Übersicht über die Druck-Erzeugnisse, die von der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung, ausserparlamentarischen Kommissionen und anderen mehrheitlich bundesfinanzierten Institutionen herausgegeben werden

ShortId
18.1016
Id
20181016
Updated
28.07.2023 03:40
Language
de
Title
Übersicht über die Druck-Erzeugnisse, die von der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung, ausserparlamentarischen Kommissionen und anderen mehrheitlich bundesfinanzierten Institutionen herausgegeben werden
AdditionalIndexing
04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Gemäss der Statistik Beschaffungszahlungen der zentralen Bundesverwaltung wurden im Jahre 2016 für Publikationen, Drucksachen und Informationsträger des Bundes 41,22 Millionen Franken ausgegeben. Darunter befinden sich 43 periodisch erscheinende Publikationen, welche durch die zentrale Bundesverwaltung herausgegeben werden.</p><p>In dieser Statistik nicht enthalten sind die Zahlen zu weiteren periodisch erscheinenden Druck-Erzeugnissen, welche von bundesnahen Betrieben und mehrheitlich vom Bund finanzierten Institutionen und Gruppierungen herausgegeben werden. Diese werden nicht vom Anwendungsbereich des Beschaffungscontrollings des Bundes erfasst (vgl. Art. 23 Org-VöB, SR 172.056.15), weshalb kein zentral verfügbares Zahlenmaterial vorliegt.</p><p>3. Heute sind bereits mehr als 80 Prozent dieser Publikationen auch online verfügbar. Im Zuge der Digitalisierung wird angestrebt, sämtliche Publikationen auch elektronisch (online) anbieten zu können.</p><p>4. Alle vom Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) - als zentrale Beschaffungsstelle (vgl. Art. 3 Org-VöB) - beschafften Publikationen werden nur nach dem "On request"-Prinzip geliefert, gemäss dem Verteiler von "Doc aktuell" der Parlamentsdienste.</p><p>Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Parlamentsmitglieder Publikationen weiterhin direkt zugestellt bekommen und nicht über den Verteiler von "Doc aktuell". Wenn sich ein Herausgeber (sei dies zentrale oder dezentrale Bundesverwaltung) nicht an den definierten Prozess von "Doc aktuell" hält, erhalten die Parlamentsmitglieder allenfalls nach wie vor unerwünschte Drucksachen.</p><p>5. In der zentralen Bundesverwaltung wird das Prinzip "on request" bereits von den einzelnen Bundesämtern in Bezug auf ihre Publikationen umgesetzt. Für Publikationen der dezentralen Bundesverwaltung und von ausserparlamentarischen Kommissionen ist eine Steuerung "on request" allerdings schwierig, da die zentrale Bundesverwaltung keinen direkten Einfluss auf den Versand solcher Publikationen von halbstaatlichen Organisationen nehmen kann.</p><p>6. Die Herausgeber beschränken sich bereits heute darauf, nur das Wesentliche zu publizieren. Der Entscheid dafür, was wesentlich oder unwesentlich ist, obliegt dem zuständigen Bundesamt als Herausgeber. Gesamthaft gesehen ortet der Bundesrat ein Einsparpotenzial bei den gedruckten Publikationen von 6 Millionen Franken in den Jahren 2019 bis 2021. Er hat deshalb am 8. November 2017 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Umsetzung wird die Digitalisierung und damit die Transformation von gedruckten zu digitalen Publikationen zusätzlich beschleunigen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie viele periodisch erscheinende Druck-Erzeugnisse werden von Bundesrat, Bundeskanzlei, Bundesämtern, ausserparlamentarischen Kommissionen und weiteren ganz oder mehrheitlich vom Bund finanzierten Institutionen und Gruppierungen herausgegeben?</p><p>2. Auf welchen jährlichen Gesamtbetrag belaufen sich die Kosten (Produktion und Vertrieb) dieser Druck-Erzeugnisse?</p><p>3. Wie viele dieser Erzeugnisse werden auch online angeboten?</p><p>4. Wie viele dieser Druck-Erzeugnisse werden ausschliesslich "on request" verbreitet, d. h. keine ungefragte Zustellung an Adressaten, die keine Bestellung abgegeben haben?</p><p>5. Gelingt es dem Bundesrat, das "On request"-Prinzip bei der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung im Sinne der von den eidgenössischen Räten überwiesenen Motion 14.3318 grundsätzlich und bei den übrigen Herausgebern von Druck-Erzeugnissen im Sinne seiner Antwort auf Frage 18.5143 mit Nachdruck durchzusetzen?</p><p>6. Wie hoch schätzt der Bundesrat das Sparpotenzial an Finanzmitteln und übrigen Ressourcen ein, wenn er die Herausgeber dazu verpflichten würde, sich - insbesondere im Printbereich - auf das Wesentliche zu beschränken und auf Unwesentliches zu verzichten?</p>
  • Übersicht über die Druck-Erzeugnisse, die von der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung, ausserparlamentarischen Kommissionen und anderen mehrheitlich bundesfinanzierten Institutionen herausgegeben werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Gemäss der Statistik Beschaffungszahlungen der zentralen Bundesverwaltung wurden im Jahre 2016 für Publikationen, Drucksachen und Informationsträger des Bundes 41,22 Millionen Franken ausgegeben. Darunter befinden sich 43 periodisch erscheinende Publikationen, welche durch die zentrale Bundesverwaltung herausgegeben werden.</p><p>In dieser Statistik nicht enthalten sind die Zahlen zu weiteren periodisch erscheinenden Druck-Erzeugnissen, welche von bundesnahen Betrieben und mehrheitlich vom Bund finanzierten Institutionen und Gruppierungen herausgegeben werden. Diese werden nicht vom Anwendungsbereich des Beschaffungscontrollings des Bundes erfasst (vgl. Art. 23 Org-VöB, SR 172.056.15), weshalb kein zentral verfügbares Zahlenmaterial vorliegt.</p><p>3. Heute sind bereits mehr als 80 Prozent dieser Publikationen auch online verfügbar. Im Zuge der Digitalisierung wird angestrebt, sämtliche Publikationen auch elektronisch (online) anbieten zu können.</p><p>4. Alle vom Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) - als zentrale Beschaffungsstelle (vgl. Art. 3 Org-VöB) - beschafften Publikationen werden nur nach dem "On request"-Prinzip geliefert, gemäss dem Verteiler von "Doc aktuell" der Parlamentsdienste.</p><p>Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Parlamentsmitglieder Publikationen weiterhin direkt zugestellt bekommen und nicht über den Verteiler von "Doc aktuell". Wenn sich ein Herausgeber (sei dies zentrale oder dezentrale Bundesverwaltung) nicht an den definierten Prozess von "Doc aktuell" hält, erhalten die Parlamentsmitglieder allenfalls nach wie vor unerwünschte Drucksachen.</p><p>5. In der zentralen Bundesverwaltung wird das Prinzip "on request" bereits von den einzelnen Bundesämtern in Bezug auf ihre Publikationen umgesetzt. Für Publikationen der dezentralen Bundesverwaltung und von ausserparlamentarischen Kommissionen ist eine Steuerung "on request" allerdings schwierig, da die zentrale Bundesverwaltung keinen direkten Einfluss auf den Versand solcher Publikationen von halbstaatlichen Organisationen nehmen kann.</p><p>6. Die Herausgeber beschränken sich bereits heute darauf, nur das Wesentliche zu publizieren. Der Entscheid dafür, was wesentlich oder unwesentlich ist, obliegt dem zuständigen Bundesamt als Herausgeber. Gesamthaft gesehen ortet der Bundesrat ein Einsparpotenzial bei den gedruckten Publikationen von 6 Millionen Franken in den Jahren 2019 bis 2021. Er hat deshalb am 8. November 2017 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Umsetzung wird die Digitalisierung und damit die Transformation von gedruckten zu digitalen Publikationen zusätzlich beschleunigen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie viele periodisch erscheinende Druck-Erzeugnisse werden von Bundesrat, Bundeskanzlei, Bundesämtern, ausserparlamentarischen Kommissionen und weiteren ganz oder mehrheitlich vom Bund finanzierten Institutionen und Gruppierungen herausgegeben?</p><p>2. Auf welchen jährlichen Gesamtbetrag belaufen sich die Kosten (Produktion und Vertrieb) dieser Druck-Erzeugnisse?</p><p>3. Wie viele dieser Erzeugnisse werden auch online angeboten?</p><p>4. Wie viele dieser Druck-Erzeugnisse werden ausschliesslich "on request" verbreitet, d. h. keine ungefragte Zustellung an Adressaten, die keine Bestellung abgegeben haben?</p><p>5. Gelingt es dem Bundesrat, das "On request"-Prinzip bei der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung im Sinne der von den eidgenössischen Räten überwiesenen Motion 14.3318 grundsätzlich und bei den übrigen Herausgebern von Druck-Erzeugnissen im Sinne seiner Antwort auf Frage 18.5143 mit Nachdruck durchzusetzen?</p><p>6. Wie hoch schätzt der Bundesrat das Sparpotenzial an Finanzmitteln und übrigen Ressourcen ein, wenn er die Herausgeber dazu verpflichten würde, sich - insbesondere im Printbereich - auf das Wesentliche zu beschränken und auf Unwesentliches zu verzichten?</p>
    • Übersicht über die Druck-Erzeugnisse, die von der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung, ausserparlamentarischen Kommissionen und anderen mehrheitlich bundesfinanzierten Institutionen herausgegeben werden

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