Keine fremden Eingriffe in die Schweizer Politik!
- ShortId
-
18.423
- Id
-
20180423
- Updated
-
10.04.2024 19:19
- Language
-
de
- Title
-
Keine fremden Eingriffe in die Schweizer Politik!
- AdditionalIndexing
-
04;28;34;15;1211
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Im Oktober 2017 hat ein parteiübergreifendes Komitee das Referendum gegen das Geldspielgesetz ergriffen, das am 29. September 2017 vom Parlament verabschiedet worden war. Das Referendum kam insbesondere dank finanziellen Mitteln aus dem Ausland zustande. Anbieter von Online-Spielen an Offshore-Standorten, deren Interessen durch die Zugangssperren gefährdet sind, die das Gesetz vorsieht, haben die Unterschriftensammlung für das Referendum mit 500 000 Franken finanziert.</p><p>Diese ausländischen, in der Schweiz widerrechtlich tätigen Anbieter haben auch die Abstimmungskampagne gegen das Geldspielgesetz unterstützt.</p><p>Ein solcher Eingriff von ausländischen Gruppen, die sich aus eignen, rein finanziellen Interessen in die direkte Demokratie der Schweiz einmischen, ist unzulässig und inakzeptabel, insbesondere was die Unabhängigkeit und die Glaubwürdigkeit der politischen Institutionen angeht, durch die sich unser Land auszeichnet. Die direktdemokratischen Instrumente - das Initiativ- und das Referendumsrecht - sind die Grundpfeiler des politischen Systems der Schweiz. Die Bundesverfassung und das Bundesgesetz über die politischen Rechte bilden ihre rechtliche Grundlage. Am Beispiel der Kampagne der Geldspielgesetzgegnerinnen und -gegner zeigt sich die Notwendigkeit und Dringlichkeit, eine Lösung für diese Problematik zu finden. Ein Verbot fremder Eingriffe in die Schweizer Politik ist zwingend, um die Unabhängigkeit unserer Institutionen zu garantieren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die politischen Rechte soll wie folgt ergänzt werden:</p><p>5b. Titel: Finanzierung der Unterschriftensammlung für Referenden oder Initiativen und von Abstimmungskampagnen</p><p>Art. 76b</p><p>Die Finanzierung der Unterschriftensammlung für Referenden oder Initiativen und die Finanzierung von Abstimmungskampagnen mit Mitteln aus dem Ausland sind verboten.</p>
- Keine fremden Eingriffe in die Schweizer Politik!
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Oktober 2017 hat ein parteiübergreifendes Komitee das Referendum gegen das Geldspielgesetz ergriffen, das am 29. September 2017 vom Parlament verabschiedet worden war. Das Referendum kam insbesondere dank finanziellen Mitteln aus dem Ausland zustande. Anbieter von Online-Spielen an Offshore-Standorten, deren Interessen durch die Zugangssperren gefährdet sind, die das Gesetz vorsieht, haben die Unterschriftensammlung für das Referendum mit 500 000 Franken finanziert.</p><p>Diese ausländischen, in der Schweiz widerrechtlich tätigen Anbieter haben auch die Abstimmungskampagne gegen das Geldspielgesetz unterstützt.</p><p>Ein solcher Eingriff von ausländischen Gruppen, die sich aus eignen, rein finanziellen Interessen in die direkte Demokratie der Schweiz einmischen, ist unzulässig und inakzeptabel, insbesondere was die Unabhängigkeit und die Glaubwürdigkeit der politischen Institutionen angeht, durch die sich unser Land auszeichnet. Die direktdemokratischen Instrumente - das Initiativ- und das Referendumsrecht - sind die Grundpfeiler des politischen Systems der Schweiz. Die Bundesverfassung und das Bundesgesetz über die politischen Rechte bilden ihre rechtliche Grundlage. Am Beispiel der Kampagne der Geldspielgesetzgegnerinnen und -gegner zeigt sich die Notwendigkeit und Dringlichkeit, eine Lösung für diese Problematik zu finden. Ein Verbot fremder Eingriffe in die Schweizer Politik ist zwingend, um die Unabhängigkeit unserer Institutionen zu garantieren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die politischen Rechte soll wie folgt ergänzt werden:</p><p>5b. Titel: Finanzierung der Unterschriftensammlung für Referenden oder Initiativen und von Abstimmungskampagnen</p><p>Art. 76b</p><p>Die Finanzierung der Unterschriftensammlung für Referenden oder Initiativen und die Finanzierung von Abstimmungskampagnen mit Mitteln aus dem Ausland sind verboten.</p>
- Keine fremden Eingriffe in die Schweizer Politik!
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