüfungen zumeist auf Aspekte der nationalen Sicherheit beschränken. Eine solche Melde- oder Genehmigungspflicht erachtet der Bundesrat nicht als notwendig, da Übernahmen bereits heute auf ihre wettbewerbsrechtliche Situation hin geprüft werden und in der Schweiz kritische Bereiche vor unerwünschten Übernahmen geschützt sind (vgl. Antworten auf die Interpellationen Vogt 17.3387 und 17.3388).</p>
  • <p>Bei Unternehmensübernahmen ist die Schweiz klar im Nachteil: China schottet seinen Heimmarkt für ausländische Käufer stark ab, dagegen stehen unsere Türen für chinesische Investoren weit offen.</p><p>1. Stellt diese chinesische Abschottungspolitik nicht eine Verletzung des bilateralen Freihandelsabkommens dar?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, wie die EU und die USA Gegensteuer zu geben und gewisse Eingriffsmöglichkeiten bei chinesischen Übernahmen vorzusehen?</p>
  • Mehr Selbstbewusstsein, auch gegenüber China!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China enthält im Kapitel zum Dienstleistungshandel gewisse, an das WTO/Gats-Abkommen angelehnte Verpflichtungen beider Parteien zur Dienstleistungserbringung durch Niederlassungen im Ausland. Das Kapitel zur Investitionsförderung beschränkt sich auf die Förderung der Investitionen durch Transparenz und Informationsaustausch. Diese Verpflichtungen werden durch die bestehenden Investitionsbeschränkungen Chinas nicht verletzt. </p><p>2. Wie in seiner Antwort auf die Interpellation Vogt 17.3671 festgehalten, ist dem Bundesrat kein Staat bekannt, der Prüfungsmechanismen für Investoren aus bestimmten Herkunftsländern vorsieht. In verschiedenen Industriestaaten gibt es jedoch allgemeine, länderunspezifische Prüfungsmechanismen für ausländische Investitionen, wobei sich diese Prüfungen zumeist auf Aspekte der nationalen Sicherheit beschränken. Eine solche Melde- oder Genehmigungspflicht erachtet der Bundesrat nicht als notwendig, da Übernahmen bereits heute auf ihre wettbewerbsrechtliche Situation hin geprüft werden und in der Schweiz kritische Bereiche vor unerwünschten Übernahmen geschützt sind (vgl. Antworten auf die Interpellationen Vogt 17.3387 und 17.3388).</p>
    • <p>Bei Unternehmensübernahmen ist die Schweiz klar im Nachteil: China schottet seinen Heimmarkt für ausländische Käufer stark ab, dagegen stehen unsere Türen für chinesische Investoren weit offen.</p><p>1. Stellt diese chinesische Abschottungspolitik nicht eine Verletzung des bilateralen Freihandelsabkommens dar?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, wie die EU und die USA Gegensteuer zu geben und gewisse Eingriffsmöglichkeiten bei chinesischen Übernahmen vorzusehen?</p>
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