AHV-Finanzierung durch die Schweizerische Nationalbank

ShortId
18.465
Id
20180465
Updated
10.04.2024 19:21
Language
de
Title
AHV-Finanzierung durch die Schweizerische Nationalbank
AdditionalIndexing
2836;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor Beginn der internationalen Finanzkrise Anfang 2008 betrug das Eigenkapital der Schweizerischen Nationalbank - das heisst Rückstellungen für Währungsreserven, Aktienkapital, Ausschüttungsreserven sowie Jahresergebnis - 65,7 Milliarden Franken und die Bilanzsumme 126,9 Milliarden Franken (Stichtag 31. Dezember 2007). Am 30. Juni 2018 (Stand heute) beträgt das Eigenkapital der SNB 140,3 Milliarden Franken und die Bilanzsumme 836,3 Milliarden Franken. Es ist anzunehmen, dass sich das internationale Finanzsystem in Zukunft wieder normalisiert, was die Bilanzsumme entsprechend wieder auf unter 100 Milliarden Franken plus das Eigenkapital reduzieren würde.</p><p>Die Verwerfungen der internationalen Währungs- und Finanzkrise betrafen und betreffen auch die Schweizerische Nationalbank und damit alle Bürgerinnen und Bürger als deren fast vollständige Eigentümer. Sie und ihre Pensionen tragen die sich daraus ergebenden Negativzinsen, die einer Enteignung des Volkes gleichkommen. Es ist darum nur gerecht, wenn die Nationalbank unter bestimmten Voraussetzungen und nach Überwindung der internationalen Finanzkrise einen Teil des Volksvermögens (wozu auch die AHV gehört) - nämlich die Hälfte des überschüssigen Eigenkapitalzuwachses - einmalig der AHV und damit allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz zurückerstattet. Damit würde die SNB ihren Teil beitragen, um dieses wichtige Sozialwerk für längere Zeit mitzusichern. Würde die Überweisung an die AHV heute erfolgen, würde es sich um 37,3 Milliarden Schweizerfranken handeln.</p><p>Im Übrigen ist klar, dass im Fall der Normalisierung der SNB-Bilanzsumme das heutige Eigenkapital massiv zu hoch wäre. Mit dieser einmaligen Ausschüttung an die AHV wird die jährliche Gewinnausschüttung an die Kantone und Aktionäre nicht tangiert.</p>
  • <p>Es sind die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Hälfte des Eigenkapitalzuwachses der Schweizerischen Nationalbank (SNB) seit dem 31. Dezember 2007 einmal der AHV überwiesen wird. Die Überweisung soll zu demjenigen Zeitpunkt erfolgen, an dem sich das internationale Finanzsystem und somit die Bilanzsumme der SNB wieder normalisiert haben. Es soll gesetzlich geregelt werden, wer - sei es der Bundesrat, die Nationalbank oder das Parlament - bestimmt, wann der Zeitpunkt der Normalisierung eingetreten ist.</p>
  • AHV-Finanzierung durch die Schweizerische Nationalbank
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor Beginn der internationalen Finanzkrise Anfang 2008 betrug das Eigenkapital der Schweizerischen Nationalbank - das heisst Rückstellungen für Währungsreserven, Aktienkapital, Ausschüttungsreserven sowie Jahresergebnis - 65,7 Milliarden Franken und die Bilanzsumme 126,9 Milliarden Franken (Stichtag 31. Dezember 2007). Am 30. Juni 2018 (Stand heute) beträgt das Eigenkapital der SNB 140,3 Milliarden Franken und die Bilanzsumme 836,3 Milliarden Franken. Es ist anzunehmen, dass sich das internationale Finanzsystem in Zukunft wieder normalisiert, was die Bilanzsumme entsprechend wieder auf unter 100 Milliarden Franken plus das Eigenkapital reduzieren würde.</p><p>Die Verwerfungen der internationalen Währungs- und Finanzkrise betrafen und betreffen auch die Schweizerische Nationalbank und damit alle Bürgerinnen und Bürger als deren fast vollständige Eigentümer. Sie und ihre Pensionen tragen die sich daraus ergebenden Negativzinsen, die einer Enteignung des Volkes gleichkommen. Es ist darum nur gerecht, wenn die Nationalbank unter bestimmten Voraussetzungen und nach Überwindung der internationalen Finanzkrise einen Teil des Volksvermögens (wozu auch die AHV gehört) - nämlich die Hälfte des überschüssigen Eigenkapitalzuwachses - einmalig der AHV und damit allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz zurückerstattet. Damit würde die SNB ihren Teil beitragen, um dieses wichtige Sozialwerk für längere Zeit mitzusichern. Würde die Überweisung an die AHV heute erfolgen, würde es sich um 37,3 Milliarden Schweizerfranken handeln.</p><p>Im Übrigen ist klar, dass im Fall der Normalisierung der SNB-Bilanzsumme das heutige Eigenkapital massiv zu hoch wäre. Mit dieser einmaligen Ausschüttung an die AHV wird die jährliche Gewinnausschüttung an die Kantone und Aktionäre nicht tangiert.</p>
    • <p>Es sind die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Hälfte des Eigenkapitalzuwachses der Schweizerischen Nationalbank (SNB) seit dem 31. Dezember 2007 einmal der AHV überwiesen wird. Die Überweisung soll zu demjenigen Zeitpunkt erfolgen, an dem sich das internationale Finanzsystem und somit die Bilanzsumme der SNB wieder normalisiert haben. Es soll gesetzlich geregelt werden, wer - sei es der Bundesrat, die Nationalbank oder das Parlament - bestimmt, wann der Zeitpunkt der Normalisierung eingetreten ist.</p>
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