Staatssekretariat für Migration. Viele wirre Ideen?

ShortId
18.1006
Id
20181006
Updated
28.07.2023 03:56
Language
de
Title
Staatssekretariat für Migration. Viele wirre Ideen?
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bund hat keinen Strategiewechsel vollzogen. Der Bund hat in Absprache mit dem Kanton Tessin beschlossen, das neue Bundeszentrum unmittelbar an der südlichen Landesgrenze zu errichten, in der "Zona Pasture" zwischen den Gemeinden Balerna und Novazzano. Der Standort wurde im Sachplan Asyl festgesetzt, die Planung ist noch im Gang, und die Realisierung wird durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sichergestellt. Das definitive Zentrum Pasture wird so rasch wie möglich gebaut und in Betrieb genommen.</p><p>Der Neubau wird jedoch nicht für die im Frühling 2019 geplante Einführung des neuen Asylgesetzes bereitstehen. Aus diesem Grund wird der Bund in einer Übergangsphase das bestehende Unterkunftsgebäude in Chiasso mit 130 Betten weiterbetreiben. Bis zur Eröffnung des definitiven Zentrums in Balerna/Novazzano werden die 220 fehlenden Schlafplätze in einer temporären Lösung bereitgestellt.</p><p>Im Rahmen der Suche nach möglichen Optionen hat der Bund die Gemeinde Losone kontaktiert, um die Möglichkeit einer Wiedereröffnung des temporären Zentrums in der ehemaligen Kaserne, welche mittlerweile im Eigentum der Gemeinde ist, zu diskutieren. Die Gemeinde Losone hat beschlossen, die kommunale Stimmbevölkerung darüber zu befragen, ob mit dem Bund ein entsprechender Mietvertrag unterzeichnet werden soll.</p><p>2. Im Gegensatz zur Ex-Kaserne in Losone ist das Grundstück Pasture nicht im Eigentum der Gemeinden. Folglich können die Gemeinden auch nicht darüber bestimmen, ob das Grundstück dem Bund zur Verfügung gestellt wird. Die Gemeinden und die einspracheberechtigten Dritten können allerdings ihre Rechte im Plangenehmigungsverfahren wahrnehmen. Die Legitimation einer Gemeinde zur Einsprache setzt gemäss Artikel 95g Absatz 3 AsylG einen qualifizierten Bezug (v. a. eine bestimmte örtliche Nähe) zum konkreten Projekt voraus.</p><p>3. Die rechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass sämtliche schulpflichtigen Asylsuchenden in den Zentren des Bundes unterrichtet werden (vgl. Art. 80 des Asylgesetzes sowie Art. 19 und 62 der Bundesverfassung). Unabhängig davon, ob die Übergangslösung in Losone oder in Pasture zustande kommen wird, werden Räumlichkeiten für den Unterricht innerhalb des Zentrums realisiert. Die schulpflichtigen Asylsuchenden werden nicht in den Schulen der Gemeinden unterrichtet. Die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung des Grundschulunterrichts für schulpflichtige Asylsuchende in den Bundesasylzentren liegt bei den Standortkantonen.</p><p>4. Während ihres relativ kurzen Aufenthalts in einem Bundesasylzentrum müssen sich die Asylsuchenden in erster Linie für die einzelnen Schritte im Asylverfahren bereithalten. In der Unterkunft gilt ein geregelter Tagesablauf mit festen Essens- und Ruhezeiten und der Pflicht zur Mitarbeit bei den Haushaltspflichten. Die Betreuungsorganisationen sind ausserdem dafür verantwortlich, dass Beschäftigungsmöglichkeiten wie Sport oder Sprachunterricht angeboten und gemeinnützige Beschäftigungsprogramme zugunsten der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Zudem beauftragt der Bund Sicherheitsunternehmen, um für die Sicherheit in der Anlage und bei Bedarf und in Absprache mit Kanton und Gemeinde in ihrem Umfeld zu sorgen.</p><p>5. Durch die Beschleunigung der Asylverfahren werden die Kantone und Gemeinden ihrerseits die Unterbringungsstrukturen langfristig reduzieren und Einsparungen in der Sozialhilfe erzielen können. Es liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Standortkantons, wie die Asylsuchenden auf die Gemeinden verteilt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der "Corriere del Ticino" vom 28. Februar 2018 berichtete über ein Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden des unteren Mendrisiotto, Angestellten der Kantonsverwaltung und der Polizei mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM). An diesem Treffen wurde darüber informiert, dass rascher als vorgesehen 220 zusätzliche Unterbringungsplätze zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine mögliche Zunahme bei der Zahl der Asylsuchenden aufzufangen. Die provisorische Lösung besteht darin, dass die geplante Infrastruktur auf dem zirka 1,2 Hektar grossen SBB-Gelände zwischen Balerna und Novazzano vor der Eröffnung des neuen Bundesasylzentrums Pasture vorzeitig in Betrieb genommen wird. Das SEM wurde für diesen plötzlichen Sinneswandel kritisiert. Es reagierte darauf mit dem Hinweis, es prüfe zurzeit, welche Übergangslösung zur Erhöhung der Bettenzahl bis zur Inbetriebnahme der Bundesunterkunft bei Balerna infrage komme. Die Wiedereröffnung der ehemaligen Kaserne in Losone als temporäre Flüchtlingsunterkunft scheint schwierig umzusetzen, nicht zuletzt weil die Bevölkerung am 10. Juni darüber abstimmen wird. Die Empörung, insbesondere in Balerna, ist deutlich spürbar. Die offenen Fragen zum diktatorischen und - diplomatisch ausgedrückt - widersprüchlichen Vorgehen des SEM verunsichern verständlicherweise die Gemeindebehörden und die lokale Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund bedürfen die folgenden Punkte der Klärung:</p><p>1. Gibt es einen Strategiewechsel, was die vorübergehende Wiedereröffnung der Kaserne in Losone betrifft? Wer hat eine solche Wiedereröffnung vorgeschlagen, die Gemeindebehörden oder das SEM? Ist es noch sinnvoll, dazu eine Volksabstimmung durchzuführen?</p><p>2. Werden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden im Mendrisiotto, die allenfalls auch von diesem Projekt betroffen sein werden, ebenfalls die Möglichkeit haben, sich dazu zu äussern? Oder stellt das SEM die Südtessiner Bevölkerung vor vollendete Tatsachen?</p><p>3. Hat das SEM die Frage der Einschulung von neu ankommenden Kindern und Jugendlichen geprüft? Stehen die nötigen Räume und Lehrpersonen zur Verfügung? Wie soll eine grosse Anzahl Kinder, die kein Wort Italienisch sprechen, in die lokalen Klassen integriert werden? Gibt es Zusatzkosten für die Gemeinden, und wie werden diese kompensiert?</p><p>4. Eine so grosse Einrichtung kann sicherheitsrelevante Auswirkungen haben. Wo werden sich die 350 Flüchtlinge tagsüber aufhalten? Wer wird für die Beaufsichtigung zuständig sein und eingreifen, falls es zu ungebührlichem Verhalten kommt? Ist die Polizei bereit, diese Herausforderung anzunehmen?</p><p>5. Wird die Region nach der Eröffnung des Zentrums Pasture dadurch entlastet, dass keine Asylsuchenden mehr in den von SOS, Rotem Kreuz und ähnlichen Organisationen verwalteten Wohnungen untergebracht werden?</p>
  • Staatssekretariat für Migration. Viele wirre Ideen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bund hat keinen Strategiewechsel vollzogen. Der Bund hat in Absprache mit dem Kanton Tessin beschlossen, das neue Bundeszentrum unmittelbar an der südlichen Landesgrenze zu errichten, in der "Zona Pasture" zwischen den Gemeinden Balerna und Novazzano. Der Standort wurde im Sachplan Asyl festgesetzt, die Planung ist noch im Gang, und die Realisierung wird durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sichergestellt. Das definitive Zentrum Pasture wird so rasch wie möglich gebaut und in Betrieb genommen.</p><p>Der Neubau wird jedoch nicht für die im Frühling 2019 geplante Einführung des neuen Asylgesetzes bereitstehen. Aus diesem Grund wird der Bund in einer Übergangsphase das bestehende Unterkunftsgebäude in Chiasso mit 130 Betten weiterbetreiben. Bis zur Eröffnung des definitiven Zentrums in Balerna/Novazzano werden die 220 fehlenden Schlafplätze in einer temporären Lösung bereitgestellt.</p><p>Im Rahmen der Suche nach möglichen Optionen hat der Bund die Gemeinde Losone kontaktiert, um die Möglichkeit einer Wiedereröffnung des temporären Zentrums in der ehemaligen Kaserne, welche mittlerweile im Eigentum der Gemeinde ist, zu diskutieren. Die Gemeinde Losone hat beschlossen, die kommunale Stimmbevölkerung darüber zu befragen, ob mit dem Bund ein entsprechender Mietvertrag unterzeichnet werden soll.</p><p>2. Im Gegensatz zur Ex-Kaserne in Losone ist das Grundstück Pasture nicht im Eigentum der Gemeinden. Folglich können die Gemeinden auch nicht darüber bestimmen, ob das Grundstück dem Bund zur Verfügung gestellt wird. Die Gemeinden und die einspracheberechtigten Dritten können allerdings ihre Rechte im Plangenehmigungsverfahren wahrnehmen. Die Legitimation einer Gemeinde zur Einsprache setzt gemäss Artikel 95g Absatz 3 AsylG einen qualifizierten Bezug (v. a. eine bestimmte örtliche Nähe) zum konkreten Projekt voraus.</p><p>3. Die rechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass sämtliche schulpflichtigen Asylsuchenden in den Zentren des Bundes unterrichtet werden (vgl. Art. 80 des Asylgesetzes sowie Art. 19 und 62 der Bundesverfassung). Unabhängig davon, ob die Übergangslösung in Losone oder in Pasture zustande kommen wird, werden Räumlichkeiten für den Unterricht innerhalb des Zentrums realisiert. Die schulpflichtigen Asylsuchenden werden nicht in den Schulen der Gemeinden unterrichtet. Die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung des Grundschulunterrichts für schulpflichtige Asylsuchende in den Bundesasylzentren liegt bei den Standortkantonen.</p><p>4. Während ihres relativ kurzen Aufenthalts in einem Bundesasylzentrum müssen sich die Asylsuchenden in erster Linie für die einzelnen Schritte im Asylverfahren bereithalten. In der Unterkunft gilt ein geregelter Tagesablauf mit festen Essens- und Ruhezeiten und der Pflicht zur Mitarbeit bei den Haushaltspflichten. Die Betreuungsorganisationen sind ausserdem dafür verantwortlich, dass Beschäftigungsmöglichkeiten wie Sport oder Sprachunterricht angeboten und gemeinnützige Beschäftigungsprogramme zugunsten der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Zudem beauftragt der Bund Sicherheitsunternehmen, um für die Sicherheit in der Anlage und bei Bedarf und in Absprache mit Kanton und Gemeinde in ihrem Umfeld zu sorgen.</p><p>5. Durch die Beschleunigung der Asylverfahren werden die Kantone und Gemeinden ihrerseits die Unterbringungsstrukturen langfristig reduzieren und Einsparungen in der Sozialhilfe erzielen können. Es liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Standortkantons, wie die Asylsuchenden auf die Gemeinden verteilt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der "Corriere del Ticino" vom 28. Februar 2018 berichtete über ein Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden des unteren Mendrisiotto, Angestellten der Kantonsverwaltung und der Polizei mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM). An diesem Treffen wurde darüber informiert, dass rascher als vorgesehen 220 zusätzliche Unterbringungsplätze zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine mögliche Zunahme bei der Zahl der Asylsuchenden aufzufangen. Die provisorische Lösung besteht darin, dass die geplante Infrastruktur auf dem zirka 1,2 Hektar grossen SBB-Gelände zwischen Balerna und Novazzano vor der Eröffnung des neuen Bundesasylzentrums Pasture vorzeitig in Betrieb genommen wird. Das SEM wurde für diesen plötzlichen Sinneswandel kritisiert. Es reagierte darauf mit dem Hinweis, es prüfe zurzeit, welche Übergangslösung zur Erhöhung der Bettenzahl bis zur Inbetriebnahme der Bundesunterkunft bei Balerna infrage komme. Die Wiedereröffnung der ehemaligen Kaserne in Losone als temporäre Flüchtlingsunterkunft scheint schwierig umzusetzen, nicht zuletzt weil die Bevölkerung am 10. Juni darüber abstimmen wird. Die Empörung, insbesondere in Balerna, ist deutlich spürbar. Die offenen Fragen zum diktatorischen und - diplomatisch ausgedrückt - widersprüchlichen Vorgehen des SEM verunsichern verständlicherweise die Gemeindebehörden und die lokale Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund bedürfen die folgenden Punkte der Klärung:</p><p>1. Gibt es einen Strategiewechsel, was die vorübergehende Wiedereröffnung der Kaserne in Losone betrifft? Wer hat eine solche Wiedereröffnung vorgeschlagen, die Gemeindebehörden oder das SEM? Ist es noch sinnvoll, dazu eine Volksabstimmung durchzuführen?</p><p>2. Werden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden im Mendrisiotto, die allenfalls auch von diesem Projekt betroffen sein werden, ebenfalls die Möglichkeit haben, sich dazu zu äussern? Oder stellt das SEM die Südtessiner Bevölkerung vor vollendete Tatsachen?</p><p>3. Hat das SEM die Frage der Einschulung von neu ankommenden Kindern und Jugendlichen geprüft? Stehen die nötigen Räume und Lehrpersonen zur Verfügung? Wie soll eine grosse Anzahl Kinder, die kein Wort Italienisch sprechen, in die lokalen Klassen integriert werden? Gibt es Zusatzkosten für die Gemeinden, und wie werden diese kompensiert?</p><p>4. Eine so grosse Einrichtung kann sicherheitsrelevante Auswirkungen haben. Wo werden sich die 350 Flüchtlinge tagsüber aufhalten? Wer wird für die Beaufsichtigung zuständig sein und eingreifen, falls es zu ungebührlichem Verhalten kommt? Ist die Polizei bereit, diese Herausforderung anzunehmen?</p><p>5. Wird die Region nach der Eröffnung des Zentrums Pasture dadurch entlastet, dass keine Asylsuchenden mehr in den von SOS, Rotem Kreuz und ähnlichen Organisationen verwalteten Wohnungen untergebracht werden?</p>
    • Staatssekretariat für Migration. Viele wirre Ideen?

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