Gleichbehandlung von KMU und Grossunternehmen. Rechtsformneutrale Besteuerung einführen
- ShortId
-
18.482
- Id
-
20180482
- Updated
-
10.04.2024 19:24
- Language
-
de
- Title
-
Gleichbehandlung von KMU und Grossunternehmen. Rechtsformneutrale Besteuerung einführen
- AdditionalIndexing
-
15;1211;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Heute kennen alle Kantone die Teilbesteuerung von Dividenden. Damit werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen soll die wirtschaftliche Doppelbelastung von Dividendenzahlungen verhindert bzw. gemildert werden. Zum anderen soll respektive sollte die Teilbesteuerung von Dividenden eine rechtsformneutrale Besteuerung der Unternehmensgewinne von juristischen und natürlichen Personen ermöglichen.</p><p>Eine rechtsformneutrale Besteuerung wird jedoch in den seltensten Fällen erreicht. Je nach Teilbesteuerungssatz werden heute Gewinne von juristischen Personen tiefer oder höher besteuert, als wenn das Unternehmen als natürliche Person besteuert würde. </p><p>Es wäre aber sowohl aus finanzwissenschaftlicher Sicht wie auch aus wettbewerbspolitischen Gründen sinnvoll, eine möglichst rechtsformneutrale Besteuerung von Unternehmensgewinnen anzustreben. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein Steuersystem nicht einseitig zugunsten bestimmter Steuerpflichtiger ausfällt. Bei einer rechtsformneutralen Besteuerung zahlt der Grossaktionär einer Unternehmung im Grundsatz für das gleiche Einkommen die gleich hohe Steuer wie ein Angestellter oder ein selbständig Erwerbender, der eine Einzelunternehmung besitzt. Die Gleichbehandlung von KMU und Grossunternehmen wird also gewährleistet und ein fairer Wettbewerb ermöglicht.</p><p>Eine rechtsformneutrale Besteuerung lässt den Kantonen viele Freiheiten bei der Wahl ihrer Besteuerung. Sie verhindert aber, dass einzelne Unternehmen nur aufgrund ihrer Rechtsform ungleich behandelt werden.</p>
- <p>Das Steuerharmonisierungsgesetz ist so anzupassen, dass der Grundsatz der Rechtsformneutralität verankert wird.</p>
- Gleichbehandlung von KMU und Grossunternehmen. Rechtsformneutrale Besteuerung einführen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Heute kennen alle Kantone die Teilbesteuerung von Dividenden. Damit werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen soll die wirtschaftliche Doppelbelastung von Dividendenzahlungen verhindert bzw. gemildert werden. Zum anderen soll respektive sollte die Teilbesteuerung von Dividenden eine rechtsformneutrale Besteuerung der Unternehmensgewinne von juristischen und natürlichen Personen ermöglichen.</p><p>Eine rechtsformneutrale Besteuerung wird jedoch in den seltensten Fällen erreicht. Je nach Teilbesteuerungssatz werden heute Gewinne von juristischen Personen tiefer oder höher besteuert, als wenn das Unternehmen als natürliche Person besteuert würde. </p><p>Es wäre aber sowohl aus finanzwissenschaftlicher Sicht wie auch aus wettbewerbspolitischen Gründen sinnvoll, eine möglichst rechtsformneutrale Besteuerung von Unternehmensgewinnen anzustreben. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein Steuersystem nicht einseitig zugunsten bestimmter Steuerpflichtiger ausfällt. Bei einer rechtsformneutralen Besteuerung zahlt der Grossaktionär einer Unternehmung im Grundsatz für das gleiche Einkommen die gleich hohe Steuer wie ein Angestellter oder ein selbständig Erwerbender, der eine Einzelunternehmung besitzt. Die Gleichbehandlung von KMU und Grossunternehmen wird also gewährleistet und ein fairer Wettbewerb ermöglicht.</p><p>Eine rechtsformneutrale Besteuerung lässt den Kantonen viele Freiheiten bei der Wahl ihrer Besteuerung. Sie verhindert aber, dass einzelne Unternehmen nur aufgrund ihrer Rechtsform ungleich behandelt werden.</p>
- <p>Das Steuerharmonisierungsgesetz ist so anzupassen, dass der Grundsatz der Rechtsformneutralität verankert wird.</p>
- Gleichbehandlung von KMU und Grossunternehmen. Rechtsformneutrale Besteuerung einführen
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