Für eine konsequente Durchsetzung des Strafrechts. Streichung der Täterschutzklausel bei Landesverweisungen

ShortId
18.425
Id
20180425
Updated
10.04.2024 19:20
Language
de
Title
Für eine konsequente Durchsetzung des Strafrechts. Streichung der Täterschutzklausel bei Landesverweisungen
AdditionalIndexing
2811;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ausländische Straftäter, welche aufgrund eines schweren Delikts verurteilt worden sind, verlieren gemäss Artikel 121 der Bundesverfassung ihre Aufenthaltsrechte in der Schweiz. Eine Landesverweisung für 5 bis 15 Jahre muss zwingende Folge einer Verurteilung gemäss den in Artikel 66a Absatz 1 StGB aufgeführten Delikten sein.</p><p>Die Zahlen zeigen nun, dass diese obligatorische Landesverweisung lediglich in 54 Prozent der Fälle tatsächlich erfolgt. Fast jede zweite Landesverweisung wird nicht angeordnet - trotz gesetzlichen Obligatoriums. Damit wird faktisch die Ausweisungspraxis, welche bis zum Herbst 2010 galt, nahtlos weitergeführt. Dies widerspricht dem Ansinnen der Ausschaffungs-Initiative, welche die Gerichtspraxis verschärfen und schweizweit auf ein einheitliches Mindestniveau heben wollte. Um dem Volkswillen Nachachtung zu verschaffen und die konsequente Umsetzung der betreffenden strafrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten, ist die Härtefallklausel aufzuheben.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 66a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) sei aufzuheben.</p>
  • Für eine konsequente Durchsetzung des Strafrechts. Streichung der Täterschutzklausel bei Landesverweisungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ausländische Straftäter, welche aufgrund eines schweren Delikts verurteilt worden sind, verlieren gemäss Artikel 121 der Bundesverfassung ihre Aufenthaltsrechte in der Schweiz. Eine Landesverweisung für 5 bis 15 Jahre muss zwingende Folge einer Verurteilung gemäss den in Artikel 66a Absatz 1 StGB aufgeführten Delikten sein.</p><p>Die Zahlen zeigen nun, dass diese obligatorische Landesverweisung lediglich in 54 Prozent der Fälle tatsächlich erfolgt. Fast jede zweite Landesverweisung wird nicht angeordnet - trotz gesetzlichen Obligatoriums. Damit wird faktisch die Ausweisungspraxis, welche bis zum Herbst 2010 galt, nahtlos weitergeführt. Dies widerspricht dem Ansinnen der Ausschaffungs-Initiative, welche die Gerichtspraxis verschärfen und schweizweit auf ein einheitliches Mindestniveau heben wollte. Um dem Volkswillen Nachachtung zu verschaffen und die konsequente Umsetzung der betreffenden strafrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten, ist die Härtefallklausel aufzuheben.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 66a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) sei aufzuheben.</p>
    • Für eine konsequente Durchsetzung des Strafrechts. Streichung der Täterschutzklausel bei Landesverweisungen

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