Unterstützung für die Presse in der digitalen Transformation

ShortId
18.479
Id
20180479
Updated
10.04.2024 16:48
Language
de
Title
Unterstützung für die Presse in der digitalen Transformation
AdditionalIndexing
34;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Zeitungen sind das Rückgrat der politischen Meinungsbildung in der viersprachigen, föderalistischen Schweiz. Die staatspolitische Bedeutung einer vielfältigen Zeitungslandschaft für die Meinungsbildung in der direkten Demokratie wird von keiner Seite bestritten. Gemäss der Voto-Studie zur Eidgenössischen Volksabstimmung vom 4. März 2018 (No-Billag-Initiative) ist die Presse für 90 Prozent der Abstimmenden die wichtigste Informationsquelle zur Meinungsbildung und damit als zentrale und glaubwürdige Säule des medialen Service public anerkannt. Die Halbierung der Werbeeinnahmen als Folge des technologischen Wandels sowie höhere Vertriebskosten haben indessen die Zeitungen in eine wirtschaftliche Krise gestürzt. </p><p>Der Vernehmlassungsentwurf für das Bundesgesetz über elektronische Medien(E-BGeM) blendet die Printmedien leider aus und verschärft noch die bestehenden Marktverzerrungen zulasten der Presse. </p><p>Das Echo auf den E-BGeM war mehrheitlich kritisch. Die Forderung nach einer Verstärkung der indirekten Presseförderung indessen stiess auf ein überwiegend positives Echo, etwa auch bei der SRG. Bei den öffentlichen und privaten Medien besteht deshalb heute Einigkeit darin, dass der Ausbau der indirekten Presseförderung zugunsten der Printmedien im Interesse des gesamten Mediensystems liegt und gestützt auf das Rücksichtnahmegebot gemäss Artikel 93 Absatz 4 der Bundesverfassung notwendig und dringlich ist. </p><p>Die befristete substanzielle Aufstockung der indirekten Presseförderung (IPF) müsste einen wichtigen Beitrag für die digitale Transformation der Printmedien bewirken.</p>
  • <p>Ich reiche folgende parlamentarische Initiative für eine Teilrevision der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen mit nachfolgender Stossrichtung für eine befristete Erweiterung der indirekten Presseförderung ein:</p><p>1. Der Bund fördert die abonnierten Tageszeitungen, regionalen Wochenzeitungen und Sonntagszeitungen in der digitalen Transformation. Der Verwendungszweck der Beiträge soll primär auf die Zustellung und den Vertrieb dieser Zeitungen ausgerichtet sein. </p><p>2. Der Bundesrat kann nebst der Verbreitung weitere Kriterien für die Bemessung der Beiträge vorsehen; solche können sein: der redaktionelle Anteil sowie das Verbot von überwiegender Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen oder die Landessprachen. Er orientiert sich bei der Festlegung der Kriterien an der Postgesetzgebung und regelt in der Verordnung den Vollzug.</p><p>3. Die dafür notwendige Fördersumme soll primär gestützt auf das Postgesetz aus allgemeinen Mitteln finanziert werden. </p><p>4. Die Geltungsdauer dieser Förderung ist auf 10 Jahre beschränkt. Diese Fördermassnahme kann danach durch ein anderes zielführendes Förderungsinstrument abgelöst werden.</p>
  • Unterstützung für die Presse in der digitalen Transformation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zeitungen sind das Rückgrat der politischen Meinungsbildung in der viersprachigen, föderalistischen Schweiz. Die staatspolitische Bedeutung einer vielfältigen Zeitungslandschaft für die Meinungsbildung in der direkten Demokratie wird von keiner Seite bestritten. Gemäss der Voto-Studie zur Eidgenössischen Volksabstimmung vom 4. März 2018 (No-Billag-Initiative) ist die Presse für 90 Prozent der Abstimmenden die wichtigste Informationsquelle zur Meinungsbildung und damit als zentrale und glaubwürdige Säule des medialen Service public anerkannt. Die Halbierung der Werbeeinnahmen als Folge des technologischen Wandels sowie höhere Vertriebskosten haben indessen die Zeitungen in eine wirtschaftliche Krise gestürzt. </p><p>Der Vernehmlassungsentwurf für das Bundesgesetz über elektronische Medien(E-BGeM) blendet die Printmedien leider aus und verschärft noch die bestehenden Marktverzerrungen zulasten der Presse. </p><p>Das Echo auf den E-BGeM war mehrheitlich kritisch. Die Forderung nach einer Verstärkung der indirekten Presseförderung indessen stiess auf ein überwiegend positives Echo, etwa auch bei der SRG. Bei den öffentlichen und privaten Medien besteht deshalb heute Einigkeit darin, dass der Ausbau der indirekten Presseförderung zugunsten der Printmedien im Interesse des gesamten Mediensystems liegt und gestützt auf das Rücksichtnahmegebot gemäss Artikel 93 Absatz 4 der Bundesverfassung notwendig und dringlich ist. </p><p>Die befristete substanzielle Aufstockung der indirekten Presseförderung (IPF) müsste einen wichtigen Beitrag für die digitale Transformation der Printmedien bewirken.</p>
    • <p>Ich reiche folgende parlamentarische Initiative für eine Teilrevision der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen mit nachfolgender Stossrichtung für eine befristete Erweiterung der indirekten Presseförderung ein:</p><p>1. Der Bund fördert die abonnierten Tageszeitungen, regionalen Wochenzeitungen und Sonntagszeitungen in der digitalen Transformation. Der Verwendungszweck der Beiträge soll primär auf die Zustellung und den Vertrieb dieser Zeitungen ausgerichtet sein. </p><p>2. Der Bundesrat kann nebst der Verbreitung weitere Kriterien für die Bemessung der Beiträge vorsehen; solche können sein: der redaktionelle Anteil sowie das Verbot von überwiegender Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen oder die Landessprachen. Er orientiert sich bei der Festlegung der Kriterien an der Postgesetzgebung und regelt in der Verordnung den Vollzug.</p><p>3. Die dafür notwendige Fördersumme soll primär gestützt auf das Postgesetz aus allgemeinen Mitteln finanziert werden. </p><p>4. Die Geltungsdauer dieser Förderung ist auf 10 Jahre beschränkt. Diese Fördermassnahme kann danach durch ein anderes zielführendes Förderungsinstrument abgelöst werden.</p>
    • Unterstützung für die Presse in der digitalen Transformation
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Zeitungen sind das Rückgrat der politischen Meinungsbildung in der viersprachigen, föderalistischen Schweiz. Die staatspolitische Bedeutung einer vielfältigen Zeitungslandschaft für die Meinungsbildung in der direkten Demokratie wird von keiner Seite bestritten. Gemäss der Voto-Studie zur Eidgenössischen Volksabstimmung vom 4. März 2018 (No-Billag-Initiative) ist die Presse für 90 Prozent der Abstimmenden die wichtigste Informationsquelle zur Meinungsbildung und damit als zentrale und glaubwürdige Säule des medialen Service public anerkannt. Die Halbierung der Werbeeinnahmen als Folge des technologischen Wandels sowie höhere Vertriebskosten haben indessen die Zeitungen in eine wirtschaftliche Krise gestürzt. </p><p>Der Vernehmlassungsentwurf für das Bundesgesetz über elektronische Medien(E-BGeM) blendet die Printmedien leider aus und verschärft noch die bestehenden Marktverzerrungen zulasten der Presse. </p><p>Das Echo auf den E-BGeM war mehrheitlich kritisch. Die Forderung nach einer Verstärkung der indirekten Presseförderung indessen stiess auf ein überwiegend positives Echo, etwa auch bei der SRG. Bei den öffentlichen und privaten Medien besteht deshalb heute Einigkeit darin, dass der Ausbau der indirekten Presseförderung zugunsten der Printmedien im Interesse des gesamten Mediensystems liegt und gestützt auf das Rücksichtnahmegebot gemäss Artikel 93 Absatz 4 der Bundesverfassung notwendig und dringlich ist. </p><p>Die befristete substanzielle Aufstockung der indirekten Presseförderung (IPF) müsste einen wichtigen Beitrag für die digitale Transformation der Printmedien bewirken.</p>
    • <p>Ich reiche folgende parlamentarische Initiative für eine Teilrevision der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen mit nachfolgender Stossrichtung für eine befristete Erweiterung der indirekten Presseförderung ein:</p><p>1. Der Bund fördert die abonnierten Tageszeitungen, regionalen Wochenzeitungen und Sonntagszeitungen in der digitalen Transformation. Der Verwendungszweck der Beiträge soll primär auf die Zustellung und den Vertrieb dieser Zeitungen ausgerichtet sein. </p><p>2. Der Bundesrat kann nebst der Verbreitung weitere Kriterien für die Bemessung der Beiträge vorsehen; solche können sein: der redaktionelle Anteil sowie das Verbot von überwiegender Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen oder die Landessprachen. Er orientiert sich bei der Festlegung der Kriterien an der Postgesetzgebung und regelt in der Verordnung den Vollzug.</p><p>3. Die dafür notwendige Fördersumme soll primär gestützt auf das Postgesetz aus allgemeinen Mitteln finanziert werden. </p><p>4. Die Geltungsdauer dieser Förderung ist auf 10 Jahre beschränkt. Diese Fördermassnahme kann danach durch ein anderes zielführendes Förderungsinstrument abgelöst werden.</p>
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