Rehabilitierung der Verweigerer aus Gewissensgründen

ShortId
18.462
Id
20180462
Updated
10.04.2024 19:24
Language
de
Title
Rehabilitierung der Verweigerer aus Gewissensgründen
AdditionalIndexing
1216;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zwischen 1968 und 1996 wurden über zwölftausend junge Schweizer verurteilt, weil sie aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigerten; die meisten von ihnen wurden zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Viele von ihnen wurden diskriminiert; sie erhielten Arbeitsverbote oder verloren ihre Stelle. </p><p>1967 hat der Europarat eine Resolution verabschiedet, die die Mitgliedstaaten dazu aufrief, ihren Bürgern gemäss Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen einzuräumen. Im gleichen Jahr überwies der Bundesrat ein Postulat, das die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für einen zivilen Ersatzdienst forderte, an eine Arbeitsgruppe, die eine Totalrevision der Verfassung vorbereiten sollte. </p><p>Aus diesen beiden Entscheidungen geht deutlich hervor, dass Verurteilungen von Dienstverweigerern aus Gewissensgründen ab diesem Zeitpunkt als Ungerechtigkeit oder zumindest als fragwürdig angesehen wurden. </p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative wird deshalb eine Rehabilitierung der Personen verlangt, die zwischen 1968 und dem 1. Oktober 1996, als die Schweiz endlich ein Recht auf das Leisten von Zivildienst anstelle von Militärdienst einführte, verurteilt wurden.</p><p>Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat ihre Jahresberichte von 1975 bis 1996 regelmässig mit einem Aufruf an die Schweiz eröffnet und dabei ihre Sorge über die Inhaftierung von Dienstverweigerern aus Gewissensgründen zum Ausdruck gebracht. Es stimmt zwar, dass die Stimmbevölkerung zweimal, 1977 und 1984, eine Vorlage zur Einführung eines Zivildienstes abgelehnt hat. Doch hier geht es nicht um eine Frage demokratischer Volksentscheide, sondern um Menschenrechtsverletzung, für die die Gerechtigkeit nach einer Rehabilitierung ruft.</p>
  • <p>Mit einem Bundesbeschluss werden die Strafurteile aufgehoben, die zwischen 1968 und 1996 gegen Personen ergangen sind, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigert haben.</p>
  • Rehabilitierung der Verweigerer aus Gewissensgründen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zwischen 1968 und 1996 wurden über zwölftausend junge Schweizer verurteilt, weil sie aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigerten; die meisten von ihnen wurden zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Viele von ihnen wurden diskriminiert; sie erhielten Arbeitsverbote oder verloren ihre Stelle. </p><p>1967 hat der Europarat eine Resolution verabschiedet, die die Mitgliedstaaten dazu aufrief, ihren Bürgern gemäss Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen einzuräumen. Im gleichen Jahr überwies der Bundesrat ein Postulat, das die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für einen zivilen Ersatzdienst forderte, an eine Arbeitsgruppe, die eine Totalrevision der Verfassung vorbereiten sollte. </p><p>Aus diesen beiden Entscheidungen geht deutlich hervor, dass Verurteilungen von Dienstverweigerern aus Gewissensgründen ab diesem Zeitpunkt als Ungerechtigkeit oder zumindest als fragwürdig angesehen wurden. </p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative wird deshalb eine Rehabilitierung der Personen verlangt, die zwischen 1968 und dem 1. Oktober 1996, als die Schweiz endlich ein Recht auf das Leisten von Zivildienst anstelle von Militärdienst einführte, verurteilt wurden.</p><p>Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat ihre Jahresberichte von 1975 bis 1996 regelmässig mit einem Aufruf an die Schweiz eröffnet und dabei ihre Sorge über die Inhaftierung von Dienstverweigerern aus Gewissensgründen zum Ausdruck gebracht. Es stimmt zwar, dass die Stimmbevölkerung zweimal, 1977 und 1984, eine Vorlage zur Einführung eines Zivildienstes abgelehnt hat. Doch hier geht es nicht um eine Frage demokratischer Volksentscheide, sondern um Menschenrechtsverletzung, für die die Gerechtigkeit nach einer Rehabilitierung ruft.</p>
    • <p>Mit einem Bundesbeschluss werden die Strafurteile aufgehoben, die zwischen 1968 und 1996 gegen Personen ergangen sind, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigert haben.</p>
    • Rehabilitierung der Verweigerer aus Gewissensgründen

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