Marschhalt beim E-Voting

ShortId
18.468
Id
20180468
Updated
10.04.2024 19:22
Language
de
Title
Marschhalt beim E-Voting
AdditionalIndexing
04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Fast täglich erreichen uns aus aller Welt Nachrichten über Sicherheitslücken in IT-Systemen und erfolgreiche Hackerattacken. Während sich rein wirtschaftlicher Schaden versichern lässt, ist der Schaden für unsere direkte Demokratie - der Verlust des Vertrauens in die Korrektheit des ermittelten Abstimmungs- und Wahlergebnisses - praktisch irreparabel.</p><p>Aus unerklärlichen Gründen ist die Bundeskanzlei vor wenigen Monaten von der Devise "Sicherheit vor Geschwindigkeit!" abgerückt und forciert E-Voting seither. Die Ankündigung des Pionierkantons Genf, sein E-Voting-Portal wegen überbordender Kosten zu stoppen, ist vor diesem Hintergrund mehr als nur ein Rückschlag. Hinzu kommt, dass mit diesem Entscheid auch die der Sicherheit dienende Redundanz verschiedener E-Voting-Systeme entfällt, wodurch sich die Möglichkeiten eines Angriffs wesentlich erhöhen. Dieser Zustand könnte sogar bald gesetzeswidrig sein. Im Oktober hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates einer parlamentarischen Initiative Müller Damian Folge gegeben. Gefordert wird eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Im Gesetz soll neu festgehalten werden, dass während der Testphase über alle Kantone verteilt zwingend zwei Systeme im Einsatz sein müssen ("NZZ" vom 28.11.18).</p><p>Bereits wird in mehreren Kantonen in überparteilichen Vorstössen ein Stopp von E-Voting oder zumindest ein Moratorium gefordert. Auch andere Staaten gelangten zu dieser Einschätzung: Neben Deutschland (2009) sprachen sich unter anderem auch Norwegen (2014), Frankreich (2017) und Finnland (2017) gegen die Einführung von E-Voting aus.</p>
  • <p>Sämtliche Versuche und Projekte im Zusammenhang mit der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen (sogenanntes E-Voting) sind einzustellen, bis der Bundesrat in einem Bericht nachweist, dass die bestehenden Sicherheitsprobleme gelöst sind, und er darzulegen vermag, dass E-Voting einem Bedürfnis entspricht, für das die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen.</p><p>Die Bundesversammlung entscheidet in einem referendumsfähigen Bundesbeschluss über die Wiederaufnahme von E-Voting.</p>
  • Marschhalt beim E-Voting
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fast täglich erreichen uns aus aller Welt Nachrichten über Sicherheitslücken in IT-Systemen und erfolgreiche Hackerattacken. Während sich rein wirtschaftlicher Schaden versichern lässt, ist der Schaden für unsere direkte Demokratie - der Verlust des Vertrauens in die Korrektheit des ermittelten Abstimmungs- und Wahlergebnisses - praktisch irreparabel.</p><p>Aus unerklärlichen Gründen ist die Bundeskanzlei vor wenigen Monaten von der Devise "Sicherheit vor Geschwindigkeit!" abgerückt und forciert E-Voting seither. Die Ankündigung des Pionierkantons Genf, sein E-Voting-Portal wegen überbordender Kosten zu stoppen, ist vor diesem Hintergrund mehr als nur ein Rückschlag. Hinzu kommt, dass mit diesem Entscheid auch die der Sicherheit dienende Redundanz verschiedener E-Voting-Systeme entfällt, wodurch sich die Möglichkeiten eines Angriffs wesentlich erhöhen. Dieser Zustand könnte sogar bald gesetzeswidrig sein. Im Oktober hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates einer parlamentarischen Initiative Müller Damian Folge gegeben. Gefordert wird eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Im Gesetz soll neu festgehalten werden, dass während der Testphase über alle Kantone verteilt zwingend zwei Systeme im Einsatz sein müssen ("NZZ" vom 28.11.18).</p><p>Bereits wird in mehreren Kantonen in überparteilichen Vorstössen ein Stopp von E-Voting oder zumindest ein Moratorium gefordert. Auch andere Staaten gelangten zu dieser Einschätzung: Neben Deutschland (2009) sprachen sich unter anderem auch Norwegen (2014), Frankreich (2017) und Finnland (2017) gegen die Einführung von E-Voting aus.</p>
    • <p>Sämtliche Versuche und Projekte im Zusammenhang mit der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen (sogenanntes E-Voting) sind einzustellen, bis der Bundesrat in einem Bericht nachweist, dass die bestehenden Sicherheitsprobleme gelöst sind, und er darzulegen vermag, dass E-Voting einem Bedürfnis entspricht, für das die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen.</p><p>Die Bundesversammlung entscheidet in einem referendumsfähigen Bundesbeschluss über die Wiederaufnahme von E-Voting.</p>
    • Marschhalt beim E-Voting

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