Einführung eines fakultativen Finanzreferendums auf Bundesebene
- ShortId
-
18.417
- Id
-
20180417
- Updated
-
10.04.2024 17:26
- Language
-
de
- Title
-
Einführung eines fakultativen Finanzreferendums auf Bundesebene
- AdditionalIndexing
-
24;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Von verschiedener Seite wird regelmässig verlangt, dass grössere Ausgaben des Bundes die Legitimation durch das Volk erhalten sollten. Dazu gehören aktuell beispielsweise die Beschaffung einer neuen Kampfjet-Flotte und der Kohäsionsbeitrag an die Europäische Union. Durch ein fakultatives Finanzreferendum würden die Demokratie und damit auch die Legitimation für solche grossen Ausgaben gestärkt; das zeigen die Erfahrungen aus Kantonen und Gemeinden. </p><p>Es ist angezeigt, hier eine allgemeine Regelung zu schaffen, die nicht von der politischen Haltung zu einzelnen Sachgeschäften abhängig ist. Ein fakultatives Referendum ab einer gewissen Höhe bei neuen und/oder einmaligen Ausgaben wird dem gerecht. Es wirkt in der Tendenz kostendämpfend, ohne dass der Bund Gefahr läuft, mittels eines Referendums nicht mehr handlungsfähig zu sein, wie das beispielsweise bei einem Referendum gegen das ganze Bundesbudget der Fall wäre. Die Budgethoheit bleibt damit richtigerweise beim Parlament.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz (SR 171.10), das Finanzhaushaltgesetz (SR 611.0) sind wie folgt zu revidieren:</p><p>Das fakultative Referendum ist auf Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen auszudehnen. </p><p>1. Bei einmaligen Ausgaben (inklusive Grundsatz- und Planungsbeschlüsse gemäss Art. 28 ParlG) ist das fakultative Referendum ab dem Betrag von 500 Millionen Schweizerfranken vorzusehen.</p><p>2. Bei neuen wiederkehrende Ausgaben für einen bestimmten Zweck ist das fakultative Referendum ab dem Betrag von 100 Millionen Schweizerfranken vorzusehen.</p>
- Einführung eines fakultativen Finanzreferendums auf Bundesebene
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Von verschiedener Seite wird regelmässig verlangt, dass grössere Ausgaben des Bundes die Legitimation durch das Volk erhalten sollten. Dazu gehören aktuell beispielsweise die Beschaffung einer neuen Kampfjet-Flotte und der Kohäsionsbeitrag an die Europäische Union. Durch ein fakultatives Finanzreferendum würden die Demokratie und damit auch die Legitimation für solche grossen Ausgaben gestärkt; das zeigen die Erfahrungen aus Kantonen und Gemeinden. </p><p>Es ist angezeigt, hier eine allgemeine Regelung zu schaffen, die nicht von der politischen Haltung zu einzelnen Sachgeschäften abhängig ist. Ein fakultatives Referendum ab einer gewissen Höhe bei neuen und/oder einmaligen Ausgaben wird dem gerecht. Es wirkt in der Tendenz kostendämpfend, ohne dass der Bund Gefahr läuft, mittels eines Referendums nicht mehr handlungsfähig zu sein, wie das beispielsweise bei einem Referendum gegen das ganze Bundesbudget der Fall wäre. Die Budgethoheit bleibt damit richtigerweise beim Parlament.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz (SR 171.10), das Finanzhaushaltgesetz (SR 611.0) sind wie folgt zu revidieren:</p><p>Das fakultative Referendum ist auf Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen auszudehnen. </p><p>1. Bei einmaligen Ausgaben (inklusive Grundsatz- und Planungsbeschlüsse gemäss Art. 28 ParlG) ist das fakultative Referendum ab dem Betrag von 500 Millionen Schweizerfranken vorzusehen.</p><p>2. Bei neuen wiederkehrende Ausgaben für einen bestimmten Zweck ist das fakultative Referendum ab dem Betrag von 100 Millionen Schweizerfranken vorzusehen.</p>
- Einführung eines fakultativen Finanzreferendums auf Bundesebene
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