Befähigung der Kantone zur Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau

ShortId
18.313
Id
20180313
Updated
10.04.2024 19:22
Language
de
Title
Befähigung der Kantone zur Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau
AdditionalIndexing
28;44
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Genfer Grossrat reicht diese Standesinitiative ein in Anbetracht dessen, dass:</p><p>- es zur Verwirklichung der Gleichstellung nicht reicht, sie in der Verfassung zu verankern;</p><p>- die rechtliche Gleichstellung von anhaltenden Anstrengungen begleitet sein muss, um eine tatsächliche Gleichstellung zu erwirken;</p><p>- die Ungleichbehandlungen zwischen Mann und Frau fortbestehen;</p><p>- sich die Anreize zur Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau als wirkungslos erwiesen haben;</p><p>- es nun gilt, diese Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen.</p>
  • <p>Der Grossrat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf:</p><p>- das Bundesrecht dahingehend zu revidieren, dass die Kantone die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichstellung von Mann und Frau, namentlich punkto Lohn, überprüfen können;</p><p>- das Bundesrecht dahingehend zu revidieren, dass die Kantone gemeinsam mit den Sozialpartnern die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern bei den Arbeitgebern aktiv umsetzen können.</p>
  • Befähigung der Kantone zur Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Genfer Grossrat reicht diese Standesinitiative ein in Anbetracht dessen, dass:</p><p>- es zur Verwirklichung der Gleichstellung nicht reicht, sie in der Verfassung zu verankern;</p><p>- die rechtliche Gleichstellung von anhaltenden Anstrengungen begleitet sein muss, um eine tatsächliche Gleichstellung zu erwirken;</p><p>- die Ungleichbehandlungen zwischen Mann und Frau fortbestehen;</p><p>- sich die Anreize zur Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau als wirkungslos erwiesen haben;</p><p>- es nun gilt, diese Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen.</p>
    • <p>Der Grossrat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf:</p><p>- das Bundesrecht dahingehend zu revidieren, dass die Kantone die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichstellung von Mann und Frau, namentlich punkto Lohn, überprüfen können;</p><p>- das Bundesrecht dahingehend zu revidieren, dass die Kantone gemeinsam mit den Sozialpartnern die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern bei den Arbeitgebern aktiv umsetzen können.</p>
    • Befähigung der Kantone zur Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau

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