Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten
- ShortId
-
18.406
- Id
-
20180406
- Updated
-
10.04.2024 09:56
- Language
-
de
- Title
-
Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten
- AdditionalIndexing
-
421
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 11 des Parlamentsgesetzes muss jedes Ratsmitglied beim Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn seine persönlichen Interessenbindungen bekanntgeben. Dazu gehören seine beruflichen Tätigkeiten, seine Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts, seine Beratungs- oder Expertentätigkeiten für Bundesstellen, seine dauernden Leitungs- oder Beratungstätigkeiten für schweizerische und ausländische Interessengruppen und seine Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes. Die Parlamentsdienste erstellen zu diesem Zweck ein öffentliches Register über die Angaben der Ratsmitglieder; dies unabhängig von der finanziellen Entschädigung. Gleich wie eine Interessenbindung bedeutet auch die zusätzliche Staatsbürgerschaft eines anderen Landes Vorteile und Nutzen. So kann ein Ratsmitglied, das zusätzlich den Pass eines EU-Mitgliedstaates besitzt, nicht nur mit seiner Stimme bei Wahlen seine Präferenzen zum Ausdruck bringen und bei wichtigen Volksabstimmungen mitentscheiden, es geniesst zudem die Privilegien beider Länder. Die Bevölkerung soll über die persönliche Interessenbindung, die damit entsteht, informiert werden; das ist fast noch wichtiger als die Information über die - möglicherweise zum Wohle der Öffentlichkeit erbrachte - Verbands- und Vereinsarbeit.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen, im Speziellen das Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 (Stand 1. März 2016), sollen derart angepasst werden, dass in Bezug auf die Staatsangehörigkeiten der einzelnen Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier künftig Transparenz herrscht.</p>
- Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 11 des Parlamentsgesetzes muss jedes Ratsmitglied beim Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn seine persönlichen Interessenbindungen bekanntgeben. Dazu gehören seine beruflichen Tätigkeiten, seine Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts, seine Beratungs- oder Expertentätigkeiten für Bundesstellen, seine dauernden Leitungs- oder Beratungstätigkeiten für schweizerische und ausländische Interessengruppen und seine Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes. Die Parlamentsdienste erstellen zu diesem Zweck ein öffentliches Register über die Angaben der Ratsmitglieder; dies unabhängig von der finanziellen Entschädigung. Gleich wie eine Interessenbindung bedeutet auch die zusätzliche Staatsbürgerschaft eines anderen Landes Vorteile und Nutzen. So kann ein Ratsmitglied, das zusätzlich den Pass eines EU-Mitgliedstaates besitzt, nicht nur mit seiner Stimme bei Wahlen seine Präferenzen zum Ausdruck bringen und bei wichtigen Volksabstimmungen mitentscheiden, es geniesst zudem die Privilegien beider Länder. Die Bevölkerung soll über die persönliche Interessenbindung, die damit entsteht, informiert werden; das ist fast noch wichtiger als die Information über die - möglicherweise zum Wohle der Öffentlichkeit erbrachte - Verbands- und Vereinsarbeit.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen, im Speziellen das Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 (Stand 1. März 2016), sollen derart angepasst werden, dass in Bezug auf die Staatsangehörigkeiten der einzelnen Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier künftig Transparenz herrscht.</p>
- Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Gemäss Artikel 11 des Parlamentsgesetzes muss jedes Ratsmitglied beim Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn seine persönlichen Interessenbindungen bekanntgeben. Dazu gehören seine beruflichen Tätigkeiten, seine Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts, seine Beratungs- oder Expertentätigkeiten für Bundesstellen, seine dauernden Leitungs- oder Beratungstätigkeiten für schweizerische und ausländische Interessengruppen und seine Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes. Die Parlamentsdienste erstellen zu diesem Zweck ein öffentliches Register über die Angaben der Ratsmitglieder; dies unabhängig von der finanziellen Entschädigung. Gleich wie eine Interessenbindung bedeutet auch die zusätzliche Staatsbürgerschaft eines anderen Landes Vorteile und Nutzen. So kann ein Ratsmitglied, das zusätzlich den Pass eines EU-Mitgliedstaates besitzt, nicht nur mit seiner Stimme bei Wahlen seine Präferenzen zum Ausdruck bringen und bei wichtigen Volksabstimmungen mitentscheiden, es geniesst zudem die Privilegien beider Länder. Die Bevölkerung soll über die persönliche Interessenbindung, die damit entsteht, informiert werden; das ist fast noch wichtiger als die Information über die - möglicherweise zum Wohle der Öffentlichkeit erbrachte - Verbands- und Vereinsarbeit.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen, im Speziellen das Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 (Stand 1. März 2016), sollen derart angepasst werden, dass in Bezug auf die Staatsangehörigkeiten der einzelnen Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier künftig Transparenz herrscht.</p>
- Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten
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