Fehlender Bericht über Ausmass und Wirkung der Steuervergünstigungen des Bundes

ShortId
18.1009
Id
20181009
Updated
28.07.2023 03:57
Language
de
Title
Fehlender Bericht über Ausmass und Wirkung der Steuervergünstigungen des Bundes
AdditionalIndexing
2446;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Eidgenössische Steuerverwaltung schafft mit ihrem Bericht über Steuervergünstigungen Transparenz, indem sie die Steuervergünstigungen auf Bundesebene identifiziert und quantifiziert. Dabei werden ebenfalls juristische Personen erfasst. Eine Aktualisierung der Liste der Steuervergünstigungen sowie der geschätzten Mindereinnahmen infolge Steuervergünstigungen ist in Vorbereitung. Allerdings ist bei vielen Steuervergünstigungen eine Quantifizierung mangels Verfügbarkeit von Daten gar nicht möglich. Zudem sind Schätzungen einzelner Steuervergünstigungen aus zwei Gründen mit Vorsicht zu interpretieren: Erstens sind diese Schätzungen rein statischer Natur, berücksichtigen also keine Verhaltensreaktionen der Steuerpflichtigen. Zweitens werden die Steuervergünstigungen isoliert und nicht in ihrem Zusammenspiel betrachtet, was im Zusammenhang mit einem progressiven Tarif Schätzprobleme aufwirft.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Steuervergünstigungen nicht nur zu identifizieren und quantifizieren, sondern auch zu beurteilen sind. Angesichts der Komplexität der Problemstellung steht für den Bundesrat nicht eine flächendeckende Einzelbeurteilung aller Steuervergünstigungen im Vordergrund. Neu vorgeschlagene Steuervergünstigungen sind auf Effizienz und Effektivität hin zu prüfen, damit die Politik in Kenntnis der zu erwartenden Auswirkungen über die Vorschläge entscheiden kann. Bestehende Steuervergünstigungen fallen als versteckte Subventionen unter die laufende Subventionsüberprüfung nach Artikel 5 des Subventionsgesetzes (SR 616.1). Die Überprüfung von Steuervergünstigungen ist jedoch in erster Linie von der jeweiligen Datenverfügbarkeit abhängig und kann entsprechend nicht im gleichen Rahmen wie bei den ausgabenseitigen Subventionen durchgeführt werden. Bestehende Steuervergünstigungen sollen zudem im Zusammenhang mit konkreten steuerpolitischen Reformdiskussionen untersucht werden (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die parlamentarischen Vorstösse 11.3017, 11.3123, 11.3214 und 11.3215). Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat im Mai 2017 ein Projekt zur Prüfung der Angemessenheit von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen bei den Bundeseinnahmen gestartet. Das Projekt ist auf die indirekten Steuern und Abgaben begrenzt. Der Schlussbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle steht noch aus.</p><p>4. Eine Integration der Steuervergünstigungen ins Budget in Form von zu beschliessenden Budgetpositionen ist schon deshalb nicht sinnvoll, weil ihre Höhe nicht genau bestimmt werden kann (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 11.3017). Der Bundesrat schafft dennoch Transparenz, indem er die Mindereinnahmen soweit möglich schätzt und diese in der Botschaft zur Staatsrechnung summarisch ausweist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>"Die primäre Funktion von Steuern besteht darin, Mittel zu generieren, um die Aufgaben des Staates zu finanzieren. Weniger offensichtlich ist, dass über das Steuersystem jährlich Milliarden von Franken ausgegeben werden (tax expenditures). Indem nämlich gewisse Bevölkerungsgruppen steuerlich bevorzugt werden, entgehen dem Fiskus Einnahmen." Dieser Satz stammt aus dem Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung "Welche Steuervergünstigungen gibt es beim Bund?" aus dem Jahre 2011, der aufzeigt, dass Steuervergünstigungen aller Art den Bund rund 25 Milliarden Franken jährlich kosten. </p><p>Unser Subventionsgesetz (SuG) legt in Artikel 7 Buchstabe g fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte, da diese gewichtige Nachteile aufweisen. Sie widersprechen dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, wenn sie zur Erreichung ausserfiskalischer Zielsetzungen eingesetzt werden; die Einflussnahme auf die geförderte Tätigkeit ist erschwert, da die steuerlichen Vergünstigungen nicht mit Auflagen und Bedingungen verknüpft werden können; sie können sich zu Giesskannensubventionen entwickeln, da sie sich einer Überprüfung der Wirkung entziehen; Subventionen in Form von Steuervergünstigungen weisen hohe Mitnahmeeffekte auf, sind ineffizient und ineffektiv; die fehlende Abbildung der Subvention in der Rechnung des Bundes widerspricht den Grundsätzen der Transparenz und Vollständigkeit; sie entziehen sich somit der Budgetkontrolle und -steuerung durch das Parlament. </p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: </p><p>1. Steuervergünstigungen wachsen betragsmässig und werden in der Schweiz (im Gegensatz zu den USA oder Deutschland) historisch gesehen keiner systematischen und kritischen Überprüfung unterworfen. Gedenkt die Steuerverwaltung etwas gegen diese Blackbox zu tun? Wann bringt die Eidgenössische Steuerverwaltung endlich einen neuen, aktualisierten Bericht?</p><p>2. Wird die Eidgenössische Steuerverwaltung künftig auch Ausmass und Wirkung von Steuervergünstigungen für juristische Personen aufzeigen? Wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Hat die Eidgenössische Steuerverwaltung Wirkungsanalysen zu Steuervergünstigungen durchgeführt, oder sind solche geplant? Wenn nein, wieso nicht? </p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, künftig den Empfehlungen der OECD zu folgen, wonach Steuervergünstigungen als Ausgaben ins Budget einzubeziehen sind?</p>
  • Fehlender Bericht über Ausmass und Wirkung der Steuervergünstigungen des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Eidgenössische Steuerverwaltung schafft mit ihrem Bericht über Steuervergünstigungen Transparenz, indem sie die Steuervergünstigungen auf Bundesebene identifiziert und quantifiziert. Dabei werden ebenfalls juristische Personen erfasst. Eine Aktualisierung der Liste der Steuervergünstigungen sowie der geschätzten Mindereinnahmen infolge Steuervergünstigungen ist in Vorbereitung. Allerdings ist bei vielen Steuervergünstigungen eine Quantifizierung mangels Verfügbarkeit von Daten gar nicht möglich. Zudem sind Schätzungen einzelner Steuervergünstigungen aus zwei Gründen mit Vorsicht zu interpretieren: Erstens sind diese Schätzungen rein statischer Natur, berücksichtigen also keine Verhaltensreaktionen der Steuerpflichtigen. Zweitens werden die Steuervergünstigungen isoliert und nicht in ihrem Zusammenspiel betrachtet, was im Zusammenhang mit einem progressiven Tarif Schätzprobleme aufwirft.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Steuervergünstigungen nicht nur zu identifizieren und quantifizieren, sondern auch zu beurteilen sind. Angesichts der Komplexität der Problemstellung steht für den Bundesrat nicht eine flächendeckende Einzelbeurteilung aller Steuervergünstigungen im Vordergrund. Neu vorgeschlagene Steuervergünstigungen sind auf Effizienz und Effektivität hin zu prüfen, damit die Politik in Kenntnis der zu erwartenden Auswirkungen über die Vorschläge entscheiden kann. Bestehende Steuervergünstigungen fallen als versteckte Subventionen unter die laufende Subventionsüberprüfung nach Artikel 5 des Subventionsgesetzes (SR 616.1). Die Überprüfung von Steuervergünstigungen ist jedoch in erster Linie von der jeweiligen Datenverfügbarkeit abhängig und kann entsprechend nicht im gleichen Rahmen wie bei den ausgabenseitigen Subventionen durchgeführt werden. Bestehende Steuervergünstigungen sollen zudem im Zusammenhang mit konkreten steuerpolitischen Reformdiskussionen untersucht werden (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die parlamentarischen Vorstösse 11.3017, 11.3123, 11.3214 und 11.3215). Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat im Mai 2017 ein Projekt zur Prüfung der Angemessenheit von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen bei den Bundeseinnahmen gestartet. Das Projekt ist auf die indirekten Steuern und Abgaben begrenzt. Der Schlussbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle steht noch aus.</p><p>4. Eine Integration der Steuervergünstigungen ins Budget in Form von zu beschliessenden Budgetpositionen ist schon deshalb nicht sinnvoll, weil ihre Höhe nicht genau bestimmt werden kann (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 11.3017). Der Bundesrat schafft dennoch Transparenz, indem er die Mindereinnahmen soweit möglich schätzt und diese in der Botschaft zur Staatsrechnung summarisch ausweist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>"Die primäre Funktion von Steuern besteht darin, Mittel zu generieren, um die Aufgaben des Staates zu finanzieren. Weniger offensichtlich ist, dass über das Steuersystem jährlich Milliarden von Franken ausgegeben werden (tax expenditures). Indem nämlich gewisse Bevölkerungsgruppen steuerlich bevorzugt werden, entgehen dem Fiskus Einnahmen." Dieser Satz stammt aus dem Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung "Welche Steuervergünstigungen gibt es beim Bund?" aus dem Jahre 2011, der aufzeigt, dass Steuervergünstigungen aller Art den Bund rund 25 Milliarden Franken jährlich kosten. </p><p>Unser Subventionsgesetz (SuG) legt in Artikel 7 Buchstabe g fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte, da diese gewichtige Nachteile aufweisen. Sie widersprechen dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, wenn sie zur Erreichung ausserfiskalischer Zielsetzungen eingesetzt werden; die Einflussnahme auf die geförderte Tätigkeit ist erschwert, da die steuerlichen Vergünstigungen nicht mit Auflagen und Bedingungen verknüpft werden können; sie können sich zu Giesskannensubventionen entwickeln, da sie sich einer Überprüfung der Wirkung entziehen; Subventionen in Form von Steuervergünstigungen weisen hohe Mitnahmeeffekte auf, sind ineffizient und ineffektiv; die fehlende Abbildung der Subvention in der Rechnung des Bundes widerspricht den Grundsätzen der Transparenz und Vollständigkeit; sie entziehen sich somit der Budgetkontrolle und -steuerung durch das Parlament. </p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: </p><p>1. Steuervergünstigungen wachsen betragsmässig und werden in der Schweiz (im Gegensatz zu den USA oder Deutschland) historisch gesehen keiner systematischen und kritischen Überprüfung unterworfen. Gedenkt die Steuerverwaltung etwas gegen diese Blackbox zu tun? Wann bringt die Eidgenössische Steuerverwaltung endlich einen neuen, aktualisierten Bericht?</p><p>2. Wird die Eidgenössische Steuerverwaltung künftig auch Ausmass und Wirkung von Steuervergünstigungen für juristische Personen aufzeigen? Wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Hat die Eidgenössische Steuerverwaltung Wirkungsanalysen zu Steuervergünstigungen durchgeführt, oder sind solche geplant? Wenn nein, wieso nicht? </p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, künftig den Empfehlungen der OECD zu folgen, wonach Steuervergünstigungen als Ausgaben ins Budget einzubeziehen sind?</p>
    • Fehlender Bericht über Ausmass und Wirkung der Steuervergünstigungen des Bundes

Back to List