Vorstösse verbindlich behandeln
- ShortId
-
18.432
- Id
-
20180432
- Updated
-
10.04.2024 19:21
- Language
-
de
- Title
-
Vorstösse verbindlich behandeln
- AdditionalIndexing
-
421;12
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Motionen und Postulate sind wichtige Instrumente der Parlamentsarbeit. Wir als gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes können über diese Instrumente unsere politischen Anliegen zielgerichtet einbringen und nehmen so auch massgeblich unseren Wählerauftrag wahr. Nur leider geht es im Schnitt über ein Jahr, bis die Vorstösse überhaupt im Rat behandelt werden. Dies führt dazu, dass wichtige Anliegen verschleppt werden oder sogar verloren gehen. Dies zeugt nicht von einem effizienten Ratsbetrieb. Das entspricht auch nicht dem Tempo, in dem unsere Welt funktioniert oder unsere Wirtschaft arbeitet. Oft werden die unbehandelten Vorstösse nach zwei Jahren abgeschrieben. Artikel 122 des Parlamentsgesetzes ermöglicht diese Praxis. Dass Vorstösse unbehandelt abgeschrieben werden, ist aber eine Missachtung des Parlamentsauftrages und ignoriert den Auftrag, den die Wählerinnen und Wähler ihren Parlamentarierinnen und Parlamentarier gegeben haben. Darum brauchen wir eine vernünftige Lösung. Um eine glaubhafte, demokratische Politik betreiben zu können, dürfen Vorstösse nicht undiskutiert abgeschrieben werden. Die aktuelle Praxis erweckt den Anschein von willkürlichen Traktandierungen, aber mindestens zeugt sind von einer Ungleichbehandlung von Vorstössen.</p><p>Wie genau diese Vorstossgerechtigkeit umgesetzt wird, sollten die entsprechenden Kommissionen diskutieren. Eine unkomplizierte Lösung könnte vorsehen, dass die Büros verpflichtet werden, ältere Vorstösse prioritär zu traktandieren. Dies entspricht gängiger Praxis. Bei Geschäften mit Fristen, wie zum Beispiel bei parlamentarischen Initiativen, ist das heute Usus. Man könnte aber auch die Redezeit bei Motionen und Postulaten anpassen. Oder eine andere Option wäre es, dass das Rederecht nur auf Antrag gewährt wird. So könnte die Vielzahl an Vorstössen effizienter abgearbeitet werden. Zudem könnte man beispielsweise auch die vorhandenen Sessionstage besser nutzen. Es braucht auf jeden Fall pragmatische Lösungen, die den administrativen Aufwand nicht zusätzlich erhöhen. Die parlamentarische Arbeit soll so effizient wie möglich verrichtet werden. Dabei sollten keinesfalls die Anzahl Vorstösse eingeschränkt oder zusätzliche Sitzungstage eingeführt werden.</p><p>Nur unter diesen Bedingungen können wir eine Politik machen, die unserem demokratischen System entspricht und auch zukunftsorientiert ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Im Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) ist eine Frist zur Behandlung von Motionen und Postulaten vorzusehen ähnlich wie für parlamentarische Initiativen. Motionen und Postulate dürfen nicht mehr unbehandelt abgeschrieben werden. Es darf jedoch keine Einschränkung der Anzahl eingereichter Vorstösse geben. Stattdessen könnte das Büro beispielsweise verpflichtet werden, ältere Vorstösse prioritär zu behandeln.</p>
- Vorstösse verbindlich behandeln
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Motionen und Postulate sind wichtige Instrumente der Parlamentsarbeit. Wir als gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes können über diese Instrumente unsere politischen Anliegen zielgerichtet einbringen und nehmen so auch massgeblich unseren Wählerauftrag wahr. Nur leider geht es im Schnitt über ein Jahr, bis die Vorstösse überhaupt im Rat behandelt werden. Dies führt dazu, dass wichtige Anliegen verschleppt werden oder sogar verloren gehen. Dies zeugt nicht von einem effizienten Ratsbetrieb. Das entspricht auch nicht dem Tempo, in dem unsere Welt funktioniert oder unsere Wirtschaft arbeitet. Oft werden die unbehandelten Vorstösse nach zwei Jahren abgeschrieben. Artikel 122 des Parlamentsgesetzes ermöglicht diese Praxis. Dass Vorstösse unbehandelt abgeschrieben werden, ist aber eine Missachtung des Parlamentsauftrages und ignoriert den Auftrag, den die Wählerinnen und Wähler ihren Parlamentarierinnen und Parlamentarier gegeben haben. Darum brauchen wir eine vernünftige Lösung. Um eine glaubhafte, demokratische Politik betreiben zu können, dürfen Vorstösse nicht undiskutiert abgeschrieben werden. Die aktuelle Praxis erweckt den Anschein von willkürlichen Traktandierungen, aber mindestens zeugt sind von einer Ungleichbehandlung von Vorstössen.</p><p>Wie genau diese Vorstossgerechtigkeit umgesetzt wird, sollten die entsprechenden Kommissionen diskutieren. Eine unkomplizierte Lösung könnte vorsehen, dass die Büros verpflichtet werden, ältere Vorstösse prioritär zu traktandieren. Dies entspricht gängiger Praxis. Bei Geschäften mit Fristen, wie zum Beispiel bei parlamentarischen Initiativen, ist das heute Usus. Man könnte aber auch die Redezeit bei Motionen und Postulaten anpassen. Oder eine andere Option wäre es, dass das Rederecht nur auf Antrag gewährt wird. So könnte die Vielzahl an Vorstössen effizienter abgearbeitet werden. Zudem könnte man beispielsweise auch die vorhandenen Sessionstage besser nutzen. Es braucht auf jeden Fall pragmatische Lösungen, die den administrativen Aufwand nicht zusätzlich erhöhen. Die parlamentarische Arbeit soll so effizient wie möglich verrichtet werden. Dabei sollten keinesfalls die Anzahl Vorstösse eingeschränkt oder zusätzliche Sitzungstage eingeführt werden.</p><p>Nur unter diesen Bedingungen können wir eine Politik machen, die unserem demokratischen System entspricht und auch zukunftsorientiert ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Im Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) ist eine Frist zur Behandlung von Motionen und Postulaten vorzusehen ähnlich wie für parlamentarische Initiativen. Motionen und Postulate dürfen nicht mehr unbehandelt abgeschrieben werden. Es darf jedoch keine Einschränkung der Anzahl eingereichter Vorstösse geben. Stattdessen könnte das Büro beispielsweise verpflichtet werden, ältere Vorstösse prioritär zu behandeln.</p>
- Vorstösse verbindlich behandeln
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