Vielfalt statt Konzentration. Sicherstellen einer dezentralen Programmproduktion durch die SRG
- ShortId
-
18.450
- Id
-
20180450
- Updated
-
10.04.2024 19:22
- Language
-
de
- Title
-
Vielfalt statt Konzentration. Sicherstellen einer dezentralen Programmproduktion durch die SRG
- AdditionalIndexing
-
34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 19. September 2018 hat sich der Verwaltungsrat der SRG SSR für den Umzug eines wesentlichen Teils der SRF-Radioredaktionen von Bern nach Zürich ausgesprochen. Laut Medienberichten prüft die SRG SSR zudem den Umzug eines Teils der TV-Produktion von Genf nach Lausanne. </p><p>Im Zuge der Digitalisierung und infolge der damit verbundenen Schwierigkeiten, Werbeeinkünfte zu generieren, haben in den letzten Monaten private Verlage in der deutschsprachigen Schweiz ihre Produktion in Zürich konzentriert. In der französischsprachigen Schweiz ist seit geraumer Zeit eine besorgniserregende Verarmung der privaten Medienlandschaft zu beobachten. </p><p>Die gebührenfinanzierte SRG SSR ist in diesem Umfeld noch stärker gehalten, ihre Informationsleistungen an unterschiedlichen Standorten zu produzieren. Sie unterstreicht damit ihre regionale Verankerung und den föderalen Charakter als Service-public-Unternehmen.</p><p>Gleichzeitig garantiert die SRG SSR mit der Beibehaltung der örtlichen Trennung ihrer audiovisuellen Produktion von der Audioproduktion die Vielfalt ihres Angebotes. Dies befähigt sie, den Ansprüchen gerecht zu werden, wie sie der Bundesrat in seinem Bericht vom 17. Juni 2016 "zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien" formuliert hat: "Betreffend Inhalte und Qualität erwartet der Bundesrat, dass mindestens die Hälfte der Gebühreneinnahmen der SRG der Information zufliesst. Der Unterscheidbarkeit und Unverwechselbarkeit von Service-public-Angeboten gegenüber kommerziellen Angeboten möchte er noch grösseres Gewicht beimessen ..." (im Kapitel Zusammenfassung).</p><p>Mit dem Zentralisierungsentscheid hat die SRG die beispielhafte "idée suisse" selber über Bord geworfen. Die angemessenen Rahmenbedingungen müssen daher im Gesetz festgelegt werden.</p>
- <p>Artikel 27 des Radio- und Fernsehgesetzes wird wie folgt ergänzt:</p><p>Neuer Absatz 2:</p><p>"Die SRG produziert im Bereich Information in der deutschen Sprachregion die audiovisuellen Angebote schwergewichtig am Standort Zürich und die Audioangebote schwergewichtig am Standort Bern; in der französischen Sprachregion die audiovisuellen Angebote schwergewichtig am Standort Genf und die Audioangebote schwergewichtig am Standort Lausanne." </p><p>Im neuen Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) wird Artikel 27 Absatz 2 (neu) RTVG sinngemäss als Absatz 7 von Artikel 25 ("Ausrichtung auf die Sprachregionen") übernommen.</p>
- Vielfalt statt Konzentration. Sicherstellen einer dezentralen Programmproduktion durch die SRG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 19. September 2018 hat sich der Verwaltungsrat der SRG SSR für den Umzug eines wesentlichen Teils der SRF-Radioredaktionen von Bern nach Zürich ausgesprochen. Laut Medienberichten prüft die SRG SSR zudem den Umzug eines Teils der TV-Produktion von Genf nach Lausanne. </p><p>Im Zuge der Digitalisierung und infolge der damit verbundenen Schwierigkeiten, Werbeeinkünfte zu generieren, haben in den letzten Monaten private Verlage in der deutschsprachigen Schweiz ihre Produktion in Zürich konzentriert. In der französischsprachigen Schweiz ist seit geraumer Zeit eine besorgniserregende Verarmung der privaten Medienlandschaft zu beobachten. </p><p>Die gebührenfinanzierte SRG SSR ist in diesem Umfeld noch stärker gehalten, ihre Informationsleistungen an unterschiedlichen Standorten zu produzieren. Sie unterstreicht damit ihre regionale Verankerung und den föderalen Charakter als Service-public-Unternehmen.</p><p>Gleichzeitig garantiert die SRG SSR mit der Beibehaltung der örtlichen Trennung ihrer audiovisuellen Produktion von der Audioproduktion die Vielfalt ihres Angebotes. Dies befähigt sie, den Ansprüchen gerecht zu werden, wie sie der Bundesrat in seinem Bericht vom 17. Juni 2016 "zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien" formuliert hat: "Betreffend Inhalte und Qualität erwartet der Bundesrat, dass mindestens die Hälfte der Gebühreneinnahmen der SRG der Information zufliesst. Der Unterscheidbarkeit und Unverwechselbarkeit von Service-public-Angeboten gegenüber kommerziellen Angeboten möchte er noch grösseres Gewicht beimessen ..." (im Kapitel Zusammenfassung).</p><p>Mit dem Zentralisierungsentscheid hat die SRG die beispielhafte "idée suisse" selber über Bord geworfen. Die angemessenen Rahmenbedingungen müssen daher im Gesetz festgelegt werden.</p>
- <p>Artikel 27 des Radio- und Fernsehgesetzes wird wie folgt ergänzt:</p><p>Neuer Absatz 2:</p><p>"Die SRG produziert im Bereich Information in der deutschen Sprachregion die audiovisuellen Angebote schwergewichtig am Standort Zürich und die Audioangebote schwergewichtig am Standort Bern; in der französischen Sprachregion die audiovisuellen Angebote schwergewichtig am Standort Genf und die Audioangebote schwergewichtig am Standort Lausanne." </p><p>Im neuen Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) wird Artikel 27 Absatz 2 (neu) RTVG sinngemäss als Absatz 7 von Artikel 25 ("Ausrichtung auf die Sprachregionen") übernommen.</p>
- Vielfalt statt Konzentration. Sicherstellen einer dezentralen Programmproduktion durch die SRG
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