Grenzwachtkorps im Tessin. Zwischen Ratlosigkeit und Wiederherstellung der erforderlichen Ruhe

ShortId
18.1046
Id
20181046
Updated
28.07.2023 03:21
Language
de
Title
Grenzwachtkorps im Tessin. Zwischen Ratlosigkeit und Wiederherstellung der erforderlichen Ruhe
AdditionalIndexing
04;44;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) wurde am 17. August 2018 darüber informiert, dass in der Grenzwachtregion IV (Lugano) Unregelmässigkeiten vorgefallen sein sollen. In Absprache mit und nach Ermächtigung durch den Departementsvorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) leitete der Direktor der EZV umgehend eine Administrativuntersuchung zur Klärung der Vorwürfe ein. Die Militärjustiz hat zudem eine vorläufige Beweisführung eröffnet. Der Kommandant der Grenzwachtregion IV und der Offizier Personelles arbeiten bis zum Abschluss der Untersuchung in Bern. Um die Führung und den Dienstbetrieb der Region IV sicherzustellen, wurde umgehend der Chef des Zollkreises Tessin interimistisch mit der Leitung betraut. Unterstützt wird er im operativen Bereich vom stellvertretenden Kommandanten der Grenzwachtregion IV. Mit den getroffenen Massnahmen soll die Situation in der Region IV rasch stabilisiert und beruhigt sowie der geordnete Aufgabenvollzug gewährleistet werden. Dieses Vorgehen ist in solchen Situationen normal und stellt kein Resultat der laufenden Untersuchung dar.</p><p>2. Bei Bekanntwerden der Vorwürfe in der Region IV wurde der Vorsteher des EFD durch den Direktor der EZV umgehend und laufend informiert. Der Brief mit den Unterschriften der Mitarbeitenden betrifft deren Kritik gegenüber den geplanten Rotationen innerhalb der Grenzwachtregion IV, die im Rahmen der ordentlichen Personalentwicklung vorgesehen sind.</p><p>3. Nein, dies ist keine gängige Praxis. Über das Vorhandensein, die Hintergründe und Bewirtschaftung einer allfälligen "Kasse" können zurzeit noch keine Angaben gemacht werden. Diese Fragen sind Teil der Abklärungen durch die Militärjustiz. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind keine weiteren Kassen dieser Art in der EZV bekannt.</p><p>4.-6. Die genauen Umstände und Mittelverwendungen rund um die erwähnte Stiftung werden im Rahmen der laufenden Untersuchungsverfahren näher geprüft. Der Bundesrat kann sich vor diesem Hintergrund momentan nicht dazu äussern.</p><p>7. Zwischen der Kündigung des Kommandanten der Grenzwachtregion VI (Genf) und der Situation im Tessin gibt es keinen Zusammenhang. Der Kommandant hat sich nach fast vierjähriger Tätigkeit auf die Stelle des Kommandanten der Stadtpolizei Lausanne beworben und wurde als solcher gewählt. Der bisherige Chef des Kommandobereiches Operationen in Bern hat nach langjähriger Tätigkeit beim Grenzwachtkorps eine neue berufliche Herausforderung gesucht und gefunden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Grenzwachtkorps im Tessin wird für seinen Dienst an der Bevölkerung sehr geschätzt. Dank dem Engagement, der Aufopferung und dem professionellen Einsatz dieser Grenzwächterinnen und Grenzwächter gelang es, die schwierigen Situationen der letzten Jahre, als die Grenzen wegen der aussergewöhnlichen Migrationsströme stark unter Druck gerieten, zu meistern. Die Beseitigung und die Versetzung der Führungskräfte des Tessiner Grenzwachtkorps haben nun aber Fragen aufgeworfen, die angesichts des schwierigen Themas und der unglaublich kurzen Zeitabstände, in denen Massnahmen ergriffen wurden, bisher unausgesprochen geblieben sind. Für drei Fragen, auf die es bisher keine Antwort gibt, soll hier Klarheit geschaffen werden. Da ist erstens das äusserst angespannte Arbeitsklima; zweitens wurde eine Kasse mit Bargeld entdeckt, welche die Verantwortlichen nach ihrem eigenen Ermessen verwaltet haben; drittens ist da noch die - durchaus willkommene - Schenkung in Form eines Anfangsvermögens für die Stiftung React; Zweck dieser Stiftung soll es sein, die angewandte Forschung und die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der Technologien, die einen besseren kommunikativen Austausch von und mit behinderten Personen ermöglichen, zu fördern und zu unterstützen. So weit die Fakten aus der Zeitung "La Regione". Nachstehend nun die sich stellenden Fragen:</p><p>1. Weshalb wurden der Kommandant Antonini und der leitende Offizier Personelles Bassi nach Bern zurückbeordert? Gehört dies zur gängigen Praxis des Grenzwachtkorps?</p><p>2. Hatte der Bundesrat Kenntnis und eine Ahnung vom verbreitet angespannten Klima innerhalb des Grenzwachtkorps, das nun auch anhand eines Beschwerdebriefs, der in nur wenigen Tagen von einer eindrücklichen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschrieben wurde, bezeugt wird?</p><p>3. Welches ist die Haltung des Bundesrates gegenüber einer Kasse mit Bargeld aus Bundesgeldern, die die Führungskräfte des Grenzwachtkorps nach ihrem eigenen Ermessen verwaltet haben? Gehört auch dies zur gängigen Praxis des Grenzwachtkorps?</p><p>4. Welches ist die Haltung des Bundesrates gegenüber der Schenkung in Form eines Anfangsvermögens (siehe Statuten) zur Gründung der Stiftung React? Aus welchen Gründen soll angesichts der vielfältigen und lobenswerten Initiativen, die bereits laufen, eine weitere Institution gegründet werden? Um wie viel Geld handelt es sich bei der Schenkung? Gab es weitere Schenkungen?</p><p>5. Kann der Bundesrat Zweifel betreffend mögliche Interessenkonflikte und betreffend die Plausibilität der Schenkung ausräumen?</p><p>6. Wusste der Bundesrat von dieser Zahlung, und kann er bestätigen, dass über diese Gelder unabhängig und frei verfügt werden kann?</p><p>7. Sind der Entscheid des Grenzwachtkommandanten in Genf, Olivier Botteron, auf seine Funktion zu verzichten, und die zur Diskussion stehende Versetzung des Betriebsleiters des Grenzwachtkorps in Bern weitere Signale für das angespannte Klima innerhalb der Eidgenössischen Zollverwaltung? </p>
  • Grenzwachtkorps im Tessin. Zwischen Ratlosigkeit und Wiederherstellung der erforderlichen Ruhe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) wurde am 17. August 2018 darüber informiert, dass in der Grenzwachtregion IV (Lugano) Unregelmässigkeiten vorgefallen sein sollen. In Absprache mit und nach Ermächtigung durch den Departementsvorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) leitete der Direktor der EZV umgehend eine Administrativuntersuchung zur Klärung der Vorwürfe ein. Die Militärjustiz hat zudem eine vorläufige Beweisführung eröffnet. Der Kommandant der Grenzwachtregion IV und der Offizier Personelles arbeiten bis zum Abschluss der Untersuchung in Bern. Um die Führung und den Dienstbetrieb der Region IV sicherzustellen, wurde umgehend der Chef des Zollkreises Tessin interimistisch mit der Leitung betraut. Unterstützt wird er im operativen Bereich vom stellvertretenden Kommandanten der Grenzwachtregion IV. Mit den getroffenen Massnahmen soll die Situation in der Region IV rasch stabilisiert und beruhigt sowie der geordnete Aufgabenvollzug gewährleistet werden. Dieses Vorgehen ist in solchen Situationen normal und stellt kein Resultat der laufenden Untersuchung dar.</p><p>2. Bei Bekanntwerden der Vorwürfe in der Region IV wurde der Vorsteher des EFD durch den Direktor der EZV umgehend und laufend informiert. Der Brief mit den Unterschriften der Mitarbeitenden betrifft deren Kritik gegenüber den geplanten Rotationen innerhalb der Grenzwachtregion IV, die im Rahmen der ordentlichen Personalentwicklung vorgesehen sind.</p><p>3. Nein, dies ist keine gängige Praxis. Über das Vorhandensein, die Hintergründe und Bewirtschaftung einer allfälligen "Kasse" können zurzeit noch keine Angaben gemacht werden. Diese Fragen sind Teil der Abklärungen durch die Militärjustiz. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind keine weiteren Kassen dieser Art in der EZV bekannt.</p><p>4.-6. Die genauen Umstände und Mittelverwendungen rund um die erwähnte Stiftung werden im Rahmen der laufenden Untersuchungsverfahren näher geprüft. Der Bundesrat kann sich vor diesem Hintergrund momentan nicht dazu äussern.</p><p>7. Zwischen der Kündigung des Kommandanten der Grenzwachtregion VI (Genf) und der Situation im Tessin gibt es keinen Zusammenhang. Der Kommandant hat sich nach fast vierjähriger Tätigkeit auf die Stelle des Kommandanten der Stadtpolizei Lausanne beworben und wurde als solcher gewählt. Der bisherige Chef des Kommandobereiches Operationen in Bern hat nach langjähriger Tätigkeit beim Grenzwachtkorps eine neue berufliche Herausforderung gesucht und gefunden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Grenzwachtkorps im Tessin wird für seinen Dienst an der Bevölkerung sehr geschätzt. Dank dem Engagement, der Aufopferung und dem professionellen Einsatz dieser Grenzwächterinnen und Grenzwächter gelang es, die schwierigen Situationen der letzten Jahre, als die Grenzen wegen der aussergewöhnlichen Migrationsströme stark unter Druck gerieten, zu meistern. Die Beseitigung und die Versetzung der Führungskräfte des Tessiner Grenzwachtkorps haben nun aber Fragen aufgeworfen, die angesichts des schwierigen Themas und der unglaublich kurzen Zeitabstände, in denen Massnahmen ergriffen wurden, bisher unausgesprochen geblieben sind. Für drei Fragen, auf die es bisher keine Antwort gibt, soll hier Klarheit geschaffen werden. Da ist erstens das äusserst angespannte Arbeitsklima; zweitens wurde eine Kasse mit Bargeld entdeckt, welche die Verantwortlichen nach ihrem eigenen Ermessen verwaltet haben; drittens ist da noch die - durchaus willkommene - Schenkung in Form eines Anfangsvermögens für die Stiftung React; Zweck dieser Stiftung soll es sein, die angewandte Forschung und die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der Technologien, die einen besseren kommunikativen Austausch von und mit behinderten Personen ermöglichen, zu fördern und zu unterstützen. So weit die Fakten aus der Zeitung "La Regione". Nachstehend nun die sich stellenden Fragen:</p><p>1. Weshalb wurden der Kommandant Antonini und der leitende Offizier Personelles Bassi nach Bern zurückbeordert? Gehört dies zur gängigen Praxis des Grenzwachtkorps?</p><p>2. Hatte der Bundesrat Kenntnis und eine Ahnung vom verbreitet angespannten Klima innerhalb des Grenzwachtkorps, das nun auch anhand eines Beschwerdebriefs, der in nur wenigen Tagen von einer eindrücklichen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschrieben wurde, bezeugt wird?</p><p>3. Welches ist die Haltung des Bundesrates gegenüber einer Kasse mit Bargeld aus Bundesgeldern, die die Führungskräfte des Grenzwachtkorps nach ihrem eigenen Ermessen verwaltet haben? Gehört auch dies zur gängigen Praxis des Grenzwachtkorps?</p><p>4. Welches ist die Haltung des Bundesrates gegenüber der Schenkung in Form eines Anfangsvermögens (siehe Statuten) zur Gründung der Stiftung React? Aus welchen Gründen soll angesichts der vielfältigen und lobenswerten Initiativen, die bereits laufen, eine weitere Institution gegründet werden? Um wie viel Geld handelt es sich bei der Schenkung? Gab es weitere Schenkungen?</p><p>5. Kann der Bundesrat Zweifel betreffend mögliche Interessenkonflikte und betreffend die Plausibilität der Schenkung ausräumen?</p><p>6. Wusste der Bundesrat von dieser Zahlung, und kann er bestätigen, dass über diese Gelder unabhängig und frei verfügt werden kann?</p><p>7. Sind der Entscheid des Grenzwachtkommandanten in Genf, Olivier Botteron, auf seine Funktion zu verzichten, und die zur Diskussion stehende Versetzung des Betriebsleiters des Grenzwachtkorps in Bern weitere Signale für das angespannte Klima innerhalb der Eidgenössischen Zollverwaltung? </p>
    • Grenzwachtkorps im Tessin. Zwischen Ratlosigkeit und Wiederherstellung der erforderlichen Ruhe

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