Kostenbeteiligung. Möglichkeit eines Gesundheitssparkontos schaffen

ShortId
18.429
Id
20180429
Updated
10.04.2024 19:23
Language
de
Title
Kostenbeteiligung. Möglichkeit eines Gesundheitssparkontos schaffen
AdditionalIndexing
2841;28;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im heutigen Gesundheitssystem in der Schweiz haben die Versicherten die Möglichkeit, sich gegen eine Prämienermässigung stärker als über die Grundfranchise an den Kosten zu beteiligen. So können die Versicherten sich für die Grundfranchise (300 Franken) entscheiden oder für eine der wählbaren Franchisen (500 Franken, 1000 Franken, 1500 Franken, 2000 Franken und 2500 Franken).</p><p>Einige Versicherte wählen hohe Franchisen, haben dann aber bei gesundheitlichen Problemen nicht in jedem Fall die Mittel, um ihre Kostenbeteiligung zu bezahlen. Heute gibt es keinen Mechanismus, der für die Versicherten einen Anreiz schafft, eine entsprechende Reserve zu bilden, was sowohl die Versicherten als auch die Leistungserbringer in eine schwierige Lage bringt.</p><p>Indem in der Gesetzgebung die Möglichkeit geschaffen wird, ein Kautionskonto nach dem Modell des Mietzinsdepots zu eröffnen, allenfalls zusammen mit einer Steuerbefreiung der Sparbeträge bis zu einer bestimmten Höhe, würde für die Versicherten, die eine höhere Franchise wählen, ein Anreiz geschaffen, die gesparten Prämien zur Seite zu legen, um bei grösseren gesundheitlichen Problemen gewappnet zu sein.</p><p>Gemäss der Studie "Leistungsverzicht und Wechselverhalten der OKP-Versicherten im Zusammenhang mit der Wahlfranchise" (von BSS Volkswirtschaftliche Beratung) aus dem Jahr 2017 wählen Versicherte mit höheren Einkommen oft hohe Franchisen. Mit der vorgeschlagenen Massnahme könnten Versicherte mit tieferen Einkommen über einen längeren Zeitraum schrittweise ihre Kostenbeteiligung zur Seite legen und somit dank höheren Franchisen von tieferen Prämien profitieren.</p><p>Die vorgeschlagene Lösung verstösst im Übrigen nicht gegen das Verbot, die Kostenbeteiligung zu versichern (Art. 62 KVG), sondern ermöglicht eine wirkliche individuelle Vorsorge für die Gesundheit.</p><p>Schliesslich könnte ein solcher Mechanismus eine Ergänzung darstellen zur Einführung neuer Franchisen, namentlich im Zusammenhang mit der vom Nationalrat angenommenen Motion 16.3111.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und die anderen einschlägigen Gesetzesgrundlagen sind so zu ändern, dass es den Versicherten auf Wunsch möglich ist, auf einem Kautionskonto einen Betrag zurückzustellen, um ihre Kostenbeteiligung bei den Gesundheitskosten zu finanzieren.</p><p>Die Kommission soll auch prüfen, ob eine Steuerbefreiung des Sparbetrags bis zu einer bestimmten Obergrenze sinnvoll ist.</p>
  • Kostenbeteiligung. Möglichkeit eines Gesundheitssparkontos schaffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im heutigen Gesundheitssystem in der Schweiz haben die Versicherten die Möglichkeit, sich gegen eine Prämienermässigung stärker als über die Grundfranchise an den Kosten zu beteiligen. So können die Versicherten sich für die Grundfranchise (300 Franken) entscheiden oder für eine der wählbaren Franchisen (500 Franken, 1000 Franken, 1500 Franken, 2000 Franken und 2500 Franken).</p><p>Einige Versicherte wählen hohe Franchisen, haben dann aber bei gesundheitlichen Problemen nicht in jedem Fall die Mittel, um ihre Kostenbeteiligung zu bezahlen. Heute gibt es keinen Mechanismus, der für die Versicherten einen Anreiz schafft, eine entsprechende Reserve zu bilden, was sowohl die Versicherten als auch die Leistungserbringer in eine schwierige Lage bringt.</p><p>Indem in der Gesetzgebung die Möglichkeit geschaffen wird, ein Kautionskonto nach dem Modell des Mietzinsdepots zu eröffnen, allenfalls zusammen mit einer Steuerbefreiung der Sparbeträge bis zu einer bestimmten Höhe, würde für die Versicherten, die eine höhere Franchise wählen, ein Anreiz geschaffen, die gesparten Prämien zur Seite zu legen, um bei grösseren gesundheitlichen Problemen gewappnet zu sein.</p><p>Gemäss der Studie "Leistungsverzicht und Wechselverhalten der OKP-Versicherten im Zusammenhang mit der Wahlfranchise" (von BSS Volkswirtschaftliche Beratung) aus dem Jahr 2017 wählen Versicherte mit höheren Einkommen oft hohe Franchisen. Mit der vorgeschlagenen Massnahme könnten Versicherte mit tieferen Einkommen über einen längeren Zeitraum schrittweise ihre Kostenbeteiligung zur Seite legen und somit dank höheren Franchisen von tieferen Prämien profitieren.</p><p>Die vorgeschlagene Lösung verstösst im Übrigen nicht gegen das Verbot, die Kostenbeteiligung zu versichern (Art. 62 KVG), sondern ermöglicht eine wirkliche individuelle Vorsorge für die Gesundheit.</p><p>Schliesslich könnte ein solcher Mechanismus eine Ergänzung darstellen zur Einführung neuer Franchisen, namentlich im Zusammenhang mit der vom Nationalrat angenommenen Motion 16.3111.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und die anderen einschlägigen Gesetzesgrundlagen sind so zu ändern, dass es den Versicherten auf Wunsch möglich ist, auf einem Kautionskonto einen Betrag zurückzustellen, um ihre Kostenbeteiligung bei den Gesundheitskosten zu finanzieren.</p><p>Die Kommission soll auch prüfen, ob eine Steuerbefreiung des Sparbetrags bis zu einer bestimmten Obergrenze sinnvoll ist.</p>
    • Kostenbeteiligung. Möglichkeit eines Gesundheitssparkontos schaffen

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