Investitionsbeitrag für grosse Fotovoltaikanlagen auf den Dächern landwirtschaftlicher Bauten und Infrastrukturanlagen

ShortId
18.481
Id
20180481
Updated
10.04.2024 19:24
Language
de
Title
Investitionsbeitrag für grosse Fotovoltaikanlagen auf den Dächern landwirtschaftlicher Bauten und Infrastrukturanlagen
AdditionalIndexing
66;24;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Regel sind Fotovoltaikanlagen auf den grossen Dächern landwirtschaftlicher Bauten und Infrastrukturanlagen die kostengünstigsten. In Bezug auf den Selbstkostenpreis pro Kilowattstunde sind diese Anlagen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ebenfalls die günstigsten. Allerdings werden diese Investitionen nicht durchgeführt, da die Einmalvergütung auf 30 Prozent der Investitionskosten begrenzt ist. Wird diese Energie nicht im Eigenverbrauch genutzt, so ist es nicht möglich, einen Gewinn aus dem Verkauf der gesamten Energie zu ziehen. </p><p>Dank der beantragten Gesetzesänderung liessen sich die Investitionen in Grossanlagen beträchtlich steigern, ohne die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde zu erhöhen. Durch die Einspeisung der gesamten Energieproduktion würden diese Anlagen zur soliden Energieversorgung im Winter beitragen. </p><p>Angenommen, die Unterstützung beläuft sich zu Beginn auf 500 Franken pro Kilowatt und mit einem Kilowatt lassen sich in 30 Jahren rund 30 000 Kilowattstunden erzeugen, so betrüge der Unterstützungsbeitrag 1,7 Rappen pro Kilowattstunde. Diese Kosten würden aufgrund der Abnahme der Baukosten im Verlauf der Zeit noch weiter sinken.</p>
  • <p>Das Energiegesetz ist so zu ändern, dass Investitionen in Fotovoltaikanlagen deblockiert werden, bei denen eine Mitfinanzierung über den Eigenverbrauch nicht möglich ist. Das Gesetz kann ein Ausschreibungssystem für den Erhalt von Einmalvergütungen mit einer in Franken pro Kilowatt angegebenen Obergrenze vorsehen.</p>
  • Investitionsbeitrag für grosse Fotovoltaikanlagen auf den Dächern landwirtschaftlicher Bauten und Infrastrukturanlagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Regel sind Fotovoltaikanlagen auf den grossen Dächern landwirtschaftlicher Bauten und Infrastrukturanlagen die kostengünstigsten. In Bezug auf den Selbstkostenpreis pro Kilowattstunde sind diese Anlagen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ebenfalls die günstigsten. Allerdings werden diese Investitionen nicht durchgeführt, da die Einmalvergütung auf 30 Prozent der Investitionskosten begrenzt ist. Wird diese Energie nicht im Eigenverbrauch genutzt, so ist es nicht möglich, einen Gewinn aus dem Verkauf der gesamten Energie zu ziehen. </p><p>Dank der beantragten Gesetzesänderung liessen sich die Investitionen in Grossanlagen beträchtlich steigern, ohne die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde zu erhöhen. Durch die Einspeisung der gesamten Energieproduktion würden diese Anlagen zur soliden Energieversorgung im Winter beitragen. </p><p>Angenommen, die Unterstützung beläuft sich zu Beginn auf 500 Franken pro Kilowatt und mit einem Kilowatt lassen sich in 30 Jahren rund 30 000 Kilowattstunden erzeugen, so betrüge der Unterstützungsbeitrag 1,7 Rappen pro Kilowattstunde. Diese Kosten würden aufgrund der Abnahme der Baukosten im Verlauf der Zeit noch weiter sinken.</p>
    • <p>Das Energiegesetz ist so zu ändern, dass Investitionen in Fotovoltaikanlagen deblockiert werden, bei denen eine Mitfinanzierung über den Eigenverbrauch nicht möglich ist. Das Gesetz kann ein Ausschreibungssystem für den Erhalt von Einmalvergütungen mit einer in Franken pro Kilowatt angegebenen Obergrenze vorsehen.</p>
    • Investitionsbeitrag für grosse Fotovoltaikanlagen auf den Dächern landwirtschaftlicher Bauten und Infrastrukturanlagen

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