Hypnose und Hypnosetherapie als Sparpotenzial

ShortId
18.1029
Id
20181029
Updated
28.07.2023 03:26
Language
de
Title
Hypnose und Hypnosetherapie als Sparpotenzial
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ärztinnen und Ärzte können Hypnose namentlich via Tarmed, Spitäler über Fallpauschaltarife zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Hypnosetherapeutinnen und -therapeuten steht diese Möglichkeit nicht offen, da sie keine Leistungserbringer im Sinne des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) darstellen.</p><p>Der Tarif 590 ist vor einigen Jahren durch das "Versichererteam Komplementärmedizin", bestehend aus Concordia, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, Sanitas, Swica und Visana, in Verhandlung mit den entsprechenden Berufsorganisationen zur Abrechnung von ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen im Bereich der Zusatzversicherung ins Leben gerufen worden und beinhaltet über hundert Tarifpositionen für einzelne Methoden und Verrichtungen im Bereich der Komplementärmedizin. Die abrechenbaren Leistungen, welche im Tarif 590 enthalten sind, stellen somit letztlich ein Verhandlungsergebnis zwischen Leistungserbringern und Versicherern dar. Entsprechend ist es für Versicherungsnehmerinnen und -nehmer möglich, bei den Versicherern, welche Versicherungsprodukte mit entsprechendem Leistungsinhalt gemäss dem Tarif 590 verkaufen, eine Deckung für solche Leistungen der Komplementärmedizin durch den Erwerb einer Zusatzversicherung zu erwerben.</p><p>Da im Bereich der Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) indessen die Vertragsfreiheit gilt, ist es letztlich dem einzelnen Versicherer überlassen zu entscheiden, welche Leistungen er anbieten will. Aufsichtsrechtlich nach Versicherungsaufsichtsgesetz gibt es einzig die Vorgabe, dass die Finma die Zusatzversicherungsprodukte nach VVG vorgängig genehmigen muss, wobei die Genehmigung nur die Versicherungsbedingungen und die Höhe der Prämien umfasst. Damit wird sichergestellt, dass sich die Prämien in einem Rahmen halten, der die Versicherten vor Missbrauch schützt und die Solvenz des Versicherungsunternehmens gewährleistet.</p><p>Damit besteht für eine Vorgabe des Bundesrates bezüglich Leistungsinhalt von Zusatzversicherungen nach VVG keine gesetzliche Grundlage. Die Aufnahme neuer Leistungen muss letztlich zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern verhandelt werden. Der Bundesrat hat keine Möglichkeit, eine Ergänzung dieses Tarifs 590 vorzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Uni-Spital Lausanne setzt bei schweren Brandverletzungen Hypnose ein, vermindert damit Schmerzen und beschleunigt die Heilung, sodass pro Patienten im Schnitt bis zu 25 000 Schweizerfranken gespart werden kann. Auch das Uni-Spital Genf baut Hypnose massiv aus. In vielen Spitälern in Frankreich wird bereits die Hälfte der Operationen ohne chemische Anästhesie durchgeführt. Die Patienten sind in Hypnose völlig schmerzfrei, und im Unterschied zu möglichen Folgen beim Einsatz von Chemie hat Hypnose keinerlei Nebenwirkungen. </p><p>Die moderne Hypnosetherapie kann bei vielen Krankheiten mit psychischem Anteil durch Mobilisierung der Selbstheilungskräfte Linderung verschaffen oder sie ganz zum Verschwinden bringen - in der Regel mit wenigen Sitzungen. Der Einsatz von Hypnose kann damit massiv Kosten einsparen, insbesondere auch bei Schmerzpatienten. Frauen können in Hypnose stress- und schmerzfrei gebären. Viele weitere Anwendungen sind bereits erprobt, mit sehr guten Ergebnissen.</p><p>Damit die Krankenkassen Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergüten, müssen sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (WZW) - Hypnose erfüllt diese Kriterien. Ärztinnen und Ärzte, die eine Zusatzausbildung in Hypnose gemacht haben und sporadisch Hypnose einsetzen, finden Weg, um ihren Aufwand mit den Kassen abzurechnen. Diplomierte Hypnosetherapeuten jedoch, die tagtäglich mit Hypnose arbeiten und grosse Erfolge erzielen, können nicht abrechnen, auch nicht über die Zusatzversicherungen. Denn im seit Januar 2018 gültigen Tarif 590 der anerkannten Heilmethoden ist Hypnose nicht aufgeführt, obwohl deren Wirkung und Effektivität wissenschaftlich bewiesen ist. Fachleute sind jedoch überzeugt, dass gespart werden kann, wenn Hypnosetherapie Verbreitung findet und bei schulmedizinischen Behandlungen begleitend eingesetzt wird durch zertifizierte Anwenderinnen und Anwender.</p><p>Ich bitte den Bundesrat darzulegen, ob und wie er die Hypnoseanwendung fördern möchte und ob er bereit ist, den Tarif 590 entsprechend zu ergänzen.</p>
  • Hypnose und Hypnosetherapie als Sparpotenzial
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ärztinnen und Ärzte können Hypnose namentlich via Tarmed, Spitäler über Fallpauschaltarife zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Hypnosetherapeutinnen und -therapeuten steht diese Möglichkeit nicht offen, da sie keine Leistungserbringer im Sinne des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) darstellen.</p><p>Der Tarif 590 ist vor einigen Jahren durch das "Versichererteam Komplementärmedizin", bestehend aus Concordia, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, Sanitas, Swica und Visana, in Verhandlung mit den entsprechenden Berufsorganisationen zur Abrechnung von ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen im Bereich der Zusatzversicherung ins Leben gerufen worden und beinhaltet über hundert Tarifpositionen für einzelne Methoden und Verrichtungen im Bereich der Komplementärmedizin. Die abrechenbaren Leistungen, welche im Tarif 590 enthalten sind, stellen somit letztlich ein Verhandlungsergebnis zwischen Leistungserbringern und Versicherern dar. Entsprechend ist es für Versicherungsnehmerinnen und -nehmer möglich, bei den Versicherern, welche Versicherungsprodukte mit entsprechendem Leistungsinhalt gemäss dem Tarif 590 verkaufen, eine Deckung für solche Leistungen der Komplementärmedizin durch den Erwerb einer Zusatzversicherung zu erwerben.</p><p>Da im Bereich der Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) indessen die Vertragsfreiheit gilt, ist es letztlich dem einzelnen Versicherer überlassen zu entscheiden, welche Leistungen er anbieten will. Aufsichtsrechtlich nach Versicherungsaufsichtsgesetz gibt es einzig die Vorgabe, dass die Finma die Zusatzversicherungsprodukte nach VVG vorgängig genehmigen muss, wobei die Genehmigung nur die Versicherungsbedingungen und die Höhe der Prämien umfasst. Damit wird sichergestellt, dass sich die Prämien in einem Rahmen halten, der die Versicherten vor Missbrauch schützt und die Solvenz des Versicherungsunternehmens gewährleistet.</p><p>Damit besteht für eine Vorgabe des Bundesrates bezüglich Leistungsinhalt von Zusatzversicherungen nach VVG keine gesetzliche Grundlage. Die Aufnahme neuer Leistungen muss letztlich zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern verhandelt werden. Der Bundesrat hat keine Möglichkeit, eine Ergänzung dieses Tarifs 590 vorzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Uni-Spital Lausanne setzt bei schweren Brandverletzungen Hypnose ein, vermindert damit Schmerzen und beschleunigt die Heilung, sodass pro Patienten im Schnitt bis zu 25 000 Schweizerfranken gespart werden kann. Auch das Uni-Spital Genf baut Hypnose massiv aus. In vielen Spitälern in Frankreich wird bereits die Hälfte der Operationen ohne chemische Anästhesie durchgeführt. Die Patienten sind in Hypnose völlig schmerzfrei, und im Unterschied zu möglichen Folgen beim Einsatz von Chemie hat Hypnose keinerlei Nebenwirkungen. </p><p>Die moderne Hypnosetherapie kann bei vielen Krankheiten mit psychischem Anteil durch Mobilisierung der Selbstheilungskräfte Linderung verschaffen oder sie ganz zum Verschwinden bringen - in der Regel mit wenigen Sitzungen. Der Einsatz von Hypnose kann damit massiv Kosten einsparen, insbesondere auch bei Schmerzpatienten. Frauen können in Hypnose stress- und schmerzfrei gebären. Viele weitere Anwendungen sind bereits erprobt, mit sehr guten Ergebnissen.</p><p>Damit die Krankenkassen Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergüten, müssen sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (WZW) - Hypnose erfüllt diese Kriterien. Ärztinnen und Ärzte, die eine Zusatzausbildung in Hypnose gemacht haben und sporadisch Hypnose einsetzen, finden Weg, um ihren Aufwand mit den Kassen abzurechnen. Diplomierte Hypnosetherapeuten jedoch, die tagtäglich mit Hypnose arbeiten und grosse Erfolge erzielen, können nicht abrechnen, auch nicht über die Zusatzversicherungen. Denn im seit Januar 2018 gültigen Tarif 590 der anerkannten Heilmethoden ist Hypnose nicht aufgeführt, obwohl deren Wirkung und Effektivität wissenschaftlich bewiesen ist. Fachleute sind jedoch überzeugt, dass gespart werden kann, wenn Hypnosetherapie Verbreitung findet und bei schulmedizinischen Behandlungen begleitend eingesetzt wird durch zertifizierte Anwenderinnen und Anwender.</p><p>Ich bitte den Bundesrat darzulegen, ob und wie er die Hypnoseanwendung fördern möchte und ob er bereit ist, den Tarif 590 entsprechend zu ergänzen.</p>
    • Hypnose und Hypnosetherapie als Sparpotenzial

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