Schluss mit dem Einsatz von Glyphosat in der Schweiz
- ShortId
-
18.319
- Id
-
20180319
- Updated
-
10.04.2024 19:21
- Language
-
de
- Title
-
Schluss mit dem Einsatz von Glyphosat in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
55;52;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Grosse Rat reicht diese Initiative vor dem Hintergrund ein, dass:</p><p>- in der Westschweiz in 37,5 Prozent der Proben und in nahezu allen 170 vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit untersuchten Produkten Spuren von Glyphosat gefunden wurden;</p><p>- die internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC) der Weltgesundheitsorganisation im März 2015 Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft hat;</p><p>- dieses Herbizid über die Nahrung in den menschlichen Körper gelangt und dort kumulative und chronische Wirkungen hat;</p><p>- Glyphosat Gewässer, Böden und Pflanzenwelt verunreinigt und die Tierwelt gefährdet;</p><p>- die wissenschaftlichen Studien, gemäss denen Glyphosat nur wenig gefährlich ist, vermutlich nicht korrekt sind, wie die jüngsten Medienberichte über die Manipulation von wissenschaftlichen Publikationen durch den internationalen Grosskonzern Monsanto zeigen;</p><p>- die Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine Petition eingereicht und zwei Volksinitiativen zum Verbot von Glyphosat lanciert haben;</p><p>- sich mehrere europäische Regierungen (namentlich in Frankreich, Österreich, Italien) gegen die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat in der EU aussprechen;</p><p>- es in der Landwirtschaft vielversprechende Alternativen zu Glyphosat gibt;</p><p>- die glyphosatfreie biologische Landwirtschaft in den letzten Jahren einen rasanten Aufschwung erlebt hat;</p><p>- der Kanton Genf in der Landwirtschaft mit dem Verbot gentechnisch veränderter Organismen und Nutztiere das Vorsorgeprinzip bereits anwendet.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève), fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf:</p><p>- den geordneten Ausstieg aus der Glyphosat-Nutzung in die Wege zu leiten; </p><p>- die landwirtschaftliche Forschung zu verstärken, namentlich die Suche nach Alternativen zu Glyphosat.</p>
- Schluss mit dem Einsatz von Glyphosat in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Grosse Rat reicht diese Initiative vor dem Hintergrund ein, dass:</p><p>- in der Westschweiz in 37,5 Prozent der Proben und in nahezu allen 170 vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit untersuchten Produkten Spuren von Glyphosat gefunden wurden;</p><p>- die internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC) der Weltgesundheitsorganisation im März 2015 Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft hat;</p><p>- dieses Herbizid über die Nahrung in den menschlichen Körper gelangt und dort kumulative und chronische Wirkungen hat;</p><p>- Glyphosat Gewässer, Böden und Pflanzenwelt verunreinigt und die Tierwelt gefährdet;</p><p>- die wissenschaftlichen Studien, gemäss denen Glyphosat nur wenig gefährlich ist, vermutlich nicht korrekt sind, wie die jüngsten Medienberichte über die Manipulation von wissenschaftlichen Publikationen durch den internationalen Grosskonzern Monsanto zeigen;</p><p>- die Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine Petition eingereicht und zwei Volksinitiativen zum Verbot von Glyphosat lanciert haben;</p><p>- sich mehrere europäische Regierungen (namentlich in Frankreich, Österreich, Italien) gegen die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat in der EU aussprechen;</p><p>- es in der Landwirtschaft vielversprechende Alternativen zu Glyphosat gibt;</p><p>- die glyphosatfreie biologische Landwirtschaft in den letzten Jahren einen rasanten Aufschwung erlebt hat;</p><p>- der Kanton Genf in der Landwirtschaft mit dem Verbot gentechnisch veränderter Organismen und Nutztiere das Vorsorgeprinzip bereits anwendet.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève), fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf:</p><p>- den geordneten Ausstieg aus der Glyphosat-Nutzung in die Wege zu leiten; </p><p>- die landwirtschaftliche Forschung zu verstärken, namentlich die Suche nach Alternativen zu Glyphosat.</p>
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