Berücksichtigt das BSV den Klimawandel angemessen?

ShortId
18.1051
Id
20181051
Updated
28.07.2023 03:05
Language
de
Title
Berücksichtigt das BSV den Klimawandel angemessen?
AdditionalIndexing
52;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-2. Die Anlagen einer Vorsorgeeinrichtung fallen in die Verantwortlichkeit ihres obersten Organs. Dieses verwaltet das Vermögen der Vorsorgeeinrichtung so, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Risikoverteilung (Diversifikation) sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfes an flüssigen Mitteln gewährleistet sind. Somit ist es nicht die Aufgabe der Bundesverwaltung, Anreizmassnahmen für die verschiedenen Anlagearten zu fördern oder umzusetzen.</p><p>Zudem handelt es sich bei den Risiken gemäss Artikel 71 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) um Anlagerisiken und nicht um klimatische Risiken. Demnach haben die Vorsorgeeinrichtungen keine treuhänderische Pflicht, bei ihrer Anlagestrategie auch klimatische Risiken zu berücksichtigen. Es steht ihnen aber frei, dies zu tun. An dieser Stelle ist auf eine Studie von Swiss Sustainable Finance hinzuweisen (<a href="http://www.sustainablefinance.ch">www.sustainablefinance.ch</a> &gt; SSF presents the Swiss Sustainable Investment Market Study &gt; Download the German summary). Diese zeigt, dass nachhaltige Anlagen auch ohne gesetzliche Verpflichtung und ohne Förderung seitens Bund stark zugenommen haben - wobei darauf verwiesen wird, dass das Ausgangsniveau eher niedrig war.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Was die Wertentwicklung nachhaltiger Investitionen betrifft, kommen alle damit befassten Kreise zu demselben Schluss: Sie hält mit der Wertentwicklung klassischer Anlagen Schritt, ja, sie übertrifft diese sogar recht oft. Das Bundesamt für Umwelt (in seiner Studie "Klimafreundliche Investitionsstrategien und Performance"), akademische Kreise (Metastudie "ESG and financial performance: aggregated evidence from more than 2000 empirical studies" der Professoren Friede, Busch und Bassen) und auch Dachverbände (z. B. Studie "Handbuch nachhaltige Anlagen" von Swiss Sustainable Finance) weisen alle in dieselbe Richtung. Hinzu kommt, dass der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Thorens Goumaz 18.3561 hervorhebt, dass der Klimawandel für die Generation der Pensionierten erhebliche Risiken mit sich bringt. Er schreibt darin zu Artikel 71 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge: "Diese Bestimmung verlangt nicht, dass die Vorsorgeeinrichtungen solche Risiken gar nicht mehr eingehen, sondern nur deren angemessene Berücksichtigung."</p><p>Die Berücksichtigung des Klimawandels erlaubt also eine bessere Risikosteuerung, und kohlenstoffarme Investitionen entwickeln sich besser. Weshalb anerkennt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) diese Tatsachen nicht?</p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Der Klimawandel bringt für die Anlagen der Pensionskassen finanzielle Risiken mit sich: Weshalb hält das BSV die schweizerischen Pensionskassen nicht dazu an, die klimatischen Risiken im Rahmen ihrer treuhänderischen Pflicht zu berücksichtigen?</p><p>2. Die gute Wertentwicklung nachhaltiger Anlagen ist wissenschaftlich erwiesen: Warum schafft das BSV nicht Anreize, um nachhaltige Investitionen schweizerischer Pensionskassen zu fördern, wenn dies doch zur Erfüllung ihrer treuhänderischen Pflicht beiträgt?</p>
  • Berücksichtigt das BSV den Klimawandel angemessen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-2. Die Anlagen einer Vorsorgeeinrichtung fallen in die Verantwortlichkeit ihres obersten Organs. Dieses verwaltet das Vermögen der Vorsorgeeinrichtung so, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Risikoverteilung (Diversifikation) sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfes an flüssigen Mitteln gewährleistet sind. Somit ist es nicht die Aufgabe der Bundesverwaltung, Anreizmassnahmen für die verschiedenen Anlagearten zu fördern oder umzusetzen.</p><p>Zudem handelt es sich bei den Risiken gemäss Artikel 71 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) um Anlagerisiken und nicht um klimatische Risiken. Demnach haben die Vorsorgeeinrichtungen keine treuhänderische Pflicht, bei ihrer Anlagestrategie auch klimatische Risiken zu berücksichtigen. Es steht ihnen aber frei, dies zu tun. An dieser Stelle ist auf eine Studie von Swiss Sustainable Finance hinzuweisen (<a href="http://www.sustainablefinance.ch">www.sustainablefinance.ch</a> &gt; SSF presents the Swiss Sustainable Investment Market Study &gt; Download the German summary). Diese zeigt, dass nachhaltige Anlagen auch ohne gesetzliche Verpflichtung und ohne Förderung seitens Bund stark zugenommen haben - wobei darauf verwiesen wird, dass das Ausgangsniveau eher niedrig war.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Was die Wertentwicklung nachhaltiger Investitionen betrifft, kommen alle damit befassten Kreise zu demselben Schluss: Sie hält mit der Wertentwicklung klassischer Anlagen Schritt, ja, sie übertrifft diese sogar recht oft. Das Bundesamt für Umwelt (in seiner Studie "Klimafreundliche Investitionsstrategien und Performance"), akademische Kreise (Metastudie "ESG and financial performance: aggregated evidence from more than 2000 empirical studies" der Professoren Friede, Busch und Bassen) und auch Dachverbände (z. B. Studie "Handbuch nachhaltige Anlagen" von Swiss Sustainable Finance) weisen alle in dieselbe Richtung. Hinzu kommt, dass der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Thorens Goumaz 18.3561 hervorhebt, dass der Klimawandel für die Generation der Pensionierten erhebliche Risiken mit sich bringt. Er schreibt darin zu Artikel 71 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge: "Diese Bestimmung verlangt nicht, dass die Vorsorgeeinrichtungen solche Risiken gar nicht mehr eingehen, sondern nur deren angemessene Berücksichtigung."</p><p>Die Berücksichtigung des Klimawandels erlaubt also eine bessere Risikosteuerung, und kohlenstoffarme Investitionen entwickeln sich besser. Weshalb anerkennt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) diese Tatsachen nicht?</p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Der Klimawandel bringt für die Anlagen der Pensionskassen finanzielle Risiken mit sich: Weshalb hält das BSV die schweizerischen Pensionskassen nicht dazu an, die klimatischen Risiken im Rahmen ihrer treuhänderischen Pflicht zu berücksichtigen?</p><p>2. Die gute Wertentwicklung nachhaltiger Anlagen ist wissenschaftlich erwiesen: Warum schafft das BSV nicht Anreize, um nachhaltige Investitionen schweizerischer Pensionskassen zu fördern, wenn dies doch zur Erfüllung ihrer treuhänderischen Pflicht beiträgt?</p>
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