Massnahmen für Stellensuchende in der Arbeitsvermittlungsverordnung. Sprechen wir vom Kanton Tessin

ShortId
18.1030
Id
20181030
Updated
28.07.2023 03:26
Language
de
Title
Massnahmen für Stellensuchende in der Arbeitsvermittlungsverordnung. Sprechen wir vom Kanton Tessin
AdditionalIndexing
44;15;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Vernehmlassung zur Verordnung hatte der Bundesrat geschätzt, dass bei einer Unterstellung aller Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder darüber (sogenannter Schwellenwert für die Stellenmeldepflicht) schweizweit rund 218 000 Stellen meldepflichtig geworden wären, dass rund 38 000 davon bereits bei den RAV gemeldet wurden und dass entsprechend rund 180 000 Stellen zusätzlich zu melden gewesen wären. Die Zahl der neuangemeldeten Stellensuchenden konnte in den betreffenden Berufsarten auf 187 000, die Zuwanderung auf 59 000 und die Zahl der erstmalig erteilten Grenzgängerbewilligungen auf 10 500 geschätzt werden.</p><p>Heruntergebrochen auf den Kanton Tessin können die obigen Werte wie folgt abgeschätzt werden: Insgesamt hätten im Kanton rund 7000 Stellen der Stellenmeldepflicht unterstanden, wovon 1300 bereits gemeldet waren. Rund 5700 Stellen wären somit in einem Jahr zusätzlich zu melden gewesen.</p><p>Die Anzahl der in einem Jahr neuangemeldeten Stellensuchenden kann in den betreffenden Berufsarten auf rund 7000, die Zuwanderung auf knapp 2000 und die Zahl der erstmals erteilten Grenzgängerbewilligungen auf 2900 geschätzt werden.</p><p>Diese Zahlen stellen jeweils eine Momentaufnahme dar und schwanken mit dem Konjunkturverlauf und der gesamtschweizerischen Arbeitslosenquote.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gestützt auf die Arbeitsmarktgesamtrechnung des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2015 dürften in der Schweiz pro Jahr insgesamt rund 700 000 Stellen besetzt werden, wenn man von firmeninternen Stellenbesetzungen absieht. Ausgehend davon wäre bei einem Schwellenwert von 5 Prozent pro Jahr mit insgesamt rund 218 000 obligatorischen Stellenmeldungen zu rechnen (31 Prozent von 700 000). Im Jahr 2016 wurden bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung bereits rund 38 000 offene Stellen in den betreffenden Berufsarten freiwillig gemeldet, womit bei gleicher Arbeitslosigkeit wie 2016 mit rund 180 000 zusätzlichen, obligatorisch zu meldenden Stellen zu rechnen wäre. Im Jahr 2016 hätte eine Stellenmeldepflicht ab 5 Prozent von den insgesamt 383 in der Schweizer Berufsnomenklatur 2000 kodierten Berufsarten 88 umfasst. Im erläuternden Bericht zum Entwurf zur Änderung der Arbeitsvermittlungsverordnung finden sich in Bezug auf die Massnahmen für stellensuchende Personen Daten und Simulationen auf nationaler Ebene zur Liste der Berufsarten, die der Meldepflicht unterstellt sind; aufgeführt sind die Zahl der meldepflichtigen Stellen, die bereits gemeldeten Stellen und die zusätzlich zu meldenden Stellen, jeweils berechnet für unterschiedliche Schwellenwerte für die Arbeitslosenquote. Aus einer Tabelle lässt sich ablesen, dass in den Sektoren mit einer Arbeitslosenquote von mehr als 5 Prozent 59 000 Personen aus dem Ausland zugewandert sind, und dies, obwohl es 187 000 registrierte Stellensuchende in der Schweiz gab, die bereits in den entsprechenden Bereichen gearbeitet hatten. Mit dieser Anfrage bitte ich den Bundesrat, mir die Zahlen der Tabellen in Ziffer 8 des erläuternden Berichtes für den Kanton Tessin zu liefern. Um ein klareres Bild zu erhalten, bitte ich den Bundesrat, sowohl gesamtschweizerisch wie für den Kanton Tessin auch die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger anzugeben, die in den Berufen eine Stelle erhalten haben, die bereits eine Arbeitslosenquote von mehr als 5 Prozent verzeichneten.</p>
  • Massnahmen für Stellensuchende in der Arbeitsvermittlungsverordnung. Sprechen wir vom Kanton Tessin
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Vernehmlassung zur Verordnung hatte der Bundesrat geschätzt, dass bei einer Unterstellung aller Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder darüber (sogenannter Schwellenwert für die Stellenmeldepflicht) schweizweit rund 218 000 Stellen meldepflichtig geworden wären, dass rund 38 000 davon bereits bei den RAV gemeldet wurden und dass entsprechend rund 180 000 Stellen zusätzlich zu melden gewesen wären. Die Zahl der neuangemeldeten Stellensuchenden konnte in den betreffenden Berufsarten auf 187 000, die Zuwanderung auf 59 000 und die Zahl der erstmalig erteilten Grenzgängerbewilligungen auf 10 500 geschätzt werden.</p><p>Heruntergebrochen auf den Kanton Tessin können die obigen Werte wie folgt abgeschätzt werden: Insgesamt hätten im Kanton rund 7000 Stellen der Stellenmeldepflicht unterstanden, wovon 1300 bereits gemeldet waren. Rund 5700 Stellen wären somit in einem Jahr zusätzlich zu melden gewesen.</p><p>Die Anzahl der in einem Jahr neuangemeldeten Stellensuchenden kann in den betreffenden Berufsarten auf rund 7000, die Zuwanderung auf knapp 2000 und die Zahl der erstmals erteilten Grenzgängerbewilligungen auf 2900 geschätzt werden.</p><p>Diese Zahlen stellen jeweils eine Momentaufnahme dar und schwanken mit dem Konjunkturverlauf und der gesamtschweizerischen Arbeitslosenquote.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gestützt auf die Arbeitsmarktgesamtrechnung des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2015 dürften in der Schweiz pro Jahr insgesamt rund 700 000 Stellen besetzt werden, wenn man von firmeninternen Stellenbesetzungen absieht. Ausgehend davon wäre bei einem Schwellenwert von 5 Prozent pro Jahr mit insgesamt rund 218 000 obligatorischen Stellenmeldungen zu rechnen (31 Prozent von 700 000). Im Jahr 2016 wurden bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung bereits rund 38 000 offene Stellen in den betreffenden Berufsarten freiwillig gemeldet, womit bei gleicher Arbeitslosigkeit wie 2016 mit rund 180 000 zusätzlichen, obligatorisch zu meldenden Stellen zu rechnen wäre. Im Jahr 2016 hätte eine Stellenmeldepflicht ab 5 Prozent von den insgesamt 383 in der Schweizer Berufsnomenklatur 2000 kodierten Berufsarten 88 umfasst. Im erläuternden Bericht zum Entwurf zur Änderung der Arbeitsvermittlungsverordnung finden sich in Bezug auf die Massnahmen für stellensuchende Personen Daten und Simulationen auf nationaler Ebene zur Liste der Berufsarten, die der Meldepflicht unterstellt sind; aufgeführt sind die Zahl der meldepflichtigen Stellen, die bereits gemeldeten Stellen und die zusätzlich zu meldenden Stellen, jeweils berechnet für unterschiedliche Schwellenwerte für die Arbeitslosenquote. Aus einer Tabelle lässt sich ablesen, dass in den Sektoren mit einer Arbeitslosenquote von mehr als 5 Prozent 59 000 Personen aus dem Ausland zugewandert sind, und dies, obwohl es 187 000 registrierte Stellensuchende in der Schweiz gab, die bereits in den entsprechenden Bereichen gearbeitet hatten. Mit dieser Anfrage bitte ich den Bundesrat, mir die Zahlen der Tabellen in Ziffer 8 des erläuternden Berichtes für den Kanton Tessin zu liefern. Um ein klareres Bild zu erhalten, bitte ich den Bundesrat, sowohl gesamtschweizerisch wie für den Kanton Tessin auch die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger anzugeben, die in den Berufen eine Stelle erhalten haben, die bereits eine Arbeitslosenquote von mehr als 5 Prozent verzeichneten.</p>
    • Massnahmen für Stellensuchende in der Arbeitsvermittlungsverordnung. Sprechen wir vom Kanton Tessin

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