Mehr Transparenz. Regelung für Lobbyreisen

ShortId
18.490
Id
20180490
Updated
10.04.2024 19:20
Language
de
Title
Mehr Transparenz. Regelung für Lobbyreisen
AdditionalIndexing
421;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den Empfehlungen der Büros vom 11. Dezember 2007 an die Ratsmitglieder steht: "Eine Einladung einer schweizerischen oder internationalen Interessenorganisation zu einer Informationsreise kann angenommen werden, sofern die Ratsmitglieder die Reisekosten selber bezahlen. Die Unabhängigkeit der Ratsmitglieder ist auch dann nicht tangiert, wenn die Ratsmitglieder im Rahmen solcher Reisen zu Veranstaltungen (z. B. Essen oder Apéros) eingeladen werden, die von den Ratsmitgliedern nicht bezahlt werden müssen. Die Büros erachten solche Einladungen als mit dem Rahmen des sozial Üblichen vereinbar."</p><p>Somit bestehen also bereits Empfehlungen. Da es in diesem Zusammenhang jedoch immer wieder zu Fragen kommt, lohnt sich eine Präzisierung und Festlegung der Grundsätze im Parlamentsgesetz. Dies wäre eine einfache Massnahme, die mehr Transparenz schafft und erst noch das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik stärkt. Zudem wird damit auch den Einladenden klar, was erlaubt ist und was nicht.</p>
  • <p>Das Parlamentsgesetz wird wie folgt ergänzt:</p><p>Die Parlamentsmitglieder können Einladungen einer schweizerischen oder internationalen Interessenorganisation zu einer Informationsreise annehmen, sofern die Ratsmitglieder die Reisekosten selber bezahlen. Geldwerte Leistungen unter einem noch zu bestimmenden Betrag sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Einzelheiten regelt eine Verordnung der Bundesversammlung.</p>
  • Mehr Transparenz. Regelung für Lobbyreisen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Empfehlungen der Büros vom 11. Dezember 2007 an die Ratsmitglieder steht: "Eine Einladung einer schweizerischen oder internationalen Interessenorganisation zu einer Informationsreise kann angenommen werden, sofern die Ratsmitglieder die Reisekosten selber bezahlen. Die Unabhängigkeit der Ratsmitglieder ist auch dann nicht tangiert, wenn die Ratsmitglieder im Rahmen solcher Reisen zu Veranstaltungen (z. B. Essen oder Apéros) eingeladen werden, die von den Ratsmitgliedern nicht bezahlt werden müssen. Die Büros erachten solche Einladungen als mit dem Rahmen des sozial Üblichen vereinbar."</p><p>Somit bestehen also bereits Empfehlungen. Da es in diesem Zusammenhang jedoch immer wieder zu Fragen kommt, lohnt sich eine Präzisierung und Festlegung der Grundsätze im Parlamentsgesetz. Dies wäre eine einfache Massnahme, die mehr Transparenz schafft und erst noch das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik stärkt. Zudem wird damit auch den Einladenden klar, was erlaubt ist und was nicht.</p>
    • <p>Das Parlamentsgesetz wird wie folgt ergänzt:</p><p>Die Parlamentsmitglieder können Einladungen einer schweizerischen oder internationalen Interessenorganisation zu einer Informationsreise annehmen, sofern die Ratsmitglieder die Reisekosten selber bezahlen. Geldwerte Leistungen unter einem noch zu bestimmenden Betrag sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Einzelheiten regelt eine Verordnung der Bundesversammlung.</p>
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