KVG. Mehr Wettbewerb durch Aufhebung des Tarifschutzes

ShortId
18.483
Id
20180483
Updated
10.04.2024 19:22
Language
de
Title
KVG. Mehr Wettbewerb durch Aufhebung des Tarifschutzes
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gesundheitskosten steigen unablässig weiter, ohne dass die Behörden sie angemessen kontrollieren können. Die vertraglich oder behördlich festgelegten Tarife entsprechen im Gesundheitswesen nicht einer Obergrenze, also dem höchstens von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Betrag, sondern es handelt sich um feste und obligatorische Tarife.</p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative soll dieser Tarifschutz, der in der Praxis jeglichen Preiswettbewerb unter den Leistungserbringern verhindert, aufgehoben werden. Eine grössere Transparenz in Bezug auf Qualität und Kosten ermöglicht es den Versicherten, kostengünstige Leistungserbringer zu wählen, wie sie das bereits für zahnmedizinische Behandlungen tun können.</p><p>Gleichzeitig können die Versicherer ihre Kundinnen und Kunden beispielweise zu Ärztinnen und Ärzten, Spitälern oder Apotheken leiten, die erschwingliche Tarife anwenden.</p><p>Parallel zur vorliegenden Initiative reiche ich zwei weitere parlamentarische Initiativen ein, mit denen die Transparenz bei der Versorgungsqualität und bei den Kosten der Leistungen sichergestellt werden soll.</p>
  • <p>Artikel 44 Sachüberschrift und Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung werden wie folgt geändert:</p><p>Art. 44 Höchsttarife</p><p>Abs. 1</p><p>Die Leistungserbringer dürfen für Leistungen nach diesem Gesetz keine Vergütungen berechnen, die höher sind als die vertraglich oder behördlich festgelegten Tarife und Preise.</p><p>Abs. 2</p><p>Unverändert</p>
  • KVG. Mehr Wettbewerb durch Aufhebung des Tarifschutzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gesundheitskosten steigen unablässig weiter, ohne dass die Behörden sie angemessen kontrollieren können. Die vertraglich oder behördlich festgelegten Tarife entsprechen im Gesundheitswesen nicht einer Obergrenze, also dem höchstens von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Betrag, sondern es handelt sich um feste und obligatorische Tarife.</p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative soll dieser Tarifschutz, der in der Praxis jeglichen Preiswettbewerb unter den Leistungserbringern verhindert, aufgehoben werden. Eine grössere Transparenz in Bezug auf Qualität und Kosten ermöglicht es den Versicherten, kostengünstige Leistungserbringer zu wählen, wie sie das bereits für zahnmedizinische Behandlungen tun können.</p><p>Gleichzeitig können die Versicherer ihre Kundinnen und Kunden beispielweise zu Ärztinnen und Ärzten, Spitälern oder Apotheken leiten, die erschwingliche Tarife anwenden.</p><p>Parallel zur vorliegenden Initiative reiche ich zwei weitere parlamentarische Initiativen ein, mit denen die Transparenz bei der Versorgungsqualität und bei den Kosten der Leistungen sichergestellt werden soll.</p>
    • <p>Artikel 44 Sachüberschrift und Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung werden wie folgt geändert:</p><p>Art. 44 Höchsttarife</p><p>Abs. 1</p><p>Die Leistungserbringer dürfen für Leistungen nach diesem Gesetz keine Vergütungen berechnen, die höher sind als die vertraglich oder behördlich festgelegten Tarife und Preise.</p><p>Abs. 2</p><p>Unverändert</p>
    • KVG. Mehr Wettbewerb durch Aufhebung des Tarifschutzes

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