Verstossen die Tarife der SBB gegen das Personenbeförderungsgesetz?

ShortId
18.1078
Id
20181078
Updated
28.07.2023 03:19
Language
de
Title
Verstossen die Tarife der SBB gegen das Personenbeförderungsgesetz?
AdditionalIndexing
28;32;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Tarifhoheit liegt bei den Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs. Im Rahmen der Behandlung der Botschaft über die Organisation der Bahninfrastruktur hat das Parlament eine verstärkte Rolle des Bundes bei Tarifen (sogenannte Systemführerschaft) abgelehnt.</p><p>Die Transportunternehmen haben sich in der nationalen Tariforganisation CH-direct zusammengeschlossen, um Sortiment und Bedingungen gemeinsam zu regeln. Die SBB können daher nicht eigenständig über die Tarifstruktur entscheiden. Artikel 15 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) stellt sicher, dass im öffentlichen Verkehr diskriminierungsfreie Tarife angewendet werden. Ein Tarif ist diskriminierungsfrei, wenn die Bezugsbedingungen sachlich, klar und justiziabel sind und allen Berechtigten gleichermassen gewährt werden. Unter Einhaltung des gesetzlichen Diskriminierungsverbots wären ermässigte Preise für Jugendliche sowohl bei Abonnementen als auch bei Einzelbilletten möglich. Es ist jedoch gesetzeskonform, Jugendlichen nur im Bereich der Abonnemente Rabatte zu gewähren, nicht aber im Bereich der Einzelbillette. Artikel 15 Absatz 3 PBG wird dadurch nicht verletzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Artikel 15 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes heisst es, die Tarife der Personenbeförderungsunternehmen "sehen für Kundinnen und Kunden in vergleichbarer Lage vergleichbare Bedingungen vor". Aktuell wird diese "vergleichbare Lage" von den SBB meist nur auf das Alter bezogen. So gibt es für Jugendliche unter 16 Jahren einen reduzierten Preis für einzelne Billette und das Halbtaxabonnement. Mit "vergleichbarer Lage" wird der Gesetzgeber aber kaum das Alter gemeint haben, sondern vielmehr die wirtschaftliche Situation und die Kaufkraft der betroffenen Personen. </p><p>Auslöser dieser Interpellation sind Anliegen Jugendlicher, welche im Rahmen des Projekts "Verändere die Schweiz!" des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente an die nationale Politik eingereicht wurden. Sowohl 2017 als auch 2018 waren gerechtere Zugpreise für Jugendliche und junge Erwachsene eines der am häufigsten eingebrachten Anliegen.</p><p>1. Widerspricht die Tarifstruktur der SBB dem durch Artikel 15 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes festgelegten Grundsatz, dass Kundinnen und Kunden in vergleichbarer Lage vergleichbare Bedingungen antreffen?</p><p>2. Müsste statt der aktuellen Tarifstruktur für sämtliche Personen in Ausbildung ein reduzierter Tarif gelten (wie es ihn beim Generalabonnement für Studierende bereits gibt)?</p>
  • Verstossen die Tarife der SBB gegen das Personenbeförderungsgesetz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Tarifhoheit liegt bei den Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs. Im Rahmen der Behandlung der Botschaft über die Organisation der Bahninfrastruktur hat das Parlament eine verstärkte Rolle des Bundes bei Tarifen (sogenannte Systemführerschaft) abgelehnt.</p><p>Die Transportunternehmen haben sich in der nationalen Tariforganisation CH-direct zusammengeschlossen, um Sortiment und Bedingungen gemeinsam zu regeln. Die SBB können daher nicht eigenständig über die Tarifstruktur entscheiden. Artikel 15 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) stellt sicher, dass im öffentlichen Verkehr diskriminierungsfreie Tarife angewendet werden. Ein Tarif ist diskriminierungsfrei, wenn die Bezugsbedingungen sachlich, klar und justiziabel sind und allen Berechtigten gleichermassen gewährt werden. Unter Einhaltung des gesetzlichen Diskriminierungsverbots wären ermässigte Preise für Jugendliche sowohl bei Abonnementen als auch bei Einzelbilletten möglich. Es ist jedoch gesetzeskonform, Jugendlichen nur im Bereich der Abonnemente Rabatte zu gewähren, nicht aber im Bereich der Einzelbillette. Artikel 15 Absatz 3 PBG wird dadurch nicht verletzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Artikel 15 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes heisst es, die Tarife der Personenbeförderungsunternehmen "sehen für Kundinnen und Kunden in vergleichbarer Lage vergleichbare Bedingungen vor". Aktuell wird diese "vergleichbare Lage" von den SBB meist nur auf das Alter bezogen. So gibt es für Jugendliche unter 16 Jahren einen reduzierten Preis für einzelne Billette und das Halbtaxabonnement. Mit "vergleichbarer Lage" wird der Gesetzgeber aber kaum das Alter gemeint haben, sondern vielmehr die wirtschaftliche Situation und die Kaufkraft der betroffenen Personen. </p><p>Auslöser dieser Interpellation sind Anliegen Jugendlicher, welche im Rahmen des Projekts "Verändere die Schweiz!" des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente an die nationale Politik eingereicht wurden. Sowohl 2017 als auch 2018 waren gerechtere Zugpreise für Jugendliche und junge Erwachsene eines der am häufigsten eingebrachten Anliegen.</p><p>1. Widerspricht die Tarifstruktur der SBB dem durch Artikel 15 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes festgelegten Grundsatz, dass Kundinnen und Kunden in vergleichbarer Lage vergleichbare Bedingungen antreffen?</p><p>2. Müsste statt der aktuellen Tarifstruktur für sämtliche Personen in Ausbildung ein reduzierter Tarif gelten (wie es ihn beim Generalabonnement für Studierende bereits gibt)?</p>
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