Auf die Stelleninserate, die einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskriminieren, muss man reagieren

ShortId
18.1053
Id
20181053
Updated
28.07.2023 03:17
Language
de
Title
Auf die Stelleninserate, die einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskriminieren, muss man reagieren
AdditionalIndexing
44;2811;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Frage der Personenfreizügigkeit für den Kanton Tessin besonders wichtig ist. Gleichzeitig stellt er fest, dass im Tessin in den letzten Jahren die Beschäftigung und die Erwerbsbeteiligung zugenommen haben und die Arbeitslosenquote (gemäss Seco) sowie die Erwerbslosenquote zurückgegangen sind.</p><p>1.-4. Dem Bundesrat ist die in der Anfrage beschriebene Praxis nicht bekannt. Ohne konkrete Beispiele kann sich der Bundesrat zu dieser Vorgehensweise oder zu allfälligen Massnahmen nicht äussern.</p><p>Um das Arbeitskräftepotenzial in der Schweiz besser zu nutzen, wurde per 1. Juli 2018 eine Meldepflicht für offene Stellen eingeführt. Die Arbeitgeber sind nun gesetzlich verpflichtet, den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ihre offenen Stellen in den Berufsarten, in denen die nationale Arbeitslosenquote bei mindestens 8 Prozent liegt, zu melden. Während fünf Arbeitstagen haben bei den RAV gemeldete Stellensuchende dann exklusiven Zugang zu den entsprechenden Informationen, was ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.</p><p>5. Der Bundesrat kann zu solchen Aussagen nicht Stellung nehmen. Es ist ihm aber wichtig, dass nicht nur der Bund, sondern auch der Kanton Tessin weiterhin alles daransetzen, die gute Lebensqualität und die Standortattraktivität der Schweiz und des Tessins aufrechtzuerhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Auf dem Tessiner Arbeitsmarkt war in den letzten Jahren insbesondere im Dienstleistungssektor ein exponentieller Anstieg an Grenzgängerinnen und Grenzgängern feststellbar.</p><p>Seit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens hat sich die Zahl der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger verdoppelt. Die Zahl der Unterbeschäftigten liegt unterdessen bei über 18 000. Zudem ist eine Zunahme der Normalarbeitsverträge zu beobachten, die der Staatsrat erlässt, um dem Lohndruck standzuhalten, der auf den übermässigen Zustrom von Grenzgängerinnen und Grenzgängern zurückzuführen ist; dies zeugt davon, dass im Tessin das Lohndumping weit verbreitet ist und das Armutsrisiko stark zugenommen hat. </p><p>In diesem Zusammenhang sind insbesondere die von "Tessiner" Firmen geschalteten diskriminierenden Stelleninserate gelinde gesagt ärgerlich, die sich ausschliesslich an im Ausland wohnhafte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenden. </p><p>Leider treten solche Stelleninserate nicht mehr nur vereinzelt auf; vielmehr nehmen sie bedrohliche Ausmasse an.</p><p>Diesen Firmen mit Sitz im Kanton Tessin fehlen das Gefühl und der Respekt gegenüber den einheimischen - schweizerischen oder ausländischen - Arbeitskräften. Bedenkenlos und ohne ethische Vorbehalte schliessen sie diese Arbeitskräfte freiwillig und vorsätzlich vom Arbeitsmarkt des Landes aus, in dem diese leben, Steuern zahlen und ihre Kinder grossziehen. Das ist das genaue Gegenteil dessen, was die Tessiner Bevölkerung mit der Annahme der kantonalen Verfassungsinitiative "Prima i nostri", die im Übrigen die Gewährleistung der Bundesversammlung erhalten hat, wollte. Mit der Änderung soll eine gesunde Situation geschaffen werden, in der sich die Arbeitskräfte aus dem In- und dem Ausland ergänzen, das Lohndumping soll bekämpft werden, es soll vermieden werden, dass ein Substitutionseffekt einsetzt, und die einheimischen Arbeitskräfte sollen dank des unantastbaren Inländervorrangs auf dem Arbeitsmarkt im Sinne der Bundesverfassung die Würde zurückerhalten. </p><p>Aufgrund neuer diskriminierender Stelleninserate stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von dieser diskriminierenden Praxis?</p><p>2. Welches ist die Haltung des Bundesrates gegenüber den beschriebenen Umständen? </p><p>3. Ist der Bundesrat bereit und willens, diese Diskriminierungen zu bekämpfen?</p><p>4. Gibt es Möglichkeiten, gegenüber den Firmen, die für diese Diskriminierungen verantwortlich sind, finanzielle oder administrative Sanktionen zu erlassen?</p><p>5. Im Tessin kursiert erfolgreich die provokative Aussage, dass es besser sei, nach Italien zu ziehen, um die eigene wirtschaftliche Situation zu verbessern und günstigere Anstellungsvoraussetzungen zu haben. Was hält der Bundesrat von diesen Überlegungen?</p>
  • Auf die Stelleninserate, die einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskriminieren, muss man reagieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Frage der Personenfreizügigkeit für den Kanton Tessin besonders wichtig ist. Gleichzeitig stellt er fest, dass im Tessin in den letzten Jahren die Beschäftigung und die Erwerbsbeteiligung zugenommen haben und die Arbeitslosenquote (gemäss Seco) sowie die Erwerbslosenquote zurückgegangen sind.</p><p>1.-4. Dem Bundesrat ist die in der Anfrage beschriebene Praxis nicht bekannt. Ohne konkrete Beispiele kann sich der Bundesrat zu dieser Vorgehensweise oder zu allfälligen Massnahmen nicht äussern.</p><p>Um das Arbeitskräftepotenzial in der Schweiz besser zu nutzen, wurde per 1. Juli 2018 eine Meldepflicht für offene Stellen eingeführt. Die Arbeitgeber sind nun gesetzlich verpflichtet, den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ihre offenen Stellen in den Berufsarten, in denen die nationale Arbeitslosenquote bei mindestens 8 Prozent liegt, zu melden. Während fünf Arbeitstagen haben bei den RAV gemeldete Stellensuchende dann exklusiven Zugang zu den entsprechenden Informationen, was ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.</p><p>5. Der Bundesrat kann zu solchen Aussagen nicht Stellung nehmen. Es ist ihm aber wichtig, dass nicht nur der Bund, sondern auch der Kanton Tessin weiterhin alles daransetzen, die gute Lebensqualität und die Standortattraktivität der Schweiz und des Tessins aufrechtzuerhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Auf dem Tessiner Arbeitsmarkt war in den letzten Jahren insbesondere im Dienstleistungssektor ein exponentieller Anstieg an Grenzgängerinnen und Grenzgängern feststellbar.</p><p>Seit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens hat sich die Zahl der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger verdoppelt. Die Zahl der Unterbeschäftigten liegt unterdessen bei über 18 000. Zudem ist eine Zunahme der Normalarbeitsverträge zu beobachten, die der Staatsrat erlässt, um dem Lohndruck standzuhalten, der auf den übermässigen Zustrom von Grenzgängerinnen und Grenzgängern zurückzuführen ist; dies zeugt davon, dass im Tessin das Lohndumping weit verbreitet ist und das Armutsrisiko stark zugenommen hat. </p><p>In diesem Zusammenhang sind insbesondere die von "Tessiner" Firmen geschalteten diskriminierenden Stelleninserate gelinde gesagt ärgerlich, die sich ausschliesslich an im Ausland wohnhafte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenden. </p><p>Leider treten solche Stelleninserate nicht mehr nur vereinzelt auf; vielmehr nehmen sie bedrohliche Ausmasse an.</p><p>Diesen Firmen mit Sitz im Kanton Tessin fehlen das Gefühl und der Respekt gegenüber den einheimischen - schweizerischen oder ausländischen - Arbeitskräften. Bedenkenlos und ohne ethische Vorbehalte schliessen sie diese Arbeitskräfte freiwillig und vorsätzlich vom Arbeitsmarkt des Landes aus, in dem diese leben, Steuern zahlen und ihre Kinder grossziehen. Das ist das genaue Gegenteil dessen, was die Tessiner Bevölkerung mit der Annahme der kantonalen Verfassungsinitiative "Prima i nostri", die im Übrigen die Gewährleistung der Bundesversammlung erhalten hat, wollte. Mit der Änderung soll eine gesunde Situation geschaffen werden, in der sich die Arbeitskräfte aus dem In- und dem Ausland ergänzen, das Lohndumping soll bekämpft werden, es soll vermieden werden, dass ein Substitutionseffekt einsetzt, und die einheimischen Arbeitskräfte sollen dank des unantastbaren Inländervorrangs auf dem Arbeitsmarkt im Sinne der Bundesverfassung die Würde zurückerhalten. </p><p>Aufgrund neuer diskriminierender Stelleninserate stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von dieser diskriminierenden Praxis?</p><p>2. Welches ist die Haltung des Bundesrates gegenüber den beschriebenen Umständen? </p><p>3. Ist der Bundesrat bereit und willens, diese Diskriminierungen zu bekämpfen?</p><p>4. Gibt es Möglichkeiten, gegenüber den Firmen, die für diese Diskriminierungen verantwortlich sind, finanzielle oder administrative Sanktionen zu erlassen?</p><p>5. Im Tessin kursiert erfolgreich die provokative Aussage, dass es besser sei, nach Italien zu ziehen, um die eigene wirtschaftliche Situation zu verbessern und günstigere Anstellungsvoraussetzungen zu haben. Was hält der Bundesrat von diesen Überlegungen?</p>
    • Auf die Stelleninserate, die einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskriminieren, muss man reagieren

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