Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch. Tut der Bund genug?

ShortId
18.1062
Id
20181062
Updated
28.07.2023 03:03
Language
de
Title
Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch. Tut der Bund genug?
AdditionalIndexing
52;55;15;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist 2007 erstmals auf dem europäischen Kontinent (Georgien) aufgetreten. Sie hat sich von Georgien aus gegen Norden ausgebreitet und hat Anfang 2014 den Osten der Europäischen Union (Polen und baltische Staaten) erreicht. Seither verbreitet sie sich durch Wildschweinbewegungen und menschliche Aktivitäten (Transport von Fleischprodukten wie Schinken und Salami aus den betroffenen Regionen über den Reise- und Strassenverkehr usw.). Die ASP stellt daher auch für die Schweiz ein reelles Risiko dar.</p><p>Keine Massnahme kann zu hundert Prozent verhindern, dass das Virus auch die Schweiz erreicht. Dies gilt insbesondere für das Risiko durch infizierte Tiere in der Wildschweinpopulation. Hingegen schützen bereits die Einhaltung des Verbots, Speisereste als Schweinefutter zu verwenden, sowie die Biosicherheitsgrundregeln (beim Verlassen des Schweinestalls Stiefel und Kleidung wechseln) die Schweinebestände wirksam. Vorrichtungen, welche den Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen verhindern, sind weitere Präventionsmassnahmen, die empfohlen werden und in Zonen mit nachgewiesener ASP bei Wildschweinen obligatorisch würden.</p><p>Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat 2014 nach dem Auftreten der ASP in der Europäischen Union die Verordnung über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen (SR 916.443.107) erlassen. Sie soll die Verschleppung der ASP verhindern, insbesondere durch ein Importverbot für lebende Wildschweine aus dem gesamten Gebiet der EU sowie für Schweine, Schweine- und Wildschweinfleisch und tierische Produkte aus von ASP betroffenen Gebieten. Die Verordnung wird aufgrund der Verbreitung der ASP laufend angepasst. Seit Inkrafttreten von Anhang 11 des bilateralen Landwirtschaftsabkommens am 1. Januar 2009 gibt es keine Kontrollen (mit Ausnahme von Höchstmengen) für Produkte, die von Reisenden zwischen der Schweiz und der EU eingeführt werden.</p><p>Für Drittländer unterliegt die kommerzielle Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen an den Flughäfen Zürich und Genf tierärztlichen Kontrollen. Im Personenverkehr sind diese Einfuhren grundsätzlich verboten.</p><p>Die Sensibilisierung der betroffenen Akteure hat bereits vor mehreren Jahren begonnen und wird laufend intensiviert. So fand im März 2018 eine Informationsveranstaltung mit den involvierten Kreisen statt (Produzenten, Verarbeiter, Jäger, Vertreter von Umwelt und Landwirtschaft). Ende Oktober 2018 wurde ein Podium mit den gleichen Akteuren durchgeführt, und Anfang Dezember findet eine Tagung mit den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten statt. Ferner ist eine Plakatkampagne an den Autobahnraststätten angelaufen, und es wurden mehrsprachige Flyer verbreitet, hauptsächlich für Landarbeiterinnen und Landarbeiter aus Ländern, die von der ASP betroffen sind.</p><p>Sollte die ASP in der Schweiz auftreten, sind in der Tierseuchenverordnung sowohl für Haus- als auch für Wildschweine Massnahmen zur Bekämpfung vorgesehen. Würde die ASP in einem Schweinebetrieb auftreten, müssten alle Tiere getötet und entsorgt werden. Es würden eine Schutzzone (3 Kilometer) und eine Überwachungszone (10 Kilometer) errichtet. Bei einem Auftreten der ASP bei Wildschweinen würde in einem festgelegten Umkreis aktiv nach Wildschweinkadavern gesucht, und alle die Wildschweine störenden Aktivitäten würden verboten (Jagdruhe). Die Massnahmen würden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt und dem Bundesamt für Landwirtschaft, den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten sowie den kantonalen Jagd- und Landwirtschaftsbehörden ergriffen. Dabei würden auch die Erfahrungen der in der Europäischen Union betroffenen Länder berücksichtigt. Zwischen dem BLV und den Veterinärdiensten der Länder der Europäischen Union besteht eine enge Zusammenarbeit.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die aktuelle Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Europa? Besteht ein unmittelbares Risiko für die Schweiz?</p><p>2. Genügen die aktuell ergriffenen Massnahmen, um eine Verbreitung der Schweinepest bis in die Schweiz zu verhindern?</p><p>3. Hat der Bund Möglichkeiten, die Sensibilisierungsarbeit bei Jagdreisenden und Fleischimporteuren zu intensivieren?</p><p>4. Welche Möglichkeiten hat die Schweiz, die Einfuhr von viruskontaminiertem Fleisch zu verhindern?</p><p>5. Welche Pläne bestehen für den Fall einer bestätigten Einfuhr und eines bestätigten Auftretens des Virus in der Schweiz?</p><p>Bis Ende August traten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Polen, den baltischen Staaten sowie der Ukraine, Russland und Moldau auf. Mitte September vermeldete Belgien zwei Fälle. Das BLV schreibt selber: "Ein Ausbruch von ASP in der Schweiz hätte verheerende Folgen für Tiergesundheit und Handel" (Radar-Bulletin August 2018). Die grösste Gefahr geht gemäss BLV "von der Einfuhr und Entsorgung bzw. Verfütterung viruskontaminierter Schweine- oder Wildschweinefleischprodukte aus". Entsprechend hat der Bund verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen bereits ergriffen. Seit dem Auftreten der Fälle in Belgien stellt sich allerdings die Frage, ob diese Massnahmen ausreichen.</p>
  • Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch. Tut der Bund genug?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist 2007 erstmals auf dem europäischen Kontinent (Georgien) aufgetreten. Sie hat sich von Georgien aus gegen Norden ausgebreitet und hat Anfang 2014 den Osten der Europäischen Union (Polen und baltische Staaten) erreicht. Seither verbreitet sie sich durch Wildschweinbewegungen und menschliche Aktivitäten (Transport von Fleischprodukten wie Schinken und Salami aus den betroffenen Regionen über den Reise- und Strassenverkehr usw.). Die ASP stellt daher auch für die Schweiz ein reelles Risiko dar.</p><p>Keine Massnahme kann zu hundert Prozent verhindern, dass das Virus auch die Schweiz erreicht. Dies gilt insbesondere für das Risiko durch infizierte Tiere in der Wildschweinpopulation. Hingegen schützen bereits die Einhaltung des Verbots, Speisereste als Schweinefutter zu verwenden, sowie die Biosicherheitsgrundregeln (beim Verlassen des Schweinestalls Stiefel und Kleidung wechseln) die Schweinebestände wirksam. Vorrichtungen, welche den Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen verhindern, sind weitere Präventionsmassnahmen, die empfohlen werden und in Zonen mit nachgewiesener ASP bei Wildschweinen obligatorisch würden.</p><p>Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat 2014 nach dem Auftreten der ASP in der Europäischen Union die Verordnung über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen (SR 916.443.107) erlassen. Sie soll die Verschleppung der ASP verhindern, insbesondere durch ein Importverbot für lebende Wildschweine aus dem gesamten Gebiet der EU sowie für Schweine, Schweine- und Wildschweinfleisch und tierische Produkte aus von ASP betroffenen Gebieten. Die Verordnung wird aufgrund der Verbreitung der ASP laufend angepasst. Seit Inkrafttreten von Anhang 11 des bilateralen Landwirtschaftsabkommens am 1. Januar 2009 gibt es keine Kontrollen (mit Ausnahme von Höchstmengen) für Produkte, die von Reisenden zwischen der Schweiz und der EU eingeführt werden.</p><p>Für Drittländer unterliegt die kommerzielle Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen an den Flughäfen Zürich und Genf tierärztlichen Kontrollen. Im Personenverkehr sind diese Einfuhren grundsätzlich verboten.</p><p>Die Sensibilisierung der betroffenen Akteure hat bereits vor mehreren Jahren begonnen und wird laufend intensiviert. So fand im März 2018 eine Informationsveranstaltung mit den involvierten Kreisen statt (Produzenten, Verarbeiter, Jäger, Vertreter von Umwelt und Landwirtschaft). Ende Oktober 2018 wurde ein Podium mit den gleichen Akteuren durchgeführt, und Anfang Dezember findet eine Tagung mit den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten statt. Ferner ist eine Plakatkampagne an den Autobahnraststätten angelaufen, und es wurden mehrsprachige Flyer verbreitet, hauptsächlich für Landarbeiterinnen und Landarbeiter aus Ländern, die von der ASP betroffen sind.</p><p>Sollte die ASP in der Schweiz auftreten, sind in der Tierseuchenverordnung sowohl für Haus- als auch für Wildschweine Massnahmen zur Bekämpfung vorgesehen. Würde die ASP in einem Schweinebetrieb auftreten, müssten alle Tiere getötet und entsorgt werden. Es würden eine Schutzzone (3 Kilometer) und eine Überwachungszone (10 Kilometer) errichtet. Bei einem Auftreten der ASP bei Wildschweinen würde in einem festgelegten Umkreis aktiv nach Wildschweinkadavern gesucht, und alle die Wildschweine störenden Aktivitäten würden verboten (Jagdruhe). Die Massnahmen würden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt und dem Bundesamt für Landwirtschaft, den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten sowie den kantonalen Jagd- und Landwirtschaftsbehörden ergriffen. Dabei würden auch die Erfahrungen der in der Europäischen Union betroffenen Länder berücksichtigt. Zwischen dem BLV und den Veterinärdiensten der Länder der Europäischen Union besteht eine enge Zusammenarbeit.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die aktuelle Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Europa? Besteht ein unmittelbares Risiko für die Schweiz?</p><p>2. Genügen die aktuell ergriffenen Massnahmen, um eine Verbreitung der Schweinepest bis in die Schweiz zu verhindern?</p><p>3. Hat der Bund Möglichkeiten, die Sensibilisierungsarbeit bei Jagdreisenden und Fleischimporteuren zu intensivieren?</p><p>4. Welche Möglichkeiten hat die Schweiz, die Einfuhr von viruskontaminiertem Fleisch zu verhindern?</p><p>5. Welche Pläne bestehen für den Fall einer bestätigten Einfuhr und eines bestätigten Auftretens des Virus in der Schweiz?</p><p>Bis Ende August traten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Polen, den baltischen Staaten sowie der Ukraine, Russland und Moldau auf. Mitte September vermeldete Belgien zwei Fälle. Das BLV schreibt selber: "Ein Ausbruch von ASP in der Schweiz hätte verheerende Folgen für Tiergesundheit und Handel" (Radar-Bulletin August 2018). Die grösste Gefahr geht gemäss BLV "von der Einfuhr und Entsorgung bzw. Verfütterung viruskontaminierter Schweine- oder Wildschweinefleischprodukte aus". Entsprechend hat der Bund verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen bereits ergriffen. Seit dem Auftreten der Fälle in Belgien stellt sich allerdings die Frage, ob diese Massnahmen ausreichen.</p>
    • Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch. Tut der Bund genug?

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