Ertüchtigung der Brandschutzklappen im AKW Gösgen

ShortId
18.1061
Id
20181061
Updated
28.07.2023 03:03
Language
de
Title
Ertüchtigung der Brandschutzklappen im AKW Gösgen
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Einleitend ist festzuhalten, dass in erster Linie der Betreiber einer Kernanlage für deren Sicherheit und sicheren Betrieb verantwortlich ist. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) als unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der kerntechnischen Anlagen wacht darüber, dass der Betreiber seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Ensi seinen gesetzlichen Auftrag korrekt erfüllt.</p><p>1. Die meisten Brandschutzklappen des KKG entsprechen nicht mehr dem neusten Stand der Technik. Es handelt sich dabei um rund 500 Brandschutzklappen.</p><p>2. Ja. Deshalb hat das Ensi deren Ersatz gefordert.</p><p>3. Die im Kernkraftwerk Gösgen eingesetzten Brandschutzklappen schliessen nicht automatisch, wenn die Stromversorgung ausfällt. Zudem weisen modernere Brandschutzklappen eine höhere Dichtheit gegen Rauchgase auf.</p><p>4. Das Kernkraftwerk Gösgen hat das Detailkonzept am 27. September 2018 eingereicht.</p><p>5. Der Ersatz wird etappenweise, aufgrund einer sicherheitstechnischen Priorisierung, erfolgen. Die Etappierung des Ersatzes ist Teil des obenerwähnten Detailkonzeptes und wird zurzeit durch das Ensi geprüft.</p><p>6. Der Brandschutz im Kernkraftwerk Gösgen ist gewährleistet, und das Kernkraftwerk kann weiter betrieben werden, auch wenn die fraglichen Brandschutzklappen ersetzt werden müssen. Das Ensi forderte eine entsprechende Nachrüstung innert angemessener Frist.</p><p>7. Gemäss dem Öffentlichkeitsgesetz vom 17. Dezember 2004 (BGÖ; SR 152.3) dürfen amtliche Dokumente erst zugänglich gemacht werden, wenn der politische oder administrative Entscheid, für den sie die Grundlage darstellen, getroffen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Jahre 2017 meldete das Ensi ein Vorkommnis im KKW Gösgen (KKG) vom Dezember 2016. Einige Brandschutzklappen (BSK) haben im Rahmen eines Tests nicht die gewünschte Endposition erreicht. Damit ist im Ereignisfall der Brandschutz im AKW infrage gestellt. Das Ensi stellte in der Folge bei einer Inspektion im April 2017 fest, dass die BSK des betroffenen Typs nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen, und verlangte vom KKG, ein Konzept für deren Ersatz einzureichen. Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele BSK im KKG entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik?</p><p>2. Stimmt die Aussage, dass diese noch installierten BSK keine Zulassung mehr durch den Verband kantonaler Feuerversicherungen (VKF) haben und daher nicht mehr neu installiert werden dürfen?</p><p>3. Welche Elemente der installierten BSK entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik?</p><p>4. Wann hat das KKG das Konzept für deren Ersatz beim Ensi eingereicht?</p><p>5. Bis wann müssen die Ertüchtigung und der Ersatz aller erfassten BSK im KKG auf den aktuellen Stand der Technik erfolgen?</p><p>6. Darf das KKG mit den Brandschutzklappen ohne VKF-Zulassung in Betrieb bleiben, obwohl im Ereignisfall der Brandschutz nicht auf dem neuesten Stand der Technik gewährleistet werden kann?</p><p>7. Ist das Ensi bereit, den Inspektionsbericht zu den BSK im KKG aus dem Jahre 2017 zu veröffentlichen?</p>
  • Ertüchtigung der Brandschutzklappen im AKW Gösgen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Einleitend ist festzuhalten, dass in erster Linie der Betreiber einer Kernanlage für deren Sicherheit und sicheren Betrieb verantwortlich ist. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) als unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der kerntechnischen Anlagen wacht darüber, dass der Betreiber seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Ensi seinen gesetzlichen Auftrag korrekt erfüllt.</p><p>1. Die meisten Brandschutzklappen des KKG entsprechen nicht mehr dem neusten Stand der Technik. Es handelt sich dabei um rund 500 Brandschutzklappen.</p><p>2. Ja. Deshalb hat das Ensi deren Ersatz gefordert.</p><p>3. Die im Kernkraftwerk Gösgen eingesetzten Brandschutzklappen schliessen nicht automatisch, wenn die Stromversorgung ausfällt. Zudem weisen modernere Brandschutzklappen eine höhere Dichtheit gegen Rauchgase auf.</p><p>4. Das Kernkraftwerk Gösgen hat das Detailkonzept am 27. September 2018 eingereicht.</p><p>5. Der Ersatz wird etappenweise, aufgrund einer sicherheitstechnischen Priorisierung, erfolgen. Die Etappierung des Ersatzes ist Teil des obenerwähnten Detailkonzeptes und wird zurzeit durch das Ensi geprüft.</p><p>6. Der Brandschutz im Kernkraftwerk Gösgen ist gewährleistet, und das Kernkraftwerk kann weiter betrieben werden, auch wenn die fraglichen Brandschutzklappen ersetzt werden müssen. Das Ensi forderte eine entsprechende Nachrüstung innert angemessener Frist.</p><p>7. Gemäss dem Öffentlichkeitsgesetz vom 17. Dezember 2004 (BGÖ; SR 152.3) dürfen amtliche Dokumente erst zugänglich gemacht werden, wenn der politische oder administrative Entscheid, für den sie die Grundlage darstellen, getroffen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Jahre 2017 meldete das Ensi ein Vorkommnis im KKW Gösgen (KKG) vom Dezember 2016. Einige Brandschutzklappen (BSK) haben im Rahmen eines Tests nicht die gewünschte Endposition erreicht. Damit ist im Ereignisfall der Brandschutz im AKW infrage gestellt. Das Ensi stellte in der Folge bei einer Inspektion im April 2017 fest, dass die BSK des betroffenen Typs nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen, und verlangte vom KKG, ein Konzept für deren Ersatz einzureichen. Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele BSK im KKG entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik?</p><p>2. Stimmt die Aussage, dass diese noch installierten BSK keine Zulassung mehr durch den Verband kantonaler Feuerversicherungen (VKF) haben und daher nicht mehr neu installiert werden dürfen?</p><p>3. Welche Elemente der installierten BSK entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik?</p><p>4. Wann hat das KKG das Konzept für deren Ersatz beim Ensi eingereicht?</p><p>5. Bis wann müssen die Ertüchtigung und der Ersatz aller erfassten BSK im KKG auf den aktuellen Stand der Technik erfolgen?</p><p>6. Darf das KKG mit den Brandschutzklappen ohne VKF-Zulassung in Betrieb bleiben, obwohl im Ereignisfall der Brandschutz nicht auf dem neuesten Stand der Technik gewährleistet werden kann?</p><p>7. Ist das Ensi bereit, den Inspektionsbericht zu den BSK im KKG aus dem Jahre 2017 zu veröffentlichen?</p>
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