Notwendigkeit von Heckabschlussgittern bei Tiertransporten

ShortId
18.1077
Id
20181077
Updated
28.07.2023 03:03
Language
de
Title
Notwendigkeit von Heckabschlussgittern bei Tiertransporten
AdditionalIndexing
48;52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein Abschlussgitter am Heck von für den Transport von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen verwendeten Fahrzeugen und Anhängern vermindert das Verletzungsrisiko für die Tiere und für das Transportpersonal, indem es die Tiere beim Öffnen des Hecks zurückhält. Es ermöglicht, die Tiere nach dem Transport in Ruhe fachgerecht und schonend auszuladen. Auch lässt sich bei heissem Wetter bei unvorhergesehenen Fahrtunterbrüchen das Heck des Transportmittels öffnen, ohne dass die Tiere ausbrechen können. Diese Belüftungsmöglichkeit schützt die Tiere vor Hitzestress oder schädlichen Gasen.</p><p>Viehwagen mit absenkbarer Ladefläche ohne Abschlussgitter weisen diese Vorteile nicht auf. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass zum Schutz von Mensch und Tier auch bei solchen Transportmitteln nicht auf ein Abschlussgitter verzichtet werden kann. Hersteller haben dies erkannt und bieten mittlerweile auch absenkbare Transporter mit Abschlussgitter an.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Tierschutzverordnung (TSchV) in Artikel 165, "Transportmittel", ist Folgendes festgehalten:</p><p>Abs. 1: Transportmittel müssen folgenden Anforderungen genügen:</p><p>Bst. h: Am Heck von für den Transport verwendeten Fahrzeugen und Anhängern für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen muss ein Abschlussgitter angebracht sein.</p><p>Diese Vorschrift ist eine speziell schweizerische. Die internationalen Hersteller von absenkbaren Viehwagen bieten solche Heckgitter in den wenigsten Fällen ab Werk an. Die notwendigen Zusatzaufbauten verteuern diese Wagen nur unnötig. </p><p>Fragen:</p><p>1. Wieso ist ein Heckabschlussgitter bei allen Viehwagen, unabhängig von deren Konstruktion, notwendig?</p><p>2. Wieso ist es nicht möglich, Viehwagen mit absenkbarer Ladefläche von diesem Obligatorium zu befreien? Früher waren diese Viehwagen nämlich explizit von diesem Obligatorium befreit.</p>
  • Notwendigkeit von Heckabschlussgittern bei Tiertransporten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein Abschlussgitter am Heck von für den Transport von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen verwendeten Fahrzeugen und Anhängern vermindert das Verletzungsrisiko für die Tiere und für das Transportpersonal, indem es die Tiere beim Öffnen des Hecks zurückhält. Es ermöglicht, die Tiere nach dem Transport in Ruhe fachgerecht und schonend auszuladen. Auch lässt sich bei heissem Wetter bei unvorhergesehenen Fahrtunterbrüchen das Heck des Transportmittels öffnen, ohne dass die Tiere ausbrechen können. Diese Belüftungsmöglichkeit schützt die Tiere vor Hitzestress oder schädlichen Gasen.</p><p>Viehwagen mit absenkbarer Ladefläche ohne Abschlussgitter weisen diese Vorteile nicht auf. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass zum Schutz von Mensch und Tier auch bei solchen Transportmitteln nicht auf ein Abschlussgitter verzichtet werden kann. Hersteller haben dies erkannt und bieten mittlerweile auch absenkbare Transporter mit Abschlussgitter an.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Tierschutzverordnung (TSchV) in Artikel 165, "Transportmittel", ist Folgendes festgehalten:</p><p>Abs. 1: Transportmittel müssen folgenden Anforderungen genügen:</p><p>Bst. h: Am Heck von für den Transport verwendeten Fahrzeugen und Anhängern für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen muss ein Abschlussgitter angebracht sein.</p><p>Diese Vorschrift ist eine speziell schweizerische. Die internationalen Hersteller von absenkbaren Viehwagen bieten solche Heckgitter in den wenigsten Fällen ab Werk an. Die notwendigen Zusatzaufbauten verteuern diese Wagen nur unnötig. </p><p>Fragen:</p><p>1. Wieso ist ein Heckabschlussgitter bei allen Viehwagen, unabhängig von deren Konstruktion, notwendig?</p><p>2. Wieso ist es nicht möglich, Viehwagen mit absenkbarer Ladefläche von diesem Obligatorium zu befreien? Früher waren diese Viehwagen nämlich explizit von diesem Obligatorium befreit.</p>
    • Notwendigkeit von Heckabschlussgittern bei Tiertransporten

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