Myalgische Enzephalomyelitis. Wenn die "Grippe" einfach nicht weggeht

ShortId
18.1068
Id
20181068
Updated
28.07.2023 03:11
Language
de
Title
Myalgische Enzephalomyelitis. Wenn die "Grippe" einfach nicht weggeht
AdditionalIndexing
36;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Dem Bundesrat sind in der Schweiz keine Studien zur Myalgischen Enzephalomyelitis (ME, auch Chronic Fatigue Syndrome (CFS) genannt) bekannt. Inwiefern in der Schweiz in die Entwicklung von Therapien und die Forschung investiert wird, entzieht sich ebenfalls seiner Kenntnis.</p><p>2./3. Zur Diagnose und Behandlung von ME/CFS existieren verschiedene Empfehlungen und Leitlinien. Der Bundesrat hat keine Informationen über die Art und Menge der Behandlungen in der Schweiz.</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten für Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (WZW-Kriterien). Für die ärztlichen Leistungen besteht keine abschliessende Positivliste aller Pflichtleistungen. Es gilt das sogenannte Vertrauensprinzip, wonach vermutet wird, dass Ärztinnen und Ärzte Leistungen erbringen, die den WZW-Kriterien entsprechen. Bezüglich der Behandlung von ME/CFS ist keine spezifische Regelung vorhanden. Entsprechend erfolgt für diese Behandlung grundsätzlich eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung, sofern im Einzelfall die WZW-Kriterien erfüllt sind. Stellen die Versicherer z. B. fest, dass ein Leistungserbringer Leistungen in Rechnung stellt, die nicht den WZW-Kriterien entsprechen, können sie die Vergütung verweigern (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Cassis 14.3554, "Der Leistungskatalog im KVG existiert nicht. Oder doch?"). Leistungen, die im Rahmen von Forschungsprojekten erbracht werden, werden ebenfalls nicht von der OKP übernommen (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Gasche 16.4033, "Fehlende Vergütung darf Einsatz besserer medizinischer Methoden gemäss geltenden Guidelines nicht verhindern").</p><p>4. Der Grad einer Arbeitsunfähigkeit wird vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin beurteilt und bescheinigt. Nimmt eine Krankheit Ausmasse an, die den Patienten bzw. die Patientin an der Weiterführung einer Erwerbstätigkeit hindern, sollte eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV) stattfinden. Die Abklärung eines Rentenanspruches in der IV im Zusammenhang mit einer ME/CFS erfolgte bis Mitte 2015 nach der vom Bundesgericht entwickelten Rechtsprechung zur Beurteilung des Anspruchs auf eine Invalidenrente wegen somatoformer Schmerzstörungen und vergleichbarer psychosomatischer Leiden (pathogenetisch-ätiologisch unklare syndromale Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage, kurz Päusbonog). Dabei ging man von der Vermutung aus, dass der versicherten Person grundsätzlich eine Willensanstrengung zur Überwindung der Folgen dieser Krankheiten zuzumuten sei. Mit seinem Urteil vom 3. Juni 2015 (BGE 141 V 281) änderte das Bundesgericht bei diesen Krankheitsbildern seine Rechtsprechung, womit nun in der IV - wie bei allen anderen Krankheitsbildern - in einem strukturierten Beweisverfahren das tatsächliche Leistungsvermögen betroffener Personen ergebnisoffen und einzelfallgerecht zu bewerten ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Kürzel ME steht für "Myalgische Enzephalomyelitis" (auch CFS für "Chronic Fatigue Syndrome" genannt). Bei dieser Krankheit geht es um eine Gehirn- und Rückenmarkentzündung und chronische Erschöpfung. Bis heute weiss man nicht genau, was der Auslöser für sie ist und was im Körper der Betroffenen genau schiefläuft. ME ist eine komplexe Krankheit, die zahlreiche Symptome hat und leicht fehldiagnostiziert werden kann, wenn sich Ärztinnen und Ärzte nicht auskennen. Ein wichtiges Symptom ist die sogenannte "post exertional malaise". Selbst eine kleine Anstrengung - körperlich oder geistig - kann zur totalen Erschöpfung führen, wie nach einem Marathon. Es dauert im besten Fall Tage oder Wochen, bis sich Patientinnen und Patienten davon erholt haben. Manche erholen sich überhaupt nicht mehr. Nur fünf Prozent der Erkrankten werden wieder ganz gesund.</p><p>Darüber hinaus haben die Betroffenen Probleme mit ihrem autonomen Nervensystem, das zum Beispiel den Blutdruck steuert. Andere haben Konzentrations-, Merk- und Wortfindungsstörungen sowie eine Überempfindlichkeit auf Sinnesreize wie Licht oder Geräusche. Viele haben auch Muskel-, Kopf- und Gelenkschmerzen.</p><p>Myalgische Enzephalomyelitis wurde bereits 1969 von der WHO unter dem Diagnoseschlüssel G93.3 als organische Krankheit klassifiziert, wird aber nicht nur weltweit, sondern auch in der Schweiz unterschätzt. Wissenschaftliche Studien aus Grossbritannien, den USA und Australien lassen darauf schliessen, dass 2 bis 4 von 1000 Erwachsenen von ME betroffen sind. Experten sind sich einig: Die Gesellschaft und die Politik sind es den Betroffenen schuldig, die Krankheit ernst zu nehmen. Menschen mit ME brauchen dringend effektive Therapien und eine adäquate medizinische Versorgung, um wieder am Leben teilhaben zu können.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es Studien zu ME in der Schweiz? Wird in die Forschung und in die Entwicklung von Therapien in der Schweiz investiert?</p><p>2. Welche medizinischen Behandlungen erhalten ME-Betroffene in der Schweiz? Gibt es Richtlinien dazu?</p><p>3. Trifft es zu, dass die Krankenkassen die Behandlungen nicht bezahlen? </p><p>4. Wie sind ME-Betroffene sozialversicherungsrechtlich abgedeckt, wenn die Krankheit zu Arbeitsunfähigkeit führt?</p>
  • Myalgische Enzephalomyelitis. Wenn die "Grippe" einfach nicht weggeht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Dem Bundesrat sind in der Schweiz keine Studien zur Myalgischen Enzephalomyelitis (ME, auch Chronic Fatigue Syndrome (CFS) genannt) bekannt. Inwiefern in der Schweiz in die Entwicklung von Therapien und die Forschung investiert wird, entzieht sich ebenfalls seiner Kenntnis.</p><p>2./3. Zur Diagnose und Behandlung von ME/CFS existieren verschiedene Empfehlungen und Leitlinien. Der Bundesrat hat keine Informationen über die Art und Menge der Behandlungen in der Schweiz.</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten für Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (WZW-Kriterien). Für die ärztlichen Leistungen besteht keine abschliessende Positivliste aller Pflichtleistungen. Es gilt das sogenannte Vertrauensprinzip, wonach vermutet wird, dass Ärztinnen und Ärzte Leistungen erbringen, die den WZW-Kriterien entsprechen. Bezüglich der Behandlung von ME/CFS ist keine spezifische Regelung vorhanden. Entsprechend erfolgt für diese Behandlung grundsätzlich eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung, sofern im Einzelfall die WZW-Kriterien erfüllt sind. Stellen die Versicherer z. B. fest, dass ein Leistungserbringer Leistungen in Rechnung stellt, die nicht den WZW-Kriterien entsprechen, können sie die Vergütung verweigern (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Cassis 14.3554, "Der Leistungskatalog im KVG existiert nicht. Oder doch?"). Leistungen, die im Rahmen von Forschungsprojekten erbracht werden, werden ebenfalls nicht von der OKP übernommen (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Gasche 16.4033, "Fehlende Vergütung darf Einsatz besserer medizinischer Methoden gemäss geltenden Guidelines nicht verhindern").</p><p>4. Der Grad einer Arbeitsunfähigkeit wird vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin beurteilt und bescheinigt. Nimmt eine Krankheit Ausmasse an, die den Patienten bzw. die Patientin an der Weiterführung einer Erwerbstätigkeit hindern, sollte eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV) stattfinden. Die Abklärung eines Rentenanspruches in der IV im Zusammenhang mit einer ME/CFS erfolgte bis Mitte 2015 nach der vom Bundesgericht entwickelten Rechtsprechung zur Beurteilung des Anspruchs auf eine Invalidenrente wegen somatoformer Schmerzstörungen und vergleichbarer psychosomatischer Leiden (pathogenetisch-ätiologisch unklare syndromale Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage, kurz Päusbonog). Dabei ging man von der Vermutung aus, dass der versicherten Person grundsätzlich eine Willensanstrengung zur Überwindung der Folgen dieser Krankheiten zuzumuten sei. Mit seinem Urteil vom 3. Juni 2015 (BGE 141 V 281) änderte das Bundesgericht bei diesen Krankheitsbildern seine Rechtsprechung, womit nun in der IV - wie bei allen anderen Krankheitsbildern - in einem strukturierten Beweisverfahren das tatsächliche Leistungsvermögen betroffener Personen ergebnisoffen und einzelfallgerecht zu bewerten ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Kürzel ME steht für "Myalgische Enzephalomyelitis" (auch CFS für "Chronic Fatigue Syndrome" genannt). Bei dieser Krankheit geht es um eine Gehirn- und Rückenmarkentzündung und chronische Erschöpfung. Bis heute weiss man nicht genau, was der Auslöser für sie ist und was im Körper der Betroffenen genau schiefläuft. ME ist eine komplexe Krankheit, die zahlreiche Symptome hat und leicht fehldiagnostiziert werden kann, wenn sich Ärztinnen und Ärzte nicht auskennen. Ein wichtiges Symptom ist die sogenannte "post exertional malaise". Selbst eine kleine Anstrengung - körperlich oder geistig - kann zur totalen Erschöpfung führen, wie nach einem Marathon. Es dauert im besten Fall Tage oder Wochen, bis sich Patientinnen und Patienten davon erholt haben. Manche erholen sich überhaupt nicht mehr. Nur fünf Prozent der Erkrankten werden wieder ganz gesund.</p><p>Darüber hinaus haben die Betroffenen Probleme mit ihrem autonomen Nervensystem, das zum Beispiel den Blutdruck steuert. Andere haben Konzentrations-, Merk- und Wortfindungsstörungen sowie eine Überempfindlichkeit auf Sinnesreize wie Licht oder Geräusche. Viele haben auch Muskel-, Kopf- und Gelenkschmerzen.</p><p>Myalgische Enzephalomyelitis wurde bereits 1969 von der WHO unter dem Diagnoseschlüssel G93.3 als organische Krankheit klassifiziert, wird aber nicht nur weltweit, sondern auch in der Schweiz unterschätzt. Wissenschaftliche Studien aus Grossbritannien, den USA und Australien lassen darauf schliessen, dass 2 bis 4 von 1000 Erwachsenen von ME betroffen sind. Experten sind sich einig: Die Gesellschaft und die Politik sind es den Betroffenen schuldig, die Krankheit ernst zu nehmen. Menschen mit ME brauchen dringend effektive Therapien und eine adäquate medizinische Versorgung, um wieder am Leben teilhaben zu können.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es Studien zu ME in der Schweiz? Wird in die Forschung und in die Entwicklung von Therapien in der Schweiz investiert?</p><p>2. Welche medizinischen Behandlungen erhalten ME-Betroffene in der Schweiz? Gibt es Richtlinien dazu?</p><p>3. Trifft es zu, dass die Krankenkassen die Behandlungen nicht bezahlen? </p><p>4. Wie sind ME-Betroffene sozialversicherungsrechtlich abgedeckt, wenn die Krankheit zu Arbeitsunfähigkeit führt?</p>
    • Myalgische Enzephalomyelitis. Wenn die "Grippe" einfach nicht weggeht

Back to List