Mit der Lohntransparenz zur Lohngleichheit

ShortId
18.409
Id
20180409
Updated
10.04.2024 17:31
Language
de
Title
Mit der Lohntransparenz zur Lohngleichheit
AdditionalIndexing
44;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz ist die verfassungsmässig verankerte Lohngleichheit noch immer nicht realisiert. Als ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Lohngleichheit gilt die betriebliche Lohntransparenz. Die Schweiz kennt nun aber keine allgemeine Pflicht zur Transparenz der Löhne in der Privatwirtschaft (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Frage 17.5324). In der Schweiz herrscht im Gegenteil eine eigentliche Kultur der Lohnverschwiegenheit. Eine gewisse Transparenz herrscht einzig bei den öffentlich-rechtlich normierten Löhnen und dann für die Führungsetagen börsenkotierter Unternehmen.</p><p>Sollen die Unternehmen zur Offenlegung der Löhne ihrer Mitarbeitenden verpflichtet werden bzw. diese im Unternehmen allgemein tolerieren, so müssten das Obligationenrecht und weitere Gesetze geändert werden, so der Bundesrat. Er anerkennt zwar die Lohntransparenz als geeignetes Instrument zur Durchsetzung der Lohngleichheit, lehnt aber trotzdem eine generelle Pflicht zur Lohntransparenz ab (vgl. Stellungnahme zur Motion 17.3613). Damit ist das Parlament gefordert.</p><p>Um die Durchsetzung des Grundsatzes "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" in der Privatwirtschaft zu begünstigen, sollen deshalb die gesetzlichen Grundlagen im Obligationenrecht und allenfalls in weiteren Gesetzen geschaffen werden, die Unternehmen auf betrieblicher Ebene zur Offenlegung der Löhne in geeigneter Form verpflichten bzw. ermächtigen. Die Transparenz über die Löhne kann auch schrittweise, segmentiert nach bestimmten Kriterien wie Grösse, Börsenkotierung usw. der Unternehmungen eingeführt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Schaffung von Lohntransparenz erleichtert die Durchsetzung der gleichen Löhne von Frau und Mann. Deshalb soll die Herstellung der Lohntransparenz erleichtert werden. Zur Offenlegung der Löhne der Mitarbeitenden sind das Obligationenrecht und allenfalls weitere Gesetze entsprechend anzupassen.</p>
  • Mit der Lohntransparenz zur Lohngleichheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz ist die verfassungsmässig verankerte Lohngleichheit noch immer nicht realisiert. Als ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Lohngleichheit gilt die betriebliche Lohntransparenz. Die Schweiz kennt nun aber keine allgemeine Pflicht zur Transparenz der Löhne in der Privatwirtschaft (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Frage 17.5324). In der Schweiz herrscht im Gegenteil eine eigentliche Kultur der Lohnverschwiegenheit. Eine gewisse Transparenz herrscht einzig bei den öffentlich-rechtlich normierten Löhnen und dann für die Führungsetagen börsenkotierter Unternehmen.</p><p>Sollen die Unternehmen zur Offenlegung der Löhne ihrer Mitarbeitenden verpflichtet werden bzw. diese im Unternehmen allgemein tolerieren, so müssten das Obligationenrecht und weitere Gesetze geändert werden, so der Bundesrat. Er anerkennt zwar die Lohntransparenz als geeignetes Instrument zur Durchsetzung der Lohngleichheit, lehnt aber trotzdem eine generelle Pflicht zur Lohntransparenz ab (vgl. Stellungnahme zur Motion 17.3613). Damit ist das Parlament gefordert.</p><p>Um die Durchsetzung des Grundsatzes "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" in der Privatwirtschaft zu begünstigen, sollen deshalb die gesetzlichen Grundlagen im Obligationenrecht und allenfalls in weiteren Gesetzen geschaffen werden, die Unternehmen auf betrieblicher Ebene zur Offenlegung der Löhne in geeigneter Form verpflichten bzw. ermächtigen. Die Transparenz über die Löhne kann auch schrittweise, segmentiert nach bestimmten Kriterien wie Grösse, Börsenkotierung usw. der Unternehmungen eingeführt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Schaffung von Lohntransparenz erleichtert die Durchsetzung der gleichen Löhne von Frau und Mann. Deshalb soll die Herstellung der Lohntransparenz erleichtert werden. Zur Offenlegung der Löhne der Mitarbeitenden sind das Obligationenrecht und allenfalls weitere Gesetze entsprechend anzupassen.</p>
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