Probleme mit Flixbus-Passagieren

ShortId
18.1060
Id
20181060
Updated
28.07.2023 03:02
Language
de
Title
Probleme mit Flixbus-Passagieren
AdditionalIndexing
15;48;2811;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der irregulären Migration in Bussen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs der Unternehmen der Flixbus-Gruppe bewusst. Grundsätzlich sind aber alle Verkehrs- und Transportmittel und somit der gesamte grenzüberschreitende Personenverkehr, wenn auch nicht in gleichem Ausmass, davon betroffen. Insbesondere finanziell günstige Verkehrsangebote sind für Personen mit Migrationsabsicht attraktiv.</p><p>Da der Vollzug im Bereich des Ausländerrechts bei den Kantonen liegt, kann sich der Bundesrat in der vorliegenden Antwort lediglich auf die Erfahrungen der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) stützen, die im Rahmen von Zollkontrollen regelmässig Busse der Flixbus-Gruppe kontrolliert. Da sich diese Busse im Schengen-Raum bewegen, gibt es hingegen grundsätzlich keine systematischen Personenkontrollen.</p><p>1. Von der irregulären Migration auf Bussen der Flixbus-Gruppe ist fast die ganze Schweiz betroffen. Im Fokus stehen aber primär jene Grenzkantone, welche auf den wichtigen Migrationsrouten (derzeit von Süden nach Norden) liegen. Die EZV führt ihre Kontrollen sowohl direkt bei der Ein- und Ausreise in und aus der Schweiz wie auch im Inland durch.</p><p>2./3. Für die in Frage 2 genannten Massnahmen sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Gemäss den Vereinbarungen, die das Eidgenössische Finanzdepartement mit den Kantonen abgeschlossen hat, kann die EZV die meisten Fälle von illegalen Einreisen selbstständig erledigen. Wenn es indes um Ausschaffung, Inhaftierung oder die Übergabe an andere Kantone geht, werden die Personen immer der Polizei übergeben. Über den Aufwand bei den kantonalen Polizeien kann der Bundesrat keine Auskunft geben. Die EZV verfügt über keine Erfassung des zeitlichen Aufwands beim Grenzwachtkorps.</p><p>4./5. Die zuständigen Bundesbehörden stehen mit den Unternehmen der Flixbus-Gruppe in Kontakt. Dabei geht es auch darum, die geplanten Verkehrsrouten mit den Kontrollen der EZV zu koordinieren. Die Zusammenarbeit funktioniert grundsätzlich gut. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Immer mehr werden in ganz Europa Flixbusse für Fernreisen zwischen Städten benutzt. Leider tauchen auch immer wieder Probleme mit illegalen Einreisen an den Zieldestinationen auf. Dies hat dazu geführt, dass zum Beispiel in Schaffhausen Personen der Kantonspolizei vom Grenzwachtkorps (GWK) zur weiteren Abklärung übergeben werden, was zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Kantonspolizei führt.</p><p>Es stellen sich daher folgende Fragen:</p><p>1. Welche Kantone kennen diese Problematik, und wie wird diese angegangen?</p><p>2. Wie viele Personen müssen inhaftiert, ins Ausland ausgeschafft, begleitet oder einem anderen Kanton übergeben werden? </p><p>3. Welche Kosten/Aufwände (nicht nur Kontrolle, auch Rückführungen, Inhaftierungen und Überstellungen usw.) entstehen dadurch bei der Polizei respektive beim GWK?</p><p>4. Wird das Unternehmen Flixbus mit dieser Problematik konfrontiert, und welche Massnahmen werden getroffen?</p><p>5. Sieht der Bund hier Handlungsbedarf?</p>
  • Probleme mit Flixbus-Passagieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der irregulären Migration in Bussen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs der Unternehmen der Flixbus-Gruppe bewusst. Grundsätzlich sind aber alle Verkehrs- und Transportmittel und somit der gesamte grenzüberschreitende Personenverkehr, wenn auch nicht in gleichem Ausmass, davon betroffen. Insbesondere finanziell günstige Verkehrsangebote sind für Personen mit Migrationsabsicht attraktiv.</p><p>Da der Vollzug im Bereich des Ausländerrechts bei den Kantonen liegt, kann sich der Bundesrat in der vorliegenden Antwort lediglich auf die Erfahrungen der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) stützen, die im Rahmen von Zollkontrollen regelmässig Busse der Flixbus-Gruppe kontrolliert. Da sich diese Busse im Schengen-Raum bewegen, gibt es hingegen grundsätzlich keine systematischen Personenkontrollen.</p><p>1. Von der irregulären Migration auf Bussen der Flixbus-Gruppe ist fast die ganze Schweiz betroffen. Im Fokus stehen aber primär jene Grenzkantone, welche auf den wichtigen Migrationsrouten (derzeit von Süden nach Norden) liegen. Die EZV führt ihre Kontrollen sowohl direkt bei der Ein- und Ausreise in und aus der Schweiz wie auch im Inland durch.</p><p>2./3. Für die in Frage 2 genannten Massnahmen sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Gemäss den Vereinbarungen, die das Eidgenössische Finanzdepartement mit den Kantonen abgeschlossen hat, kann die EZV die meisten Fälle von illegalen Einreisen selbstständig erledigen. Wenn es indes um Ausschaffung, Inhaftierung oder die Übergabe an andere Kantone geht, werden die Personen immer der Polizei übergeben. Über den Aufwand bei den kantonalen Polizeien kann der Bundesrat keine Auskunft geben. Die EZV verfügt über keine Erfassung des zeitlichen Aufwands beim Grenzwachtkorps.</p><p>4./5. Die zuständigen Bundesbehörden stehen mit den Unternehmen der Flixbus-Gruppe in Kontakt. Dabei geht es auch darum, die geplanten Verkehrsrouten mit den Kontrollen der EZV zu koordinieren. Die Zusammenarbeit funktioniert grundsätzlich gut. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Immer mehr werden in ganz Europa Flixbusse für Fernreisen zwischen Städten benutzt. Leider tauchen auch immer wieder Probleme mit illegalen Einreisen an den Zieldestinationen auf. Dies hat dazu geführt, dass zum Beispiel in Schaffhausen Personen der Kantonspolizei vom Grenzwachtkorps (GWK) zur weiteren Abklärung übergeben werden, was zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Kantonspolizei führt.</p><p>Es stellen sich daher folgende Fragen:</p><p>1. Welche Kantone kennen diese Problematik, und wie wird diese angegangen?</p><p>2. Wie viele Personen müssen inhaftiert, ins Ausland ausgeschafft, begleitet oder einem anderen Kanton übergeben werden? </p><p>3. Welche Kosten/Aufwände (nicht nur Kontrolle, auch Rückführungen, Inhaftierungen und Überstellungen usw.) entstehen dadurch bei der Polizei respektive beim GWK?</p><p>4. Wird das Unternehmen Flixbus mit dieser Problematik konfrontiert, und welche Massnahmen werden getroffen?</p><p>5. Sieht der Bund hier Handlungsbedarf?</p>
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