Erhöhung der Rabatte bei Wahlfranchisen. Was sind die Auswirkungen?

ShortId
18.1058
Id
20181058
Updated
28.07.2023 03:10
Language
de
Title
Erhöhung der Rabatte bei Wahlfranchisen. Was sind die Auswirkungen?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Wahlfranchisen sollen namentlich die Eigenverantwortung der Versicherten stärken, indem sie diese veranlassen, bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen mehr Zurückhaltung zu üben. Wer eine solche Franchise wählt, ist bereit, einen grösseren Teil seiner Gesundheitskosten selbst zu tragen, und kommt im Gegenzug in den Genuss einer tieferen Prämie. Wie aus dem Bericht des Bundesrates vom 28. Juni 2017 "Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" (www.bag.admin.ch &gt; Das BAG &gt; Publikationen &gt; Bundesratsberichte) hervorgeht, werden die höheren Franchisen in der Regel von gesunden Versicherten gewählt.</p><p>Die soziale Krankenversicherung beruht auf dem Solidaritätsprinzip zwischen kranken und gesunden Versicherten. So müssen letztere zu den Gesundheitskosten der anderen Versicherten beitragen. Bis 2004 konnte die Prämienreduktion pro Kalenderjahr dem gesamten zusätzlichen Kostenbeteiligungsrisiko entsprechen, das die Versicherten mit höherer Franchise eingehen. Die Gewährung einer Reduktion von 100 Prozent dieses Risikos macht die Eigenverantwortung und das Solidaritätsprinzip zunichte. Versicherte, die eine hohe Franchise wählen, nehmen mit einem solchen Rabatt keinerlei finanzielles Risiko auf sich, da die gesamten zusätzlichen Gesundheitskosten, die sie selbst zu tragen bereit sind, durch die Prämienreduktion kompensiert werden. Eine Reduktion von 120 Prozent verstösst erst recht gegen das Prinzip der Eigenverantwortung, denn dabei erhalten die Versicherten, deren Kosten die Franchise übersteigen, eine Reduktion, die über den zusätzlich von ihnen übernommenen Kosten liegt.</p><p>Mit der Annahme von zwei Motionen mit gleichem Inhalt im Jahr 2017 (17.3633 und 17.3637, "Maximalrabatte bei Wahlfranchisen. Keine Bestrafung von eigenverantwortlich handelnden Versicherten") hat das Parlament beschlossen, die Maximalrabatte bei allen Wahlfranchisen bei 70 Prozent des zusätzlich eingegangenen Risikos zu belassen. Es besteht daher kein Grund, die vom Anfragesteller verlangte Berechnung durchzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kann der Bundesrat beziffern oder eine Grössenordnung angeben (in Franken und Prozenten), wie sich die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bei einer Erhöhung der Prämienreduktion auf 100 Prozent respektive auf 120 Prozent (Art. 95c der Verordnung über die Krankenversicherung) entwickeln würden?</p>
  • Erhöhung der Rabatte bei Wahlfranchisen. Was sind die Auswirkungen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Wahlfranchisen sollen namentlich die Eigenverantwortung der Versicherten stärken, indem sie diese veranlassen, bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen mehr Zurückhaltung zu üben. Wer eine solche Franchise wählt, ist bereit, einen grösseren Teil seiner Gesundheitskosten selbst zu tragen, und kommt im Gegenzug in den Genuss einer tieferen Prämie. Wie aus dem Bericht des Bundesrates vom 28. Juni 2017 "Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" (www.bag.admin.ch &gt; Das BAG &gt; Publikationen &gt; Bundesratsberichte) hervorgeht, werden die höheren Franchisen in der Regel von gesunden Versicherten gewählt.</p><p>Die soziale Krankenversicherung beruht auf dem Solidaritätsprinzip zwischen kranken und gesunden Versicherten. So müssen letztere zu den Gesundheitskosten der anderen Versicherten beitragen. Bis 2004 konnte die Prämienreduktion pro Kalenderjahr dem gesamten zusätzlichen Kostenbeteiligungsrisiko entsprechen, das die Versicherten mit höherer Franchise eingehen. Die Gewährung einer Reduktion von 100 Prozent dieses Risikos macht die Eigenverantwortung und das Solidaritätsprinzip zunichte. Versicherte, die eine hohe Franchise wählen, nehmen mit einem solchen Rabatt keinerlei finanzielles Risiko auf sich, da die gesamten zusätzlichen Gesundheitskosten, die sie selbst zu tragen bereit sind, durch die Prämienreduktion kompensiert werden. Eine Reduktion von 120 Prozent verstösst erst recht gegen das Prinzip der Eigenverantwortung, denn dabei erhalten die Versicherten, deren Kosten die Franchise übersteigen, eine Reduktion, die über den zusätzlich von ihnen übernommenen Kosten liegt.</p><p>Mit der Annahme von zwei Motionen mit gleichem Inhalt im Jahr 2017 (17.3633 und 17.3637, "Maximalrabatte bei Wahlfranchisen. Keine Bestrafung von eigenverantwortlich handelnden Versicherten") hat das Parlament beschlossen, die Maximalrabatte bei allen Wahlfranchisen bei 70 Prozent des zusätzlich eingegangenen Risikos zu belassen. Es besteht daher kein Grund, die vom Anfragesteller verlangte Berechnung durchzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kann der Bundesrat beziffern oder eine Grössenordnung angeben (in Franken und Prozenten), wie sich die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bei einer Erhöhung der Prämienreduktion auf 100 Prozent respektive auf 120 Prozent (Art. 95c der Verordnung über die Krankenversicherung) entwickeln würden?</p>
    • Erhöhung der Rabatte bei Wahlfranchisen. Was sind die Auswirkungen?

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