Neuer Leistungsvertrag zwischen Bund und Schweizerischem Seniorenrat sowie allfällige Verwendung von Bundessubventionsmitteln für politische Abstimmungspropaganda

ShortId
18.1039
Id
20181039
Updated
28.07.2023 03:34
Language
de
Title
Neuer Leistungsvertrag zwischen Bund und Schweizerischem Seniorenrat sowie allfällige Verwendung von Bundessubventionsmitteln für politische Abstimmungspropaganda
AdditionalIndexing
24;28;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) wurde 2001 gegründet. Er vertritt die Anliegen älterer Menschen, sorgt für deren Mitsprache in der Gesellschaft und wahrt ihre Interessen. Damit knüpft er an den Aktionsplan von Madrid über das Altern (2002) und an die Strategie des Bundesrates für eine schweizerische Alterspolitik an.</p><p>1. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, mit dem SSR einen neuen Subventionsvertrag für die Jahre 2019 bis 2022 abzuschliessen; dies unter der Bedingung, dass der SSR die formellen und materiellen Voraussetzungen gemäss Artikel 101bis des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) erfüllt. Die Aushandlung des Vertrags im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernimmt das zuständige Bundesamt. Im Vertrag werden Ziele festgelegt, deren Erreichung überwacht und kontrolliert wird.</p><p>2./3. Über die Subventionsverträge, die mit den Organisationen der Altershilfe abgeschlossen werden, werden weder Kampagnen noch andere Aktivitäten finanziert, die unter Propaganda fallen könnten. Hingegen gehören zu den Aufgaben, die der SSR im Rahmen des Subventionsvertrags wahrnimmt, sowohl die Information über die Bedürfnisse älterer Menschen als auch die Sensibilisierung dafür. Darunter fallen insbesondere Stellungnahmen zu politischen Geschäften, Empfehlungen und Medienmitteilungen. Gemäss Statuten ist der SSR in seiner Meinungsbildung unabhängig. Die Organe des SSR sind paritätisch zusammengesetzt aus Delegierten, die vom Schweizerischen Verband für Seniorenfragen und von der Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen gewählt werden. Für ihre eigenen Stellungnahmen erhalten die beiden Verbände keine finanzielle Unterstützung, wohl aber für ihre Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung am SSR. Dazu gehören Aufgaben wie Recherche, Vorbereitung, Information sowie die Delegierung von Vertreterinnen und Vertretern in die Organe und Arbeitsgruppen des SSR.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der bestehende Leistungsvertrag zwischen der Eidgenossenschaft und dem Schweizerischen Seniorenrat (SSR) läuft per Ende 2018 aus, und Verhandlungen für eine Neuauflage sind im Gang. Der Vertrag enthält einen jährlichen Zuschuss von 300 000 Schweizerfranken an den SSR. Davon gehen je 35 000 Schweizerfranken an die beiden Teilverbände des SSR, nämlich an den politisch Mitte/rechts stehenden Schweizerischen Verband für Seniorenfragen (SVS) und an die politisch Mitte/links stehende Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen (Vasos), zur Entschädigung ihres Verwaltungsaufwandes. Der Hauptanteil von jährlich 230 000 Schweizerfranken dient dem SSR insbesondere zur Förderung der Altershilfe im Sinne vom Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Artikel 101bis, aber auch für weitere Aufwendungen. Grundsätzlich ist es wünschenswert, wenn ein neuer Vertrag für die Periode 2019-2022 zustande kommt. Dazu folgende Fragen:</p><p>1. Erachtet es auch der Bundesrat als grundsätzlich sinnvoll und zweckmässig, wenn ein neuer Leistungs- bzw. Subventionsvertrag mit dem SSR zustande kommt?</p><p>2. Wieweit ist es dem Senioren-Dachverband SSR zugestanden, mit Bundesbeiträgen unter dem Aspekt weiterer Aufwendungen zur Altershilfe auch politische Abstimmungspropaganda zu betreiben und zu finanzieren?</p><p>Diese Frage ist deshalb von Relevanz, weil die Delegiertenversammlung des SSR mitunter Abstimmungsparolen verabschiedet, die politisch einseitig ausgerichtet sind. </p><p>3. Könnte sich der Bundesrat allenfalls vorstellen, dass dem SSR als Senioren-Dachverband politische Abstimmungspropaganda erlaubt wird, wenn gleichlautende Abstimmungsparolen unabhängig voneinander von beiden Teilverbänden SVS und Vasos gefasst werden, hingegen nicht von der gemeinsamen Delegiertenversammlung?</p>
  • Neuer Leistungsvertrag zwischen Bund und Schweizerischem Seniorenrat sowie allfällige Verwendung von Bundessubventionsmitteln für politische Abstimmungspropaganda
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) wurde 2001 gegründet. Er vertritt die Anliegen älterer Menschen, sorgt für deren Mitsprache in der Gesellschaft und wahrt ihre Interessen. Damit knüpft er an den Aktionsplan von Madrid über das Altern (2002) und an die Strategie des Bundesrates für eine schweizerische Alterspolitik an.</p><p>1. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, mit dem SSR einen neuen Subventionsvertrag für die Jahre 2019 bis 2022 abzuschliessen; dies unter der Bedingung, dass der SSR die formellen und materiellen Voraussetzungen gemäss Artikel 101bis des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) erfüllt. Die Aushandlung des Vertrags im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernimmt das zuständige Bundesamt. Im Vertrag werden Ziele festgelegt, deren Erreichung überwacht und kontrolliert wird.</p><p>2./3. Über die Subventionsverträge, die mit den Organisationen der Altershilfe abgeschlossen werden, werden weder Kampagnen noch andere Aktivitäten finanziert, die unter Propaganda fallen könnten. Hingegen gehören zu den Aufgaben, die der SSR im Rahmen des Subventionsvertrags wahrnimmt, sowohl die Information über die Bedürfnisse älterer Menschen als auch die Sensibilisierung dafür. Darunter fallen insbesondere Stellungnahmen zu politischen Geschäften, Empfehlungen und Medienmitteilungen. Gemäss Statuten ist der SSR in seiner Meinungsbildung unabhängig. Die Organe des SSR sind paritätisch zusammengesetzt aus Delegierten, die vom Schweizerischen Verband für Seniorenfragen und von der Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen gewählt werden. Für ihre eigenen Stellungnahmen erhalten die beiden Verbände keine finanzielle Unterstützung, wohl aber für ihre Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung am SSR. Dazu gehören Aufgaben wie Recherche, Vorbereitung, Information sowie die Delegierung von Vertreterinnen und Vertretern in die Organe und Arbeitsgruppen des SSR.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der bestehende Leistungsvertrag zwischen der Eidgenossenschaft und dem Schweizerischen Seniorenrat (SSR) läuft per Ende 2018 aus, und Verhandlungen für eine Neuauflage sind im Gang. Der Vertrag enthält einen jährlichen Zuschuss von 300 000 Schweizerfranken an den SSR. Davon gehen je 35 000 Schweizerfranken an die beiden Teilverbände des SSR, nämlich an den politisch Mitte/rechts stehenden Schweizerischen Verband für Seniorenfragen (SVS) und an die politisch Mitte/links stehende Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen (Vasos), zur Entschädigung ihres Verwaltungsaufwandes. Der Hauptanteil von jährlich 230 000 Schweizerfranken dient dem SSR insbesondere zur Förderung der Altershilfe im Sinne vom Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Artikel 101bis, aber auch für weitere Aufwendungen. Grundsätzlich ist es wünschenswert, wenn ein neuer Vertrag für die Periode 2019-2022 zustande kommt. Dazu folgende Fragen:</p><p>1. Erachtet es auch der Bundesrat als grundsätzlich sinnvoll und zweckmässig, wenn ein neuer Leistungs- bzw. Subventionsvertrag mit dem SSR zustande kommt?</p><p>2. Wieweit ist es dem Senioren-Dachverband SSR zugestanden, mit Bundesbeiträgen unter dem Aspekt weiterer Aufwendungen zur Altershilfe auch politische Abstimmungspropaganda zu betreiben und zu finanzieren?</p><p>Diese Frage ist deshalb von Relevanz, weil die Delegiertenversammlung des SSR mitunter Abstimmungsparolen verabschiedet, die politisch einseitig ausgerichtet sind. </p><p>3. Könnte sich der Bundesrat allenfalls vorstellen, dass dem SSR als Senioren-Dachverband politische Abstimmungspropaganda erlaubt wird, wenn gleichlautende Abstimmungsparolen unabhängig voneinander von beiden Teilverbänden SVS und Vasos gefasst werden, hingegen nicht von der gemeinsamen Delegiertenversammlung?</p>
    • Neuer Leistungsvertrag zwischen Bund und Schweizerischem Seniorenrat sowie allfällige Verwendung von Bundessubventionsmitteln für politische Abstimmungspropaganda

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