Postauto. Haben Revision und Aufsicht komplett versagt?

ShortId
18.1001
Id
20181001
Updated
28.07.2023 03:45
Language
de
Title
Postauto. Haben Revision und Aufsicht komplett versagt?
AdditionalIndexing
34;24;48;04;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die externe Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung der Transportunternehmen. Sie muss bei ihren Prüfungshandlungen die Gesetze und geltenden Prüfungsstandards einhalten. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) kontrolliert gemäss Artikel 37 Absatz 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 745.1) in Ergänzung zur Prüfung der externen Revisionsstelle risikoorientiert und mittels Stichproben die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften, beispielsweise, ob die verschiedenen Geschäftssparten sauber abgegrenzt oder Abschreibungen korrekt erfolgt sind. Bei der Rechnungsgenehmigung des BAV handelt es sich um eine subventionsrechtliche Prüfung.</p><p>Inwiefern Bezüge zwischen der Revision der Jahres- und Konzernprüfung und den Vorgaben anderer Gesetze bestehen und wie es sich damit konkret bei der Rechnungsprüfung der Postauto Schweiz AG durch die KPMG AG verhält, ist Gegenstand laufender Abklärungen durch die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde.</p><p>2. Gemäss Ausweis im Finanzbericht der Post wurden der KPMG AG für die Prüfung der Jahresrechnung sowie für die im jeweiligen Geschäftsjahr erbrachten Dienstleistungen folgende Honorare bezahlt:</p><p>2017: 4 Millionen Franken</p><p>2016: 4,1 Millionen Franken</p><p>2015: 4,2 Millionen Franken</p><p>2014: 3,4 Millionen Franken</p><p>2013: 3,9 Millionen Franken</p><p>Eine Aufteilung der Honorare nach Konzerngesellschaften wird von der Post nicht ausgewiesen.</p><p>3. Die KPMG AG ist auch die externe Revisionsstelle bei der Swisscom AG und der Ruag AG. Nach Angaben der jeweiligen Geschäftsberichte betrug das Honorar im Geschäftsjahr 2016 bei Swisscom insgesamt rund 3,7 Millionen Franken und bei Ruag rund 1,5 Millionen Franken.</p><p>4. Die KPMG AG ist seit der Aufteilung der PTT im Jahr 1998 Revisionsstelle der Post. Im Jahr 2016 führte die Post eine WTO-Ausschreibung des externen Revisionsmandates durch. Dabei wurde der Zuschlag wiederum KPMG erteilt. Gemäss Aktienrecht gibt es keine Vorgabe, wie lange ein Revisionsunternehmen bei einer Gesellschaft im Amt sein kann. Gemäss Artikel 730a Absatz 2 des Obligationenrechts (OR) darf bei der ordentlichen Revision die Person, die die Revision leitet, das Mandat jedoch längstens während sieben Jahren ausführen. Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse bei der Postauto Schweiz AG wird der Bundesrat prüfen, ob bei den bundesnahen Unternehmen Vorgaben zu machen sind, die über das Aktienrecht hinausgehen.</p><p>5. Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) der Post ist, die Ordnungsmässigkeit der Finanzbuchhaltung und finanziellen Berichterstattung nach IFRS und OR mit angemessener Sicherheit zu gewährleisten. Daher umfasst das IKS der Post jene Vorgänge und Massnahmen, welche nach einem risikoorientierten Ansatz darauf abzielen, wesentliche falsche Angaben in der Konzernrechnung nach IFRS und in den Jahresrechnungen nach OR zu verhindern oder aufzudecken. Bei den Unregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG erfolgten die fraglichen Buchungen in den Spartenrechnungen des Bereiches Postauto, d. h. weder in der Finanzbuchhaltung noch in der Konzernrechnung der Post. Deshalb wurden diese Vorgänge im Rahmen des finanziellen IKS auch nicht entdeckt.</p><p>6. Der Bereich des Personentransports wird nicht durch die Postgesetzgebung geregelt und untersteht damit auch nicht der Aufsicht durch die Eidgenössische Postkommission (Postcom). Diese beaufsichtigt den gesetzlichen Auftrag zur Grundversorgung mit Postdiensten. Darunter fallen insbesondere die Verfahren bezüglich der Standorte von Hausbriefkästen sowie die Hauszustellung. Weiter gibt die Postcom Empfehlungen im Falle von geplanten Schliessungen und Verlegungen bedienter Zugangspunkte (Poststellen und -agenturen) ab und stellt die Qualitätsprüfung der Grundversorgung mit Postdiensten sicher. Bei der von der Postcom überwachten Grundversorgung gibt es auch keine staatlichen Subventionen; vielmehr muss die Post die Grundversorgung eigenwirtschaftlich finanzieren. Das Quersubventionierungsverbot legt fest, dass Erträge aus dem Briefmonopol nur zur Deckung der Grundversorgung verwendet werden dürfen (Art. 19 PG). Eine durch die Post bestimmte unabhängige Revisionsgesellschaft (KPMG AG) erstellt jährlich zuhanden der Postcom sowohl zum Quersubventionierungsverbot als auch zur Rechnungslegung der Post einen Prüfbericht (Art. 57 VPG). Bis anhin gab es keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten. Die Postcom wird die Thematik aufgrund der jüngsten Ereignisse jedoch vertieft prüfen.</p><p>7. Wie im Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2006 vorgesehen, achtet der Bundesrat darauf, dass der Verwaltungsrat ausgelagerter Einheiten über das nötige fachliche und betriebliche Wissen verfügt und dass die Interessen des Bundes angemessen vertreten sind. Vor diesem Hintergrund wurde für jedes bundesnahe Unternehmen ein auf das Unternehmen abgestimmtes Anforderungsprofil definiert. Die Wahlen der Verwaltungsräte und des Präsidiums erfolgen gemäss den Kriterien dieser Anforderungsprofile.</p><p>Für die Wahlen der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen gelten die Vorgaben der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1). Zudem liegt auch für die Postcom ein Anforderungsprofil vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Zweigniederlassung KPMG AG in Muri bei Bern ist im Handelsregister als Revisionsstelle bei "Die Schweizerische Post AG", "Post CH AG", "Postauto Schweiz AG" und bei weiteren Post-Konzerngesellschaften eingetragen. Mit Buchhaltungsmanipulationen wurden im Bereich Postauto von Bund und Kantonen ungerechtfertigte Subventionen von gegen hundert Millionen Franken ergaunert, was die KPMG AG als Revisionsstelle offenbar nie bemerkt hat. Auch durch die anderen Aufsichtsorgane wie den Verwaltungsrat der Post oder die Postkommission (Postcom) blieben die Manipulationen unbemerkt.</p><p>1. Wie kommt es, dass das Bundesamt für Verkehr, nicht aber die KPMG AG als Revisionsstelle die Buchhaltungsmanipulationen aufgedeckt hat?</p><p>2. Wie hoch waren die Honorare der KPMG AG für Revisionsarbeiten bei den einzelnen Post-Konzerngesellschaften pro Jahr in den letzten fünf Jahren?</p><p>3. Welche übrigen Bundesbetriebe werden durch die KPMG AG revidiert und zu welchen Honoraren?</p><p>4. Welche Konsequenzen hat der Bund aus dem Postauto-Skandal zu ziehen, hinsichtlich von Vergaben künftiger Aufträge an die KPMG AG?</p><p>5. Weshalb ist das interne Kontrollsystem (IKS) nicht in der Lage gewesen, die Manipulationen früher aufzudecken?</p><p>6. Inwiefern hat auch die Postcom ihren Auftrag nach Artikel 19 des Postgesetzes nicht erfüllt?</p><p>7. Welche Konsequenzen hat der Bund aus dem Postauto-Skandal zu ziehen, hinsichtlich der Besetzung von Aufsichtsgremien durch Parteikollegen?</p>
  • Postauto. Haben Revision und Aufsicht komplett versagt?
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20183017
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die externe Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung der Transportunternehmen. Sie muss bei ihren Prüfungshandlungen die Gesetze und geltenden Prüfungsstandards einhalten. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) kontrolliert gemäss Artikel 37 Absatz 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 745.1) in Ergänzung zur Prüfung der externen Revisionsstelle risikoorientiert und mittels Stichproben die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften, beispielsweise, ob die verschiedenen Geschäftssparten sauber abgegrenzt oder Abschreibungen korrekt erfolgt sind. Bei der Rechnungsgenehmigung des BAV handelt es sich um eine subventionsrechtliche Prüfung.</p><p>Inwiefern Bezüge zwischen der Revision der Jahres- und Konzernprüfung und den Vorgaben anderer Gesetze bestehen und wie es sich damit konkret bei der Rechnungsprüfung der Postauto Schweiz AG durch die KPMG AG verhält, ist Gegenstand laufender Abklärungen durch die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde.</p><p>2. Gemäss Ausweis im Finanzbericht der Post wurden der KPMG AG für die Prüfung der Jahresrechnung sowie für die im jeweiligen Geschäftsjahr erbrachten Dienstleistungen folgende Honorare bezahlt:</p><p>2017: 4 Millionen Franken</p><p>2016: 4,1 Millionen Franken</p><p>2015: 4,2 Millionen Franken</p><p>2014: 3,4 Millionen Franken</p><p>2013: 3,9 Millionen Franken</p><p>Eine Aufteilung der Honorare nach Konzerngesellschaften wird von der Post nicht ausgewiesen.</p><p>3. Die KPMG AG ist auch die externe Revisionsstelle bei der Swisscom AG und der Ruag AG. Nach Angaben der jeweiligen Geschäftsberichte betrug das Honorar im Geschäftsjahr 2016 bei Swisscom insgesamt rund 3,7 Millionen Franken und bei Ruag rund 1,5 Millionen Franken.</p><p>4. Die KPMG AG ist seit der Aufteilung der PTT im Jahr 1998 Revisionsstelle der Post. Im Jahr 2016 führte die Post eine WTO-Ausschreibung des externen Revisionsmandates durch. Dabei wurde der Zuschlag wiederum KPMG erteilt. Gemäss Aktienrecht gibt es keine Vorgabe, wie lange ein Revisionsunternehmen bei einer Gesellschaft im Amt sein kann. Gemäss Artikel 730a Absatz 2 des Obligationenrechts (OR) darf bei der ordentlichen Revision die Person, die die Revision leitet, das Mandat jedoch längstens während sieben Jahren ausführen. Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse bei der Postauto Schweiz AG wird der Bundesrat prüfen, ob bei den bundesnahen Unternehmen Vorgaben zu machen sind, die über das Aktienrecht hinausgehen.</p><p>5. Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) der Post ist, die Ordnungsmässigkeit der Finanzbuchhaltung und finanziellen Berichterstattung nach IFRS und OR mit angemessener Sicherheit zu gewährleisten. Daher umfasst das IKS der Post jene Vorgänge und Massnahmen, welche nach einem risikoorientierten Ansatz darauf abzielen, wesentliche falsche Angaben in der Konzernrechnung nach IFRS und in den Jahresrechnungen nach OR zu verhindern oder aufzudecken. Bei den Unregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG erfolgten die fraglichen Buchungen in den Spartenrechnungen des Bereiches Postauto, d. h. weder in der Finanzbuchhaltung noch in der Konzernrechnung der Post. Deshalb wurden diese Vorgänge im Rahmen des finanziellen IKS auch nicht entdeckt.</p><p>6. Der Bereich des Personentransports wird nicht durch die Postgesetzgebung geregelt und untersteht damit auch nicht der Aufsicht durch die Eidgenössische Postkommission (Postcom). Diese beaufsichtigt den gesetzlichen Auftrag zur Grundversorgung mit Postdiensten. Darunter fallen insbesondere die Verfahren bezüglich der Standorte von Hausbriefkästen sowie die Hauszustellung. Weiter gibt die Postcom Empfehlungen im Falle von geplanten Schliessungen und Verlegungen bedienter Zugangspunkte (Poststellen und -agenturen) ab und stellt die Qualitätsprüfung der Grundversorgung mit Postdiensten sicher. Bei der von der Postcom überwachten Grundversorgung gibt es auch keine staatlichen Subventionen; vielmehr muss die Post die Grundversorgung eigenwirtschaftlich finanzieren. Das Quersubventionierungsverbot legt fest, dass Erträge aus dem Briefmonopol nur zur Deckung der Grundversorgung verwendet werden dürfen (Art. 19 PG). Eine durch die Post bestimmte unabhängige Revisionsgesellschaft (KPMG AG) erstellt jährlich zuhanden der Postcom sowohl zum Quersubventionierungsverbot als auch zur Rechnungslegung der Post einen Prüfbericht (Art. 57 VPG). Bis anhin gab es keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten. Die Postcom wird die Thematik aufgrund der jüngsten Ereignisse jedoch vertieft prüfen.</p><p>7. Wie im Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2006 vorgesehen, achtet der Bundesrat darauf, dass der Verwaltungsrat ausgelagerter Einheiten über das nötige fachliche und betriebliche Wissen verfügt und dass die Interessen des Bundes angemessen vertreten sind. Vor diesem Hintergrund wurde für jedes bundesnahe Unternehmen ein auf das Unternehmen abgestimmtes Anforderungsprofil definiert. Die Wahlen der Verwaltungsräte und des Präsidiums erfolgen gemäss den Kriterien dieser Anforderungsprofile.</p><p>Für die Wahlen der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen gelten die Vorgaben der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1). Zudem liegt auch für die Postcom ein Anforderungsprofil vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Zweigniederlassung KPMG AG in Muri bei Bern ist im Handelsregister als Revisionsstelle bei "Die Schweizerische Post AG", "Post CH AG", "Postauto Schweiz AG" und bei weiteren Post-Konzerngesellschaften eingetragen. Mit Buchhaltungsmanipulationen wurden im Bereich Postauto von Bund und Kantonen ungerechtfertigte Subventionen von gegen hundert Millionen Franken ergaunert, was die KPMG AG als Revisionsstelle offenbar nie bemerkt hat. Auch durch die anderen Aufsichtsorgane wie den Verwaltungsrat der Post oder die Postkommission (Postcom) blieben die Manipulationen unbemerkt.</p><p>1. Wie kommt es, dass das Bundesamt für Verkehr, nicht aber die KPMG AG als Revisionsstelle die Buchhaltungsmanipulationen aufgedeckt hat?</p><p>2. Wie hoch waren die Honorare der KPMG AG für Revisionsarbeiten bei den einzelnen Post-Konzerngesellschaften pro Jahr in den letzten fünf Jahren?</p><p>3. Welche übrigen Bundesbetriebe werden durch die KPMG AG revidiert und zu welchen Honoraren?</p><p>4. Welche Konsequenzen hat der Bund aus dem Postauto-Skandal zu ziehen, hinsichtlich von Vergaben künftiger Aufträge an die KPMG AG?</p><p>5. Weshalb ist das interne Kontrollsystem (IKS) nicht in der Lage gewesen, die Manipulationen früher aufzudecken?</p><p>6. Inwiefern hat auch die Postcom ihren Auftrag nach Artikel 19 des Postgesetzes nicht erfüllt?</p><p>7. Welche Konsequenzen hat der Bund aus dem Postauto-Skandal zu ziehen, hinsichtlich der Besetzung von Aufsichtsgremien durch Parteikollegen?</p>
    • Postauto. Haben Revision und Aufsicht komplett versagt?

Back to List