Stillstand beim Grenzgängerabkommen. Geht das Tessin leer aus?

ShortId
18.1070
Id
20181070
Updated
28.07.2023 03:01
Language
de
Title
Stillstand beim Grenzgängerabkommen. Geht das Tessin leer aus?
AdditionalIndexing
08;2811;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Am 14. Januar hat Bundesrat Ignazio Cassis den italienischen Aussenminister Enzo Moavero Milanesi getroffen. Bei dieser Gelegenheit versicherte Aussenminister Milanesi, wie auch schon bereits Finanzminister Tria am 5. Oktober 2018 gegenüber Bundesrat Ueli Maurer, dass die Frage der Unterzeichnung des im Dezember 2015 paraphierten Abkommens über die Besteuerung der Grenzgänger bald von der italienischen Regierung behandelt werden wird. Bis heute liegt uns noch keine offizielle Stellungnahme der neuen italienischen Regierung zum Abschluss des Abkommens vor.</p><p>3.-5. Am 23. Februar 2015 wurde eine Roadmap für die Fortführung des Finanz- und Steuerdialogs unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine politische Verpflichtung zu mehreren Punkten der bilateralen Beziehungen im Steuer- und Finanzbereich. Es wurden Lösungen vereinbart oder ein Arbeitsprogramm erstellt. Zu den Themen der Roadmap wurden seit 2015 in allen Bereichen Fortschritte erzielt. Auch der geplante Dialog zu spezifischen Themen wurde fortgesetzt. In diesem Rahmen konnte unter anderem die Regularisierung unversteuerter Gelder italienischer Kunden von Schweizer Banken erreicht und ein massiver Abfluss von Kapital aus dem Schweizer Finanzplatz verhindert werden. Die Gesamtbeurteilung des Bundesrates seit der Wiederaufnahme des bilateralen Finanz- und Steuerdialogs 2012 und der Roadmap 2015 fällt somit grundsätzlich positiv aus; von Naivität seitens der Schweizer Verhandlungsdelegation kann keine Rede sein. Dabei ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Diskussionen über die Umsetzung der Roadmap insbesondere in Bezug auf die Unterzeichnung des 2015 ausgehandelten Grenzgängerabkommens fortgesetzt werden müssen. Allfällige Initiativen, um die Unterzeichnung des 2015 paraphierten Abkommens voranzutreiben, müssen innerhalb des geltenden Rechtsrahmens erfolgen.</p><p>6. Die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 17.3639 bleibt ebenso gültig wie die rechtlichen und politischen Überlegungen zur Entschädigung eines Kantons in den Antworten auf Vorstösse, auf die diese Stellungnahme verweist. Entsprechend erachtet der Bundesrat eine Entschädigung des Kantons Tessin durch den Bund weder rechtlich noch politisch als vertretbar.</p><p>7. Die Schweiz führt den Dialog über grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen mit Italien fort. Insbesondere beabsichtigt die Schweiz, in den kommenden Wochen Vorschläge auf technischer Stufe zu sondieren, die es den Banken erlauben würden, ihren Kundenstamm möglichst auch grenzüberschreitend zu betreuen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Sondierungsgespräche wird das weitere Vorgehen erwägt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Den schweizerischen und italienischen Medien zufolge wurde die Unterzeichnung des Grenzgängerabkommens, das von der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes und dem italienischen Finanzminister 2015 paraphiert wurde, endgültig auf Eis gelegt. Einige Abgeordnete der 5-Sterne-Bewegung sind der Meinung, dass das institutionelle Verfahren in der Abgeordnetenkammer völlig zum Stillstand gekommen ist und dass die Unterzeichnung - auf Druck von Lega und 5-Sterne-Bewegung hin - schon lange nicht mehr auf der politischen Agenda der Regierung steht. Nach Jahren der Verhandlung zwischen den Parteien, Wortschwallen, wechselseitigen Beschuldigungen, Schritten nach vorn und zurück soll alles beim Alten bleiben. Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden weiterhin Quellensteuern in der Schweiz zahlen und die Kantone Ausgleichszahlungen an Italien leisten. Dem Tessin werden zusätzliche Steuererträge in Höhe von mindestens 12 Millionen Franken fehlen, weil sein Anteil an den Quellensteuern nicht von den aktuell geltenden 61,2 Prozent auf 70 Prozent angehoben wird. Auch dem Kampf gegen Lohndumping wird diese Entwicklung einen starken Dämpfer verpassen. Befinden wir uns etwa am Ende einer traditionalistischen TV-Serie, bei der sich alles verändert, damit im Grunde alles so bleibt, wie es ist? Und die Schweiz - die Musterschülerin - wird erneut das Gesicht verlieren, oder zumindest werden unsere Verhandlungsdelegation und unsere politische Klasse ein schlechtes Zeugnis bekommen. Zur Klärung:</p><p>1. Wie ist der Stand beim Verfahren zur Unterzeichnung des Grenzgängerabkommens?</p><p>2. Ist es wahr, dass das Grenzgängerabkommen schon abgeschrieben wurde und es keine Hoffnung mehr gibt, dass es in den nächsten Jahren in Kraft treten könnte?</p><p>3. Wie fällt die Gesamtbewertung des Bundesrates betreffend die mit Italien aufgestellte Roadmap aus? Kann unserer Delegation vielleicht Naivität vorgeworfen werden?</p><p>4. Welche Vorteile hat unser Land von Italien erhalten, und welche Gegenleistungen hat die Schweiz im Zusammenhang mit der Roadmap Italien effektiv zugestanden?</p><p>5. Gedenkt der Bundesrat, gegenüber Italien aktiv zu werden, oder begnügt er sich damit, die Konsequenzen der in Rom getroffenen Entscheidungen zu tragen?</p><p>6. Zu seiner Zeit hatte es der Bundesrat abgelehnt, für den Kanton Tessin eine Entschädigung vorzusehen für den Fall, dass das Abkommen nicht unterzeichnet werden sollte. Wird mein Kanton also leer ausgehen?</p><p>7. In die Roadmap wurde auch die Frage des Zugangs zum italienischen Finanzmarkt aufgenommen. Wie ist hier der Stand der Dinge? Können die Tessiner Finanzdienstleister davon ausgehen, dass solch ein Zugang in Kürze freigegeben wird? Ist es vorgesehen, dass die Schweiz in nächster Zeit Druck ausüben wird, um den Zugang zu gewährleisten?</p>
  • Stillstand beim Grenzgängerabkommen. Geht das Tessin leer aus?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Am 14. Januar hat Bundesrat Ignazio Cassis den italienischen Aussenminister Enzo Moavero Milanesi getroffen. Bei dieser Gelegenheit versicherte Aussenminister Milanesi, wie auch schon bereits Finanzminister Tria am 5. Oktober 2018 gegenüber Bundesrat Ueli Maurer, dass die Frage der Unterzeichnung des im Dezember 2015 paraphierten Abkommens über die Besteuerung der Grenzgänger bald von der italienischen Regierung behandelt werden wird. Bis heute liegt uns noch keine offizielle Stellungnahme der neuen italienischen Regierung zum Abschluss des Abkommens vor.</p><p>3.-5. Am 23. Februar 2015 wurde eine Roadmap für die Fortführung des Finanz- und Steuerdialogs unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine politische Verpflichtung zu mehreren Punkten der bilateralen Beziehungen im Steuer- und Finanzbereich. Es wurden Lösungen vereinbart oder ein Arbeitsprogramm erstellt. Zu den Themen der Roadmap wurden seit 2015 in allen Bereichen Fortschritte erzielt. Auch der geplante Dialog zu spezifischen Themen wurde fortgesetzt. In diesem Rahmen konnte unter anderem die Regularisierung unversteuerter Gelder italienischer Kunden von Schweizer Banken erreicht und ein massiver Abfluss von Kapital aus dem Schweizer Finanzplatz verhindert werden. Die Gesamtbeurteilung des Bundesrates seit der Wiederaufnahme des bilateralen Finanz- und Steuerdialogs 2012 und der Roadmap 2015 fällt somit grundsätzlich positiv aus; von Naivität seitens der Schweizer Verhandlungsdelegation kann keine Rede sein. Dabei ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Diskussionen über die Umsetzung der Roadmap insbesondere in Bezug auf die Unterzeichnung des 2015 ausgehandelten Grenzgängerabkommens fortgesetzt werden müssen. Allfällige Initiativen, um die Unterzeichnung des 2015 paraphierten Abkommens voranzutreiben, müssen innerhalb des geltenden Rechtsrahmens erfolgen.</p><p>6. Die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 17.3639 bleibt ebenso gültig wie die rechtlichen und politischen Überlegungen zur Entschädigung eines Kantons in den Antworten auf Vorstösse, auf die diese Stellungnahme verweist. Entsprechend erachtet der Bundesrat eine Entschädigung des Kantons Tessin durch den Bund weder rechtlich noch politisch als vertretbar.</p><p>7. Die Schweiz führt den Dialog über grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen mit Italien fort. Insbesondere beabsichtigt die Schweiz, in den kommenden Wochen Vorschläge auf technischer Stufe zu sondieren, die es den Banken erlauben würden, ihren Kundenstamm möglichst auch grenzüberschreitend zu betreuen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Sondierungsgespräche wird das weitere Vorgehen erwägt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Den schweizerischen und italienischen Medien zufolge wurde die Unterzeichnung des Grenzgängerabkommens, das von der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes und dem italienischen Finanzminister 2015 paraphiert wurde, endgültig auf Eis gelegt. Einige Abgeordnete der 5-Sterne-Bewegung sind der Meinung, dass das institutionelle Verfahren in der Abgeordnetenkammer völlig zum Stillstand gekommen ist und dass die Unterzeichnung - auf Druck von Lega und 5-Sterne-Bewegung hin - schon lange nicht mehr auf der politischen Agenda der Regierung steht. Nach Jahren der Verhandlung zwischen den Parteien, Wortschwallen, wechselseitigen Beschuldigungen, Schritten nach vorn und zurück soll alles beim Alten bleiben. Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden weiterhin Quellensteuern in der Schweiz zahlen und die Kantone Ausgleichszahlungen an Italien leisten. Dem Tessin werden zusätzliche Steuererträge in Höhe von mindestens 12 Millionen Franken fehlen, weil sein Anteil an den Quellensteuern nicht von den aktuell geltenden 61,2 Prozent auf 70 Prozent angehoben wird. Auch dem Kampf gegen Lohndumping wird diese Entwicklung einen starken Dämpfer verpassen. Befinden wir uns etwa am Ende einer traditionalistischen TV-Serie, bei der sich alles verändert, damit im Grunde alles so bleibt, wie es ist? Und die Schweiz - die Musterschülerin - wird erneut das Gesicht verlieren, oder zumindest werden unsere Verhandlungsdelegation und unsere politische Klasse ein schlechtes Zeugnis bekommen. Zur Klärung:</p><p>1. Wie ist der Stand beim Verfahren zur Unterzeichnung des Grenzgängerabkommens?</p><p>2. Ist es wahr, dass das Grenzgängerabkommen schon abgeschrieben wurde und es keine Hoffnung mehr gibt, dass es in den nächsten Jahren in Kraft treten könnte?</p><p>3. Wie fällt die Gesamtbewertung des Bundesrates betreffend die mit Italien aufgestellte Roadmap aus? Kann unserer Delegation vielleicht Naivität vorgeworfen werden?</p><p>4. Welche Vorteile hat unser Land von Italien erhalten, und welche Gegenleistungen hat die Schweiz im Zusammenhang mit der Roadmap Italien effektiv zugestanden?</p><p>5. Gedenkt der Bundesrat, gegenüber Italien aktiv zu werden, oder begnügt er sich damit, die Konsequenzen der in Rom getroffenen Entscheidungen zu tragen?</p><p>6. Zu seiner Zeit hatte es der Bundesrat abgelehnt, für den Kanton Tessin eine Entschädigung vorzusehen für den Fall, dass das Abkommen nicht unterzeichnet werden sollte. Wird mein Kanton also leer ausgehen?</p><p>7. In die Roadmap wurde auch die Frage des Zugangs zum italienischen Finanzmarkt aufgenommen. Wie ist hier der Stand der Dinge? Können die Tessiner Finanzdienstleister davon ausgehen, dass solch ein Zugang in Kürze freigegeben wird? Ist es vorgesehen, dass die Schweiz in nächster Zeit Druck ausüben wird, um den Zugang zu gewährleisten?</p>
    • Stillstand beim Grenzgängerabkommen. Geht das Tessin leer aus?

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