Unlautere Finanzflüsse aus Entwicklungsländern. Welche Lehren zieht der Bundesrat aus den Studien Matteotti und Meyer-Nandi?

ShortId
18.1052
Id
20181052
Updated
28.07.2023 03:02
Language
de
Title
Unlautere Finanzflüsse aus Entwicklungsländern. Welche Lehren zieht der Bundesrat aus den Studien Matteotti und Meyer-Nandi?
AdditionalIndexing
1216;15;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Dem Bundesrat sind die beiden erwähnten Studien bekannt. Er teilt insbesondere die Ansicht, dass Entwicklungsländer bei der Umsetzung der Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA) und der aus dem OECD-Projekt Base Erosion and Profit Shifting (Beps) hervorgegangenen Mindeststandards unterstützt werden sollen. Dadurch sollen nicht nur unrechtmässige Finanzflüsse aus Entwicklungsstaaten deutlich reduziert, sondern auch deren Kapazitäten verbessert werden, mehr Steuereinnahmen zu generieren und damit ihre Entwicklung aus eigener Kraft zu finanzieren.</p><p>Die beiden Studien enthalten teilweise Vorschläge, die bereits umgesetzt werden. Dem OECD-Standard entsprechende Verständigungsverfahrensklauseln werden in den Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelmässig vereinbart. Gleiches gilt seit 2015 auch für Bestimmungen gegen den Abkommensmissbrauch, wie sie z. B. in den DBA mit Entwicklungsländern wie Sambia oder Pakistan aufgenommen wurden. In Bezug auf den Austausch von länderbezogenen Berichten ist zu erwähnen, dass die Schweiz bereits über ein breites Netzwerk von Partnerstaaten verfügt.</p><p>Andere Vorschläge, wie beispielsweise die übergangsmässige Umsetzung eines Abgeltungssteuermodells mit Entwicklungsländern, wären nicht nur mit unverhältnismässigen Kosten verbunden, sondern vor dem Hintergrund der Umsetzung des AIA-Standards auch nicht angebracht. Auch die Veröffentlichung der Höhe der verwalteten Vermögenswerte nach Herkunftsländern entspricht nicht nur keinem internationalen Standard, sondern würde nicht notwendigerweise die gewünschte Wirkung entfalten. Diese Massnahmen sind im Übrigen auch unter den Autoren der beiden erwähnten Studien umstritten.</p><p>Weitere Vorschläge wie die nichtreziproke Einführung des AIA mit Entwicklungsländern erachtet der Bundesrat als nicht zielführend (vgl. hierzu die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Guldimann 17.4093).</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass die Erfüllung der anspruchsvollen Kriterien der internationalen Standards für Entwicklungsländer eine besondere Herausforderung darstellt. Im November dieses Jahres wird deshalb die Schweiz durch das Seco einen finanziellen Beitrag an die OECD für ihre Arbeiten mit Entwicklungsländern im Bereich des Beps-Projekts sowie an das für die Umsetzung des AIA zuständige Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen (Global Forum) leisten.</p><p>2. Zahlreiche Entwicklungsländer haben sich unterdessen zur Umsetzung des AIA-Standards auf einen bestimmten Zeitpunkt bereiterklärt. Der Bundesrat prüft zurzeit das weitere Vorgehen zur Erweiterung des Schweizer AIA-Netzwerks. Unter Vorbehalt des parlamentarischen Genehmigungsverfahrens und soweit diese Staaten die internationalen Voraussetzungen und Standards erfüllen, soll der AIA auch mit diesen Entwicklungsländern eingeführt werden. Aufgrund dieser Entwicklungen und der von der Schweiz geleisteten Unterstützung an das Global Forum ist der Bundesrat der Ansicht, dass bilaterale AIA-Pilotprojekte nicht notwendig sind.</p><p>3. Der Bundesrat lehnt die Veröffentlichung der länderbezogenen Berichte ab. Eine korrekte Verwendung der in den Berichten enthaltenen Informationen kann nur dann sichergestellt werden, wenn die Informationen auf einer rechtlichen Grundlage zwischen den zuständigen Steuerbehörden ausgetauscht werden. Nur in diesem Fall sind die Informationen den Datenschutz- und Vertraulichkeitsregeln des Amtshilfeübereinkommens der OECD und des Europarates unterstellt.</p><p>4. Im Rahmen ihrer Massnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -betrug hat die EU-Kommission für multinationale Konzerne, die in der EU tätig sind und einen konsolidierten Konzernumsatz von über 750 Millionen Euro pro Jahr ausweisen, die Veröffentlichung der länderbezogenen Berichte vorgeschlagen (COM 2016 198 final). Das EU-Parlament hat der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Änderungen zugestimmt. Die Einführung einer öffentlichen Berichterstattung ist aber unter den Mitgliedstaaten umstritten und deshalb momentan im Rat der EU blockiert. Es kann somit zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden, ob und wann eine solche Verpflichtung EU-weit eingeführt wird. Die OECD hat im Rahmen von Stellungnahmen Bedenken gegenüber der öffentlichen Berichterstattung zum Ausdruck gebracht. Der Standard von Beps-Massnahme 13 sieht denn auch keine Veröffentlichung, sondern einen Austausch der länderbezogenen Berichte vor. Die OECD hat mehrmals in Erinnerung gerufen, dass der Austausch von länderbezogenen Berichten gemäss Beps-Massnahme 13 ein zentrales Element der Eindämmung von Beps ist. Die Schweiz teilt die Auffassung der OECD.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Zwei neue rechtswissenschaftliche Studien (Matteotti, René: Integration der Entwicklungsländer in die schweizerische Politik zur Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) und der Beps-Massnahmen: Herausforderungen und Handlungsfelder. Zürich 2018; Meyer-Nandi, Sathi: Swiss Policy Coherence in International Taxation: Global Trends in AEOI and BEPS in Development Assistance and a Swiss Way Forward. Zürich 2018) im Auftrag der Deza zeigen umfassenden Handlungsbedarf im Bereich der unlauteren Finanzflüsse auf. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche in den Berichten vorgeschlagenen Massnahmen ist der Bundesrat bereit umzusetzen?</p><p>2. Ist er bereit - wie von Matteotti empfohlen -, AIA-Pilotprojekte mit einzelnen Entwicklungsländern einzuführen? Wenn ja, wie sieht der Zeitplan aus?</p><p>3. Ist er bereit - wie von Meyer-Nandi empfohlen -, ein "public country-by-country reporting" für multinationale Konzerne einzuführen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Wie beurteilt er die Bestrebungen der EU hin zu einer öffentlichen Berichterstattung fur multinationale Konzerne? Kommt die Schweiz damit unter Zugzwang?</p>
  • Unlautere Finanzflüsse aus Entwicklungsländern. Welche Lehren zieht der Bundesrat aus den Studien Matteotti und Meyer-Nandi?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Dem Bundesrat sind die beiden erwähnten Studien bekannt. Er teilt insbesondere die Ansicht, dass Entwicklungsländer bei der Umsetzung der Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA) und der aus dem OECD-Projekt Base Erosion and Profit Shifting (Beps) hervorgegangenen Mindeststandards unterstützt werden sollen. Dadurch sollen nicht nur unrechtmässige Finanzflüsse aus Entwicklungsstaaten deutlich reduziert, sondern auch deren Kapazitäten verbessert werden, mehr Steuereinnahmen zu generieren und damit ihre Entwicklung aus eigener Kraft zu finanzieren.</p><p>Die beiden Studien enthalten teilweise Vorschläge, die bereits umgesetzt werden. Dem OECD-Standard entsprechende Verständigungsverfahrensklauseln werden in den Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelmässig vereinbart. Gleiches gilt seit 2015 auch für Bestimmungen gegen den Abkommensmissbrauch, wie sie z. B. in den DBA mit Entwicklungsländern wie Sambia oder Pakistan aufgenommen wurden. In Bezug auf den Austausch von länderbezogenen Berichten ist zu erwähnen, dass die Schweiz bereits über ein breites Netzwerk von Partnerstaaten verfügt.</p><p>Andere Vorschläge, wie beispielsweise die übergangsmässige Umsetzung eines Abgeltungssteuermodells mit Entwicklungsländern, wären nicht nur mit unverhältnismässigen Kosten verbunden, sondern vor dem Hintergrund der Umsetzung des AIA-Standards auch nicht angebracht. Auch die Veröffentlichung der Höhe der verwalteten Vermögenswerte nach Herkunftsländern entspricht nicht nur keinem internationalen Standard, sondern würde nicht notwendigerweise die gewünschte Wirkung entfalten. Diese Massnahmen sind im Übrigen auch unter den Autoren der beiden erwähnten Studien umstritten.</p><p>Weitere Vorschläge wie die nichtreziproke Einführung des AIA mit Entwicklungsländern erachtet der Bundesrat als nicht zielführend (vgl. hierzu die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Guldimann 17.4093).</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass die Erfüllung der anspruchsvollen Kriterien der internationalen Standards für Entwicklungsländer eine besondere Herausforderung darstellt. Im November dieses Jahres wird deshalb die Schweiz durch das Seco einen finanziellen Beitrag an die OECD für ihre Arbeiten mit Entwicklungsländern im Bereich des Beps-Projekts sowie an das für die Umsetzung des AIA zuständige Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen (Global Forum) leisten.</p><p>2. Zahlreiche Entwicklungsländer haben sich unterdessen zur Umsetzung des AIA-Standards auf einen bestimmten Zeitpunkt bereiterklärt. Der Bundesrat prüft zurzeit das weitere Vorgehen zur Erweiterung des Schweizer AIA-Netzwerks. Unter Vorbehalt des parlamentarischen Genehmigungsverfahrens und soweit diese Staaten die internationalen Voraussetzungen und Standards erfüllen, soll der AIA auch mit diesen Entwicklungsländern eingeführt werden. Aufgrund dieser Entwicklungen und der von der Schweiz geleisteten Unterstützung an das Global Forum ist der Bundesrat der Ansicht, dass bilaterale AIA-Pilotprojekte nicht notwendig sind.</p><p>3. Der Bundesrat lehnt die Veröffentlichung der länderbezogenen Berichte ab. Eine korrekte Verwendung der in den Berichten enthaltenen Informationen kann nur dann sichergestellt werden, wenn die Informationen auf einer rechtlichen Grundlage zwischen den zuständigen Steuerbehörden ausgetauscht werden. Nur in diesem Fall sind die Informationen den Datenschutz- und Vertraulichkeitsregeln des Amtshilfeübereinkommens der OECD und des Europarates unterstellt.</p><p>4. Im Rahmen ihrer Massnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -betrug hat die EU-Kommission für multinationale Konzerne, die in der EU tätig sind und einen konsolidierten Konzernumsatz von über 750 Millionen Euro pro Jahr ausweisen, die Veröffentlichung der länderbezogenen Berichte vorgeschlagen (COM 2016 198 final). Das EU-Parlament hat der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Änderungen zugestimmt. Die Einführung einer öffentlichen Berichterstattung ist aber unter den Mitgliedstaaten umstritten und deshalb momentan im Rat der EU blockiert. Es kann somit zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden, ob und wann eine solche Verpflichtung EU-weit eingeführt wird. Die OECD hat im Rahmen von Stellungnahmen Bedenken gegenüber der öffentlichen Berichterstattung zum Ausdruck gebracht. Der Standard von Beps-Massnahme 13 sieht denn auch keine Veröffentlichung, sondern einen Austausch der länderbezogenen Berichte vor. Die OECD hat mehrmals in Erinnerung gerufen, dass der Austausch von länderbezogenen Berichten gemäss Beps-Massnahme 13 ein zentrales Element der Eindämmung von Beps ist. Die Schweiz teilt die Auffassung der OECD.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Zwei neue rechtswissenschaftliche Studien (Matteotti, René: Integration der Entwicklungsländer in die schweizerische Politik zur Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) und der Beps-Massnahmen: Herausforderungen und Handlungsfelder. Zürich 2018; Meyer-Nandi, Sathi: Swiss Policy Coherence in International Taxation: Global Trends in AEOI and BEPS in Development Assistance and a Swiss Way Forward. Zürich 2018) im Auftrag der Deza zeigen umfassenden Handlungsbedarf im Bereich der unlauteren Finanzflüsse auf. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche in den Berichten vorgeschlagenen Massnahmen ist der Bundesrat bereit umzusetzen?</p><p>2. Ist er bereit - wie von Matteotti empfohlen -, AIA-Pilotprojekte mit einzelnen Entwicklungsländern einzuführen? Wenn ja, wie sieht der Zeitplan aus?</p><p>3. Ist er bereit - wie von Meyer-Nandi empfohlen -, ein "public country-by-country reporting" für multinationale Konzerne einzuführen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Wie beurteilt er die Bestrebungen der EU hin zu einer öffentlichen Berichterstattung fur multinationale Konzerne? Kommt die Schweiz damit unter Zugzwang?</p>
    • Unlautere Finanzflüsse aus Entwicklungsländern. Welche Lehren zieht der Bundesrat aus den Studien Matteotti und Meyer-Nandi?

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